RECHTSGEBIET
Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln
Ein Erbfall setzt Fristen in Gang, lange bevor die Beteiligten wissen, was überhaupt zum Nachlass gehört. Die meisten, die zu mir kommen, wollen eines von zwei Dingen: eine Regelung, die später hält, oder Klarheit in einem Nachlass, der schon offen ist. Beides bearbeite ich persönlich, von der Gestaltung des Testaments bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
THEMEN
Die Themen im Erbrecht:
wo ich Sie im Einzelnen berate
/01
Berliner Testament
Gemeinschaftliches Ehegattentestament richtig gestalten.
/02
Erbe ausschlagen
Frist, Form, Folgen.
/03
Erbengemeinschaft
Blockierte Miterben, Teilung des Nachlasses.
/04
Pflichtteil
Ansprüche durchsetzen oder abwehren.
/05
Unternehmensnachfolge
Die erbrechtliche Seite der Nachfolge.
/06
Behindertentestament
Vermögen für ein Kind mit Behinderung sichern.
/07
Testament anfechten
Gründe, Fristen, Aussichten.
/08
Nachlassabwicklung
Was nach dem Todesfall zu tun ist.
/09
Immobilie im Nachlass
Grundbuch, Wert, Teilung.
Wie ich Ihnen im Erbrecht helfe
Testament und Erbvertrag
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein Computerausdruck mit Unterschrift ist unwirksam, egal wie klar der Wille darin steht. Der zentrale Entscheidungspunkt ist die Bindung. Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag bindet den Überlebenden weitgehend, ein Einzeltestament lässt sich jederzeit ändern.
Beim Berliner Testament kommt hinzu, dass Kinder schon beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen können. Ich entwerfe die Urkunde, bereite den Notartermin inhaltlich vor und prüfe vorhandene Testamente gegen Übertragungsverträge, Vollmachten und Lebensversicherungen. Widersprüche zwischen diesen Dokumenten erzeugen später verlässlich Streit.
Pflichtteilsrecht
Wer als Kind, als Ehegatte oder in bestimmten Fällen als Elternteil enterbt wurde, hat einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Dieser Anspruch ist ein Geldanspruch gegen die Erben, keine Beteiligung am Nachlass. Damit hängt alles am Nachlasswert zum Todestag, und die Arbeit beginnt beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.
Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Anspruch erhöhen (§ 2325 BGB). Ich vertrete beide Seiten: Pflichtteilsberechtigte, die an belastbare Zahlen kommen wollen, und Erben, die mit einer Forderung konfrontiert sind, deren Grundlage niemand geprüft hat.
Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, und die kann über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinsam verfügen. Ein Miterbe kann das geerbte Haus also nicht allein verkaufen. Blockieren kann er den Verkauf schon. Aus dieser Konstruktion entsteht der typische Stillstand: Konten werden nicht aufgelöst, die Immobilie wird nicht bewertet, einer wohnt darin, die anderen warten.
Wege heraus sind die Teilungsvereinbarung, der notariell beurkundete Verkauf eines Erbteils, das Ausscheiden eines Miterben gegen Abfindung und, als letztes Mittel, die Teilungsversteigerung. Ich bereite die Auseinandersetzung so vor, dass am Ende eine Vereinbarung steht, die auch Grundbuchamt und Banken akzeptieren.
Immobilien im Nachlass
In Kölner Nachlässen steckt der größte Wert häufig in einer Immobilie, und damit fangen die praktischen Fragen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen, dafür muss die Erbfolge nachgewiesen werden. Der Wert muss belastbar ermittelt sein, sonst wird jede Ausgleichszahlung zur Verhandlung über Gefühle.
Ich kläre die Beteiligungsverhältnisse, hole über mein Netzwerk eine Bewertung ein, wenn keine vorliegt, und rechne die Optionen durch: halten und vermieten, einen Miterben auszahlen, verkaufen, teilungsversteigern. Steuerliche Folgen benenne ich, beraten werden sie von einem Steuerberater, den ich bei Bedarf hinzuziehe.
