ERBRECHT
Pflichtteil in Köln: Ansprüche durchsetzen oder abwehren
Entweder sind Sie im Testament übergangen worden und wollen wissen, was Ihnen zusteht, oder Sie sind Erbe geworden und sollen zahlen. Beide Seiten bearbeite ich als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln: Ich ermittle den Nachlass, berechne den Anspruch und setze ihn durch oder wehre ihn ab. Abgerechnet wird nach der Zeit, die ich tatsächlich aufwende.
Pflichtteil in Köln: ein Geldanspruch, keine Beteiligung am Nachlass
Wer durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen ist, wird dadurch nicht Miterbe, erhält aber einen Geldanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und richtet sich als Zahlungsanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft.
Daraus folgt zweierlei, das regelmäßig überrascht: Sie können keinen einzelnen Gegenstand aus dem Nachlass verlangen, kein Schmuckstück, kein Grundstück, keine Mitsprache bei einem Verkauf. Sie müssen aber auch nicht in einer Erbengemeinschaft mitziehen und haften nicht für Nachlassverbindlichkeiten.
Wer pflichtteilsberechtigt ist
Berechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, auch adoptierte und nichtehelich geborene. Enkel treten nur an die Stelle eines Kindes, das vor dem Erblasser verstorben ist oder wirksam verzichtet hat. Berechtigt ist außerdem der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner. Die Eltern des Erblassers sind es nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Nicht berechtigt: Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, nichteheliche Lebensgefährten, Stiefkinder ohne Adoption. Diese Prüfung steht immer am Anfang, weil sie oft schon die Hälfte des Streits erledigt.
Die Quote hängt an der gesetzlichen Erbfolge
Die Rechnung läuft in zwei Schritten: gesetzlichen Erbteil bestimmen, dann halbieren. Zwei Kinder, kein überlebender Ehegatte, ein Kind enterbt: gesetzlicher Erbteil die Hälfte, Pflichtteil ein Viertel des Nachlasswertes. Wer durch Testament ausgeschlossen ist, wird bei dieser Berechnung mitgezählt, wer durch notariellen Erbverzicht ausgeschieden ist, nicht (§ 2310 BGB).
Beim überlebenden Ehegatten kommt der Güterstand hinzu. Bei Zugewinngemeinschaft erhöht § 1371 Abs. 1 BGB den gesetzlichen Erbteil pauschal um ein Viertel. Für den Ehegatten kann es günstiger sein, die Erbschaft auszuschlagen und den güterrechtlichen Zugewinnausgleich neben dem Pflichtteil zu verlangen. Diese Entscheidung steht unter Zeitdruck, denn die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB).
Auskunft und Wertermittlung sind eigene Ansprüche
Ohne Zahlen ist die Quote wertlos. Der Pflichtteilsberechtigte, der nicht Erbe ist, kann vom Erben ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses verlangen, kann verlangen, bei der Aufnahme dabei zu sein, und kann ein amtlich aufgenommenes, also notarielles Nachlassverzeichnis fordern (§ 2314 BGB).
Beim notariellen Verzeichnis ermittelt der Notar den Bestand selbst und übernimmt nicht bloß die Liste des Erben. Dazu kommt der Anspruch auf Wertermittlung, etwa durch ein Sachverständigengutachten für eine Immobilie. Die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB), nicht dem Berechtigten allein.
Schenkungen zu Lebzeiten: Ergänzung mit Abschmelzung
Wer sein Vermögen vor dem Tod verschenkt, kürzt damit nicht automatisch den Pflichtteil. Der Berechtigte kann verlangen, dass eine Schenkung dem Nachlass hinzugerechnet wird, und den Mehrbetrag als Pflichtteilsergänzung fordern (§ 2325 BGB). Reicht der Nachlass für die Ergänzung nicht aus, kann sich der Anspruch gegen den Beschenkten selbst richten (§ 2329 BGB).
Der Wert schmilzt ab: Eine Schenkung im letzten Jahr vor dem Erbfall wird voll berücksichtigt, für jedes weitere Jahr ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren bleibt sie außer Betracht (§ 2325 Abs. 3 BGB). Ob die Zehnjahresfrist überhaupt anläuft, wenn sich der Schenker ein umfassendes Wohn- oder Nießbrauchrecht vorbehalten hat, ist einer der häufigsten Streitpunkte.
Anrechnung, Ausgleichung, Stundung
Auf der anderen Seite gibt es Positionen, die die Forderung senken. Eine Zuwendung, die der Erblasser dem Kind schon zu Lebzeiten gemacht hat, wird auf den Pflichtteil angerechnet, wenn er das bei der Zuwendung bestimmt hat (§ 2315 BGB). Nachträglich geht das nicht.
Hat ein Abkömmling den Erblasser gepflegt oder im Betrieb mitgearbeitet, kann sich das über die Ausgleichung auswirken (§ 2316 BGB). Vom Nachlasswert abzuziehen sind die Nachlassverbindlichkeiten, dazu gehören die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB). Wenn die sofortige Zahlung den Erben zum Notverkauf zwingen würde, kann er unter engen Voraussetzungen Stundung verlangen (§ 2331a BGB).
Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab Jahresende
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach den allgemeinen Regeln in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte vom Erbfall und von der Verfügung erfahren hat, die ihn ausschließt (§ 199 Abs. 1 BGB).
Wer im März 2026 das Testament zu sehen bekommt, muss bis Ende 2029 handeln. Ohne Kenntnis endet der Anspruch spätestens nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 3a BGB). Verhandlungen über den Anspruch hemmen die Verjährung (§ 203 BGB), aber nur, solange sie laufen. Wer die Frist nicht mehr sicher überblickt, braucht eine schriftliche Verjährungsverzichtserklärung oder Klage.
Wo im Pflichtteilsrecht Geld verloren geht
01
Warten auf Auskunft, während die Frist läuft
Der Auskunftsanspruch und der Zahlungsanspruch verjähren getrennt, und die Korrespondenz über Unterlagen hält die Frist für die Hauptforderung nicht an. Der Anspruch besteht dann rechtlich noch, ist aber nicht mehr durchsetzbar.
02
Nachlasswerte ungeprüft übernehmen
Der Erbe legt eine Aufstellung vor, die Immobilie steht mit dem Steuerwert darin. Wer das übernimmt, verhandelt über die falsche Zahl. Bei einer Kölner Eigentumswohnung kann der Unterschied zwischen Steuerwert und Verkehrswert die ganze Pflichtteilsquote entwerten.
03
Belege nicht sichern
Kontoauszüge der letzten zehn Jahre, Grundbuchauszüge, Übergabe- und Schenkungsverträge, Lebensversicherungen mit Bezugsrecht, Gesellschaftsanteile. Wird das nicht früh angefordert, verschwindet es. Das führt zu Beweisnot in einem Prozess, der ohne Zahlen nicht zu gewinnen ist.
04
Vorschnell anerkennen oder zahlen
Auf Erbenseite passiert das aus Pflichtgefühl oder Streitvermeidung: Man bestätigt eine Summe, überweist eine Anzahlung ohne Vorbehalt oder unterschreibt eine Abgeltungsvereinbarung, bevor Verbindlichkeiten, Anrechnung und Bewertung geprüft sind. Zu viel gezahltes Geld kommt praktisch nicht mehr zurück.
05
Schenkungen nicht aufklären
Beide Seiten unterschätzen, wie oft die Ergänzung nach § 2325 BGB den eigentlichen Wert des Falls ausmacht. Der Berechtigte verzichtet dann auf einen Teil seines Anspruchs, oder der Erbe zahlt auf eine Schenkung, die längst abgeschmolzen war.
So gehe ich vor
01
Wenn Sie einen Pflichtteil geltend machen
Zuerst sichte ich Testament, Eröffnungsniederschrift, Erbschein und Grundbuch und kläre Berechtigung und Quote. Dann geht die Auskunfts- und Wertermittlungsaufforderung mit Frist an den Erben.
02
Schenkungen aufarbeiten, bezifferte Zahlung verlangen
Parallel arbeite ich die Schenkungen der letzten zehn Jahre auf. Erst wenn die Zahlen stehen, wird bezifferte Zahlung verlangt. Läuft die Verjährung, sichere ich sie ab, notfalls mit Stufenklage (§ 254 ZPO).
03
Wenn Sie eine Forderung abwehren
Ich prüfe zuerst, ob die Berechtigung und die Quote überhaupt stimmen, dann den Bestand: Welche Verbindlichkeiten mindern den Nachlass, welche Zuwendungen sind anzurechnen, welche Bewertung ist belastbar.
04
Danach geht es um Liquidität
Die meisten Erben haben Immobilien und kein Bargeld: Ratenzahlung, Stundung, Teilzahlung unter Vorbehalt, im Zweifel Verteidigung im Prozess. Auskunft wird erteilt, weil sie geschuldet ist, aber vollständig und kontrolliert.