Typische Konstellationen
01
Drei Geschwister, eine vermietete Immobilie in Köln
Drei Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus in Köln. Eines verwaltet es seit Jahren und rechnet nichts ab, das zweite braucht Geld, das dritte will nichts verändern. Dann geht es zuerst darum, den Verkehrswert zu klären und die Mieteinnahmen sowie die Bewirtschaftungskosten seit dem Erbfall abzurechnen.
02
Ein enterbtes Kind erfährt von der Übertragung des Elternhauses
Ein Kind erfährt nach dem Tod des Vaters, dass das Elternhaus schon vor Jahren auf ein Geschwisterkind übertragen wurde, mit Wohnrecht für den Vater. Hier entscheidet der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Er hängt an der Bewertung der Immobilie und daran, ob die Zehnjahresfrist überhaupt angelaufen ist.
03
Ein Ehepaar mit Ferienwohnung im EU-Ausland
Ein Ehepaar lebt in Köln, besitzt eine Ferienwohnung in Spanien und hat ein Berliner Testament aus den Neunzigern. Das Testament sagt nichts über anwendbares Recht. Heute entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt über die Erbfolge, und die Wohnung im Ausland zieht ein zweites Rechtssystem in die Abwicklung.
So läuft die Zusammenarbeit
01
Kontakt
Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular und schildern kurz, worum es geht. Wichtig ist dabei nur eines: ob eine Frist läuft.
02
Erstgespräch
Im Erstgespräch, in Köln, per Video oder telefonisch, gehen wir die Ausgangslage durch. Am Ende steht eine Einordnung: Was ist die Rechtslage, was ist der nächste Schritt.
03
Schriftliche Einschätzung
Ich fasse die Einschätzung schriftlich zusammen, mit den Handlungsoptionen und ihren Folgen. Sie entscheiden auf dieser Grundlage, ob und wie weit ich tätig werde.
04
Umsetzung
In der Umsetzung übernehme ich die Korrespondenz mit Miterben, Erben, Banken, Notaren und dem Nachlassgericht. Wird ein Verfahren nötig, vertrete ich Sie bundesweit vor Gericht und halte Sie laufend auf dem Stand.
Wussten Sie schon?
01
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und richtet sich als Zahlungsanspruch gegen die Erben. Ein Pflichtteilsberechtigter wird dadurch nicht Miteigentümer einer Immobilie und nicht Mitglied der Erbengemeinschaft.
02
Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen
Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB), nicht erst mit einem Schreiben des Nachlassgerichts. Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen.
03
Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit
Über den Pflichtteilsergänzungsanspruch können lebzeitige Schenkungen den Pflichtteil erhöhen (§ 2325 BGB). Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer wird sie berücksichtigt. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe.
04
Über das anwendbare Erbrecht entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt
Nicht die Staatsangehörigkeit ist maßgeblich, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers (Art. 21 EuErbVO). Wer das ändern will, muss eine Rechtswahl treffen (Art. 22 EuErbVO), und zwar in einer Verfügung von Todes wegen.
Ihre Ansprechpartnerin in Köln
Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin und Inhaberin von DR. SCHMIDT LEGAL. Vor der eigenen Kanzlei habe ich zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien gearbeitet, überwiegend an Fällen mit Bilanzen, Unternehmensbewertungen und komplexen Vermögenslagen. Seit Januar 2026 führe ich meine eigene Kanzlei in Köln.
Erbrechtliche Mandate bearbeite ich selbst, von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss. Beratung auf Deutsch und Englisch, Termine montags bis donnerstags von 9 bis 19 Uhr und freitags bis 17 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Ich rechne nach Zeit ab: 280 € zzgl. 19 % USt. pro Stunde, mindestens jedoch die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Eine pauschale Kurzberatung gibt es nicht. Auch die Erstberatung wird nach Zeit abgerechnet. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie selbst.
Sechs Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss beim Nachlassgericht eingehen, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form. Bei Auslandsberührung kann die Frist länger sein. Verstreicht sie, gilt die Erbschaft als angenommen. Die Haftung lässt sich über ein Inventar, eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren begrenzen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Für die Berechnung brauchen Sie zwei Größen: Ihre gesetzliche Erbquote und den Wert des Nachlasses am Todestag. Schenkungen aus den zehn Jahren vor dem Erbfall können den Anspruch erhöhen (§ 2325 BGB). Bei Immobilien entscheidet die Bewertung über die Höhe.
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament vor, akzeptieren Grundbuchamt und viele Banken in der Regel dieses Testament zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts. Nötig wird ein Erbschein vor allem, wenn kein Testament existiert oder nur ein privatschriftliches Testament vorliegt. Beantragt wird er beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, für Kölner Erbfälle also beim Amtsgericht Köln.
Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO). Wer in Köln lebt und eine Wohnung in Spanien besitzt, vererbt im Regelfall also nach deutschem Recht. Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt eine Rechtswahl: Wer eine Staatsangehörigkeit besitzt, kann das Recht dieses Staates für seine Erbfolge wählen (Art. 22 EuErbVO).
Erstgespräch zum Erbrecht in Köln
Schildern Sie mir kurz, worum es geht und ob eine Frist läuft. Ich sage Ihnen, welche Unterlagen ich brauche und wie ich weiter vorgehe. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
RECHTSGEBIET
Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln
Ein Erbfall setzt Fristen in Gang, lange bevor die Beteiligten wissen, was überhaupt zum Nachlass gehört. Die meisten, die zu mir kommen, wollen eines von zwei Dingen: eine Regelung, die später hält, oder Klarheit in einem Nachlass, der schon offen ist. Beides bearbeite ich persönlich, von der Gestaltung des Testaments bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
THEMEN
Die Themen im Erbrecht:
wo ich Sie im Einzelnen berate
/01
Berliner Testament
Gemeinschaftliches Ehegattentestament richtig gestalten.
/02
Erbe ausschlagen
Frist, Form, Folgen.
/03
Erbengemeinschaft
Blockierte Miterben, Teilung des Nachlasses.
/04
Pflichtteil
Ansprüche durchsetzen oder abwehren.
/05
Unternehmensnachfolge
Die erbrechtliche Seite der Nachfolge.
/06
Behindertentestament
Vermögen für ein Kind mit Behinderung sichern.
/07
Testament anfechten
Gründe, Fristen, Aussichten.
/08
Nachlassabwicklung
Was nach dem Todesfall zu tun ist.
/09
Immobilie im Nachlass
Grundbuch, Wert, Teilung.
Wie ich Ihnen im Erbrecht helfe
Testament und Erbvertrag
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein Computerausdruck mit Unterschrift ist unwirksam, egal wie klar der Wille darin steht. Der zentrale Entscheidungspunkt ist die Bindung. Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag bindet den Überlebenden weitgehend, ein Einzeltestament lässt sich jederzeit ändern.
Beim Berliner Testament kommt hinzu, dass Kinder schon beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen können. Ich entwerfe die Urkunde, bereite den Notartermin inhaltlich vor und prüfe vorhandene Testamente gegen Übertragungsverträge, Vollmachten und Lebensversicherungen. Widersprüche zwischen diesen Dokumenten erzeugen später verlässlich Streit.
Pflichtteilsrecht
Wer als Kind, als Ehegatte oder in bestimmten Fällen als Elternteil enterbt wurde, hat einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Dieser Anspruch ist ein Geldanspruch gegen die Erben, keine Beteiligung am Nachlass. Damit hängt alles am Nachlasswert zum Todestag, und die Arbeit beginnt beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.
Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Anspruch erhöhen (§ 2325 BGB). Ich vertrete beide Seiten: Pflichtteilsberechtigte, die an belastbare Zahlen kommen wollen, und Erben, die mit einer Forderung konfrontiert sind, deren Grundlage niemand geprüft hat.
Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, und die kann über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinsam verfügen. Ein Miterbe kann das geerbte Haus also nicht allein verkaufen. Blockieren kann er den Verkauf schon. Aus dieser Konstruktion entsteht der typische Stillstand: Konten werden nicht aufgelöst, die Immobilie wird nicht bewertet, einer wohnt darin, die anderen warten.
Wege heraus sind die Teilungsvereinbarung, der notariell beurkundete Verkauf eines Erbteils, das Ausscheiden eines Miterben gegen Abfindung und, als letztes Mittel, die Teilungsversteigerung. Ich bereite die Auseinandersetzung so vor, dass am Ende eine Vereinbarung steht, die auch Grundbuchamt und Banken akzeptieren.
Immobilien im Nachlass
In Kölner Nachlässen steckt der größte Wert häufig in einer Immobilie, und damit fangen die praktischen Fragen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen, dafür muss die Erbfolge nachgewiesen werden. Der Wert muss belastbar ermittelt sein, sonst wird jede Ausgleichszahlung zur Verhandlung über Gefühle.
Ich kläre die Beteiligungsverhältnisse, hole über mein Netzwerk eine Bewertung ein, wenn keine vorliegt, und rechne die Optionen durch: halten und vermieten, einen Miterben auszahlen, verkaufen, teilungsversteigern. Steuerliche Folgen benenne ich, beraten werden sie von einem Steuerberater, den ich bei Bedarf hinzuziehe.
Typische Konstellationen
01
Drei Geschwister, eine vermietete Immobilie in Köln
Drei Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus in Köln. Eines verwaltet es seit Jahren und rechnet nichts ab, das zweite braucht Geld, das dritte will nichts verändern. Dann geht es zuerst darum, den Verkehrswert zu klären und die Mieteinnahmen sowie die Bewirtschaftungskosten seit dem Erbfall abzurechnen.
02
Ein enterbtes Kind erfährt von der Übertragung des Elternhauses
Ein Kind erfährt nach dem Tod des Vaters, dass das Elternhaus schon vor Jahren auf ein Geschwisterkind übertragen wurde, mit Wohnrecht für den Vater. Hier entscheidet der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Er hängt an der Bewertung der Immobilie und daran, ob die Zehnjahresfrist überhaupt angelaufen ist.
03
Ein Ehepaar mit Ferienwohnung im EU-Ausland
Ein Ehepaar lebt in Köln, besitzt eine Ferienwohnung in Spanien und hat ein Berliner Testament aus den Neunzigern. Das Testament sagt nichts über anwendbares Recht. Heute entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt über die Erbfolge, und die Wohnung im Ausland zieht ein zweites Rechtssystem in die Abwicklung.
So läuft die Zusammenarbeit
01
Kontakt
Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular und schildern kurz, worum es geht. Wichtig ist dabei nur eines: ob eine Frist läuft.
02
Erstgespräch
Im Erstgespräch, in Köln, per Video oder telefonisch, gehen wir die Ausgangslage durch. Am Ende steht eine Einordnung: Was ist die Rechtslage, was ist der nächste Schritt.
03
Schriftliche Einschätzung
Ich fasse die Einschätzung schriftlich zusammen, mit den Handlungsoptionen und ihren Folgen. Sie entscheiden auf dieser Grundlage, ob und wie weit ich tätig werde.
04
Umsetzung
In der Umsetzung übernehme ich die Korrespondenz mit Miterben, Erben, Banken, Notaren und dem Nachlassgericht. Wird ein Verfahren nötig, vertrete ich Sie bundesweit vor Gericht und halte Sie laufend auf dem Stand.
Wussten Sie schon?
01
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und richtet sich als Zahlungsanspruch gegen die Erben. Ein Pflichtteilsberechtigter wird dadurch nicht Miteigentümer einer Immobilie und nicht Mitglied der Erbengemeinschaft.
02
Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen
Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB), nicht erst mit einem Schreiben des Nachlassgerichts. Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen.
03
Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit
Über den Pflichtteilsergänzungsanspruch können lebzeitige Schenkungen den Pflichtteil erhöhen (§ 2325 BGB). Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer wird sie berücksichtigt. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe.