Eine typische Konstellation
01
Zwei Geschwister, ein Alleinerbe, das Elternhaus in Köln
Die Immobilie wurde vor sieben Jahren teilweise an den Alleinerben übertragen, der Erblasser behielt ein Wohnrecht. Dann geht es um zwei Fragen: Welchen Verkehrswert hat das Objekt am Todestag, und wie wirkt die Übertragung von damals.
Kanzlei in Köln, Mandate auch bundesweit
Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video oder telefonisch. Eröffnet wird ein Testament dort, wo der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG): Bei einem Erbfall in Köln ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln die Adresse für Eröffnungsniederschrift und Erbschein.
Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln führe ich Pflichtteilsmandate für Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Bei zwei Kindern ohne überlebenden Ehegatten ist das ein Viertel des Nachlasswertes, bei drei Kindern ein Sechstel. Beim Ehegatten hängt die Quote vom Güterstand ab. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses am Todestag, abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Dazu können Ergänzungsansprüche wegen Schenkungen kommen, und anzurechnende Zuwendungen können abgehen.
Der Erbe muss Ihnen ein vollständiges Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorlegen (§ 2314 BGB). Dazu gehören Konten, Wertpapiere, Immobilien, Gesellschaftsanteile, außerdem die Verbindlichkeiten und die Schenkungen, auf die es für die Ergänzung ankommt. Sie können ein notarielles Nachlassverzeichnis fordern. Dann ermittelt der Notar selbst. Für Immobilien und Unternehmensanteile besteht ein Anspruch auf Wertermittlung, dessen Kosten der Nachlass trägt.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Verfügung erfahren haben, die Sie von der Erbfolge ausschließt (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Erfahren Sie im Mai 2026 vom Testament, läuft die Frist Ende 2029 ab. Ernsthafte Verhandlungen hemmen die Verjährung (§ 203 BGB), Schweigen der Gegenseite nicht.
Prüfen lassen sollten Sie vier Punkte, bevor Sie irgendetwas anerkennen: die Berechtigung und die Quote, den Bestand des Nachlasses samt Verbindlichkeiten, die Bewertung der Immobilien und Anteile, und ob der Erblasser Zuwendungen mit Anrechnungsbestimmung gemacht hat (§ 2315 BGB). Was Sie nicht tun sollten: eine Summe bestätigen oder anzahlen, solange die Zahlen nicht stehen.
Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., und Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.
Pflichtteil in Köln prüfen lassen
Der erste Schritt ist auf beiden Seiten derselbe: Unterlagen sichten und die Frist einordnen. Bringen Sie mit, was Sie haben, auch wenn es unvollständig ist. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
ERBRECHT
Pflichtteil in Köln: Ansprüche durchsetzen oder abwehren
Entweder sind Sie im Testament übergangen worden und wollen wissen, was Ihnen zusteht, oder Sie sind Erbe geworden und sollen zahlen. Beide Seiten bearbeite ich als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln: Ich ermittle den Nachlass, berechne den Anspruch und setze ihn durch oder wehre ihn ab. Abgerechnet wird nach der Zeit, die ich tatsächlich aufwende.
Pflichtteil in Köln: ein Geldanspruch, keine Beteiligung am Nachlass
Wer durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen ist, wird dadurch nicht Miterbe, erhält aber einen Geldanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und richtet sich als Zahlungsanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft.
Daraus folgt zweierlei, das regelmäßig überrascht: Sie können keinen einzelnen Gegenstand aus dem Nachlass verlangen, kein Schmuckstück, kein Grundstück, keine Mitsprache bei einem Verkauf. Sie müssen aber auch nicht in einer Erbengemeinschaft mitziehen und haften nicht für Nachlassverbindlichkeiten.
Wer pflichtteilsberechtigt ist
Berechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, auch adoptierte und nichtehelich geborene. Enkel treten nur an die Stelle eines Kindes, das vor dem Erblasser verstorben ist oder wirksam verzichtet hat. Berechtigt ist außerdem der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner. Die Eltern des Erblassers sind es nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Nicht berechtigt: Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, nichteheliche Lebensgefährten, Stiefkinder ohne Adoption. Diese Prüfung steht immer am Anfang, weil sie oft schon die Hälfte des Streits erledigt.
Die Quote hängt an der gesetzlichen Erbfolge
Die Rechnung läuft in zwei Schritten: gesetzlichen Erbteil bestimmen, dann halbieren. Zwei Kinder, kein überlebender Ehegatte, ein Kind enterbt: gesetzlicher Erbteil die Hälfte, Pflichtteil ein Viertel des Nachlasswertes. Wer durch Testament ausgeschlossen ist, wird bei dieser Berechnung mitgezählt, wer durch notariellen Erbverzicht ausgeschieden ist, nicht (§ 2310 BGB).
Beim überlebenden Ehegatten kommt der Güterstand hinzu. Bei Zugewinngemeinschaft erhöht § 1371 Abs. 1 BGB den gesetzlichen Erbteil pauschal um ein Viertel. Für den Ehegatten kann es günstiger sein, die Erbschaft auszuschlagen und den güterrechtlichen Zugewinnausgleich neben dem Pflichtteil zu verlangen. Diese Entscheidung steht unter Zeitdruck, denn die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB).
Auskunft und Wertermittlung sind eigene Ansprüche
Ohne Zahlen ist die Quote wertlos. Der Pflichtteilsberechtigte, der nicht Erbe ist, kann vom Erben ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses verlangen, kann verlangen, bei der Aufnahme dabei zu sein, und kann ein amtlich aufgenommenes, also notarielles Nachlassverzeichnis fordern (§ 2314 BGB).
Beim notariellen Verzeichnis ermittelt der Notar den Bestand selbst und übernimmt nicht bloß die Liste des Erben. Dazu kommt der Anspruch auf Wertermittlung, etwa durch ein Sachverständigengutachten für eine Immobilie. Die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB), nicht dem Berechtigten allein.
Schenkungen zu Lebzeiten: Ergänzung mit Abschmelzung
Wer sein Vermögen vor dem Tod verschenkt, kürzt damit nicht automatisch den Pflichtteil. Der Berechtigte kann verlangen, dass eine Schenkung dem Nachlass hinzugerechnet wird, und den Mehrbetrag als Pflichtteilsergänzung fordern (§ 2325 BGB). Reicht der Nachlass für die Ergänzung nicht aus, kann sich der Anspruch gegen den Beschenkten selbst richten (§ 2329 BGB).
Der Wert schmilzt ab: Eine Schenkung im letzten Jahr vor dem Erbfall wird voll berücksichtigt, für jedes weitere Jahr ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren bleibt sie außer Betracht (§ 2325 Abs. 3 BGB). Ob die Zehnjahresfrist überhaupt anläuft, wenn sich der Schenker ein umfassendes Wohn- oder Nießbrauchrecht vorbehalten hat, ist einer der häufigsten Streitpunkte.
Anrechnung, Ausgleichung, Stundung
Auf der anderen Seite gibt es Positionen, die die Forderung senken. Eine Zuwendung, die der Erblasser dem Kind schon zu Lebzeiten gemacht hat, wird auf den Pflichtteil angerechnet, wenn er das bei der Zuwendung bestimmt hat (§ 2315 BGB). Nachträglich geht das nicht.
Hat ein Abkömmling den Erblasser gepflegt oder im Betrieb mitgearbeitet, kann sich das über die Ausgleichung auswirken (§ 2316 BGB). Vom Nachlasswert abzuziehen sind die Nachlassverbindlichkeiten, dazu gehören die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB). Wenn die sofortige Zahlung den Erben zum Notverkauf zwingen würde, kann er unter engen Voraussetzungen Stundung verlangen (§ 2331a BGB).
Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab Jahresende
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach den allgemeinen Regeln in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte vom Erbfall und von der Verfügung erfahren hat, die ihn ausschließt (§ 199 Abs. 1 BGB).
Wer im März 2026 das Testament zu sehen bekommt, muss bis Ende 2029 handeln. Ohne Kenntnis endet der Anspruch spätestens nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 3a BGB). Verhandlungen über den Anspruch hemmen die Verjährung (§ 203 BGB), aber nur, solange sie laufen. Wer die Frist nicht mehr sicher überblickt, braucht eine schriftliche Verjährungsverzichtserklärung oder Klage.
Wo im Pflichtteilsrecht Geld verloren geht
01
Warten auf Auskunft, während die Frist läuft
Der Auskunftsanspruch und der Zahlungsanspruch verjähren getrennt, und die Korrespondenz über Unterlagen hält die Frist für die Hauptforderung nicht an. Der Anspruch besteht dann rechtlich noch, ist aber nicht mehr durchsetzbar.
02
Nachlasswerte ungeprüft übernehmen
Der Erbe legt eine Aufstellung vor, die Immobilie steht mit dem Steuerwert darin. Wer das übernimmt, verhandelt über die falsche Zahl. Bei einer Kölner Eigentumswohnung kann der Unterschied zwischen Steuerwert und Verkehrswert die ganze Pflichtteilsquote entwerten.