04
Über das anwendbare Erbrecht entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt
Nicht die Staatsangehörigkeit ist maßgeblich, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers (Art. 21 EuErbVO). Wer das ändern will, muss eine Rechtswahl treffen (Art. 22 EuErbVO), und zwar in einer Verfügung von Todes wegen.
Ihre Ansprechpartnerin in Köln
Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin und Inhaberin von DR. SCHMIDT LEGAL. Vor der eigenen Kanzlei habe ich zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien gearbeitet, überwiegend an Fällen mit Bilanzen, Unternehmensbewertungen und komplexen Vermögenslagen. Seit Januar 2026 führe ich meine eigene Kanzlei in Köln.
Erbrechtliche Mandate bearbeite ich selbst, von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss. Beratung auf Deutsch und Englisch, Termine montags bis donnerstags von 9 bis 19 Uhr und freitags bis 17 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Ich rechne nach Zeit ab: 280 € zzgl. 19 % USt. pro Stunde, mindestens jedoch die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Eine pauschale Kurzberatung gibt es nicht. Auch die Erstberatung wird nach Zeit abgerechnet. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie selbst.
Sechs Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss beim Nachlassgericht eingehen, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form. Bei Auslandsberührung kann die Frist länger sein. Verstreicht sie, gilt die Erbschaft als angenommen. Die Haftung lässt sich über ein Inventar, eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren begrenzen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Für die Berechnung brauchen Sie zwei Größen: Ihre gesetzliche Erbquote und den Wert des Nachlasses am Todestag. Schenkungen aus den zehn Jahren vor dem Erbfall können den Anspruch erhöhen (§ 2325 BGB). Bei Immobilien entscheidet die Bewertung über die Höhe.
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament vor, akzeptieren Grundbuchamt und viele Banken in der Regel dieses Testament zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts. Nötig wird ein Erbschein vor allem, wenn kein Testament existiert oder nur ein privatschriftliches Testament vorliegt. Beantragt wird er beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, für Kölner Erbfälle also beim Amtsgericht Köln.
Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO). Wer in Köln lebt und eine Wohnung in Spanien besitzt, vererbt im Regelfall also nach deutschem Recht. Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt eine Rechtswahl: Wer eine Staatsangehörigkeit besitzt, kann das Recht dieses Staates für seine Erbfolge wählen (Art. 22 EuErbVO).
Erstgespräch zum Erbrecht in Köln
Schildern Sie mir kurz, worum es geht und ob eine Frist läuft. Ich sage Ihnen, welche Unterlagen ich brauche und wie ich weiter vorgehe. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
RECHTSGEBIET
Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln
Ein Erbfall setzt Fristen in Gang, lange bevor die Beteiligten wissen, was überhaupt zum Nachlass gehört. Die meisten, die zu mir kommen, wollen eines von zwei Dingen: eine Regelung, die später hält, oder Klarheit in einem Nachlass, der schon offen ist. Beides bearbeite ich persönlich, von der Gestaltung des Testaments bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
THEMEN
Die Themen im Erbrecht:
wo ich Sie im Einzelnen berate
/01
Berliner Testament
Gemeinschaftliches Ehegattentestament richtig gestalten.
/02
Erbe ausschlagen
Frist, Form, Folgen.
/03
Erbengemeinschaft
Blockierte Miterben, Teilung des Nachlasses.
/04
Pflichtteil
Ansprüche durchsetzen oder abwehren.
/05
Unternehmensnachfolge
Die erbrechtliche Seite der Nachfolge.
/06
Behindertentestament
Vermögen für ein Kind mit Behinderung sichern.
/07
Testament anfechten
Gründe, Fristen, Aussichten.
/08
Nachlassabwicklung
Was nach dem Todesfall zu tun ist.
/09
Immobilie im Nachlass
Grundbuch, Wert, Teilung.
Wie ich Ihnen im Erbrecht helfe
Testament und Erbvertrag
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein Computerausdruck mit Unterschrift ist unwirksam, egal wie klar der Wille darin steht. Der zentrale Entscheidungspunkt ist die Bindung. Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag bindet den Überlebenden weitgehend, ein Einzeltestament lässt sich jederzeit ändern.
Beim Berliner Testament kommt hinzu, dass Kinder schon beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen können. Ich entwerfe die Urkunde, bereite den Notartermin inhaltlich vor und prüfe vorhandene Testamente gegen Übertragungsverträge, Vollmachten und Lebensversicherungen. Widersprüche zwischen diesen Dokumenten erzeugen später verlässlich Streit.
Pflichtteilsrecht
Wer als Kind, als Ehegatte oder in bestimmten Fällen als Elternteil enterbt wurde, hat einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Dieser Anspruch ist ein Geldanspruch gegen die Erben, keine Beteiligung am Nachlass. Damit hängt alles am Nachlasswert zum Todestag, und die Arbeit beginnt beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.
Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Anspruch erhöhen (§ 2325 BGB). Ich vertrete beide Seiten: Pflichtteilsberechtigte, die an belastbare Zahlen kommen wollen, und Erben, die mit einer Forderung konfrontiert sind, deren Grundlage niemand geprüft hat.
Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, und die kann über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinsam verfügen. Ein Miterbe kann das geerbte Haus also nicht allein verkaufen. Blockieren kann er den Verkauf schon. Aus dieser Konstruktion entsteht der typische Stillstand: Konten werden nicht aufgelöst, die Immobilie wird nicht bewertet, einer wohnt darin, die anderen warten.
Wege heraus sind die Teilungsvereinbarung, der notariell beurkundete Verkauf eines Erbteils, das Ausscheiden eines Miterben gegen Abfindung und, als letztes Mittel, die Teilungsversteigerung. Ich bereite die Auseinandersetzung so vor, dass am Ende eine Vereinbarung steht, die auch Grundbuchamt und Banken akzeptieren.
Immobilien im Nachlass
In Kölner Nachlässen steckt der größte Wert häufig in einer Immobilie, und damit fangen die praktischen Fragen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen, dafür muss die Erbfolge nachgewiesen werden. Der Wert muss belastbar ermittelt sein, sonst wird jede Ausgleichszahlung zur Verhandlung über Gefühle.
Ich kläre die Beteiligungsverhältnisse, hole über mein Netzwerk eine Bewertung ein, wenn keine vorliegt, und rechne die Optionen durch: halten und vermieten, einen Miterben auszahlen, verkaufen, teilungsversteigern. Steuerliche Folgen benenne ich, beraten werden sie von einem Steuerberater, den ich bei Bedarf hinzuziehe.
Typische Konstellationen
01
Drei Geschwister, eine vermietete Immobilie in Köln
Drei Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus in Köln. Eines verwaltet es seit Jahren und rechnet nichts ab, das zweite braucht Geld, das dritte will nichts verändern. Dann geht es zuerst darum, den Verkehrswert zu klären und die Mieteinnahmen sowie die Bewirtschaftungskosten seit dem Erbfall abzurechnen.
02
Ein enterbtes Kind erfährt von der Übertragung des Elternhauses
Ein Kind erfährt nach dem Tod des Vaters, dass das Elternhaus schon vor Jahren auf ein Geschwisterkind übertragen wurde, mit Wohnrecht für den Vater. Hier entscheidet der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Er hängt an der Bewertung der Immobilie und daran, ob die Zehnjahresfrist überhaupt angelaufen ist.
03
Ein Ehepaar mit Ferienwohnung im EU-Ausland
Ein Ehepaar lebt in Köln, besitzt eine Ferienwohnung in Spanien und hat ein Berliner Testament aus den Neunzigern. Das Testament sagt nichts über anwendbares Recht. Heute entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt über die Erbfolge, und die Wohnung im Ausland zieht ein zweites Rechtssystem in die Abwicklung.
So läuft die Zusammenarbeit
01
Kontakt
Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular und schildern kurz, worum es geht. Wichtig ist dabei nur eines: ob eine Frist läuft.
02
Erstgespräch
Im Erstgespräch, in Köln, per Video oder telefonisch, gehen wir die Ausgangslage durch. Am Ende steht eine Einordnung: Was ist die Rechtslage, was ist der nächste Schritt.
03
Schriftliche Einschätzung
Ich fasse die Einschätzung schriftlich zusammen, mit den Handlungsoptionen und ihren Folgen. Sie entscheiden auf dieser Grundlage, ob und wie weit ich tätig werde.
04
Umsetzung
In der Umsetzung übernehme ich die Korrespondenz mit Miterben, Erben, Banken, Notaren und dem Nachlassgericht. Wird ein Verfahren nötig, vertrete ich Sie bundesweit vor Gericht und halte Sie laufend auf dem Stand.
Wussten Sie schon?
01
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und richtet sich als Zahlungsanspruch gegen die Erben. Ein Pflichtteilsberechtigter wird dadurch nicht Miteigentümer einer Immobilie und nicht Mitglied der Erbengemeinschaft.
02
Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen
Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB), nicht erst mit einem Schreiben des Nachlassgerichts. Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen.
03
Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit
Über den Pflichtteilsergänzungsanspruch können lebzeitige Schenkungen den Pflichtteil erhöhen (§ 2325 BGB). Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer wird sie berücksichtigt. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe.
04
Über das anwendbare Erbrecht entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt
Nicht die Staatsangehörigkeit ist maßgeblich, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers (Art. 21 EuErbVO). Wer das ändern will, muss eine Rechtswahl treffen (Art. 22 EuErbVO), und zwar in einer Verfügung von Todes wegen.
Ihre Ansprechpartnerin in Köln
Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin und Inhaberin von DR. SCHMIDT LEGAL. Vor der eigenen Kanzlei habe ich zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien gearbeitet, überwiegend an Fällen mit Bilanzen, Unternehmensbewertungen und komplexen Vermögenslagen. Seit Januar 2026 führe ich meine eigene Kanzlei in Köln.
Erbrechtliche Mandate bearbeite ich selbst, von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss. Beratung auf Deutsch und Englisch, Termine montags bis donnerstags von 9 bis 19 Uhr und freitags bis 17 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Ich rechne nach Zeit ab: 280 € zzgl. 19 % USt. pro Stunde, mindestens jedoch die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Eine pauschale Kurzberatung gibt es nicht. Auch die Erstberatung wird nach Zeit abgerechnet. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie selbst.
Sechs Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss beim Nachlassgericht eingehen, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form. Bei Auslandsberührung kann die Frist länger sein. Verstreicht sie, gilt die Erbschaft als angenommen. Die Haftung lässt sich über ein Inventar, eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren begrenzen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Für die Berechnung brauchen Sie zwei Größen: Ihre gesetzliche Erbquote und den Wert des Nachlasses am Todestag. Schenkungen aus den zehn Jahren vor dem Erbfall können den Anspruch erhöhen (§ 2325 BGB). Bei Immobilien entscheidet die Bewertung über die Höhe.
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament vor, akzeptieren Grundbuchamt und viele Banken in der Regel dieses Testament zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts. Nötig wird ein Erbschein vor allem, wenn kein Testament existiert oder nur ein privatschriftliches Testament vorliegt. Beantragt wird er beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, für Kölner Erbfälle also beim Amtsgericht Köln.
Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO). Wer in Köln lebt und eine Wohnung in Spanien besitzt, vererbt im Regelfall also nach deutschem Recht. Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt eine Rechtswahl: Wer eine Staatsangehörigkeit besitzt, kann das Recht dieses Staates für seine Erbfolge wählen (Art. 22 EuErbVO).
Erstgespräch zum Erbrecht in Köln
Schildern Sie mir kurz, worum es geht und ob eine Frist läuft. Ich sage Ihnen, welche Unterlagen ich brauche und wie ich weiter vorgehe. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