03
Belege nicht sichern
Kontoauszüge der letzten zehn Jahre, Grundbuchauszüge, Übergabe- und Schenkungsverträge, Lebensversicherungen mit Bezugsrecht, Gesellschaftsanteile. Wird das nicht früh angefordert, verschwindet es. Das führt zu Beweisnot in einem Prozess, der ohne Zahlen nicht zu gewinnen ist.
04
Vorschnell anerkennen oder zahlen
Auf Erbenseite passiert das aus Pflichtgefühl oder Streitvermeidung: Man bestätigt eine Summe, überweist eine Anzahlung ohne Vorbehalt oder unterschreibt eine Abgeltungsvereinbarung, bevor Verbindlichkeiten, Anrechnung und Bewertung geprüft sind. Zu viel gezahltes Geld kommt praktisch nicht mehr zurück.
05
Schenkungen nicht aufklären
Beide Seiten unterschätzen, wie oft die Ergänzung nach § 2325 BGB den eigentlichen Wert des Falls ausmacht. Der Berechtigte verzichtet dann auf einen Teil seines Anspruchs, oder der Erbe zahlt auf eine Schenkung, die längst abgeschmolzen war.
So gehe ich vor
01
Wenn Sie einen Pflichtteil geltend machen
Zuerst sichte ich Testament, Eröffnungsniederschrift, Erbschein und Grundbuch und kläre Berechtigung und Quote. Dann geht die Auskunfts- und Wertermittlungsaufforderung mit Frist an den Erben.
02
Schenkungen aufarbeiten, bezifferte Zahlung verlangen
Parallel arbeite ich die Schenkungen der letzten zehn Jahre auf. Erst wenn die Zahlen stehen, wird bezifferte Zahlung verlangt. Läuft die Verjährung, sichere ich sie ab, notfalls mit Stufenklage (§ 254 ZPO).
03
Wenn Sie eine Forderung abwehren
Ich prüfe zuerst, ob die Berechtigung und die Quote überhaupt stimmen, dann den Bestand: Welche Verbindlichkeiten mindern den Nachlass, welche Zuwendungen sind anzurechnen, welche Bewertung ist belastbar.
04
Danach geht es um Liquidität
Die meisten Erben haben Immobilien und kein Bargeld: Ratenzahlung, Stundung, Teilzahlung unter Vorbehalt, im Zweifel Verteidigung im Prozess. Auskunft wird erteilt, weil sie geschuldet ist, aber vollständig und kontrolliert.
Eine typische Konstellation
01
Zwei Geschwister, ein Alleinerbe, das Elternhaus in Köln
Die Immobilie wurde vor sieben Jahren teilweise an den Alleinerben übertragen, der Erblasser behielt ein Wohnrecht. Dann geht es um zwei Fragen: Welchen Verkehrswert hat das Objekt am Todestag, und wie wirkt die Übertragung von damals.
Kanzlei in Köln, Mandate auch bundesweit
Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video oder telefonisch. Eröffnet wird ein Testament dort, wo der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG): Bei einem Erbfall in Köln ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln die Adresse für Eröffnungsniederschrift und Erbschein.
Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln führe ich Pflichtteilsmandate für Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Bei zwei Kindern ohne überlebenden Ehegatten ist das ein Viertel des Nachlasswertes, bei drei Kindern ein Sechstel. Beim Ehegatten hängt die Quote vom Güterstand ab. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses am Todestag, abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Dazu können Ergänzungsansprüche wegen Schenkungen kommen, und anzurechnende Zuwendungen können abgehen.
Der Erbe muss Ihnen ein vollständiges Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorlegen (§ 2314 BGB). Dazu gehören Konten, Wertpapiere, Immobilien, Gesellschaftsanteile, außerdem die Verbindlichkeiten und die Schenkungen, auf die es für die Ergänzung ankommt. Sie können ein notarielles Nachlassverzeichnis fordern. Dann ermittelt der Notar selbst. Für Immobilien und Unternehmensanteile besteht ein Anspruch auf Wertermittlung, dessen Kosten der Nachlass trägt.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Verfügung erfahren haben, die Sie von der Erbfolge ausschließt (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Erfahren Sie im Mai 2026 vom Testament, läuft die Frist Ende 2029 ab. Ernsthafte Verhandlungen hemmen die Verjährung (§ 203 BGB), Schweigen der Gegenseite nicht.
Prüfen lassen sollten Sie vier Punkte, bevor Sie irgendetwas anerkennen: die Berechtigung und die Quote, den Bestand des Nachlasses samt Verbindlichkeiten, die Bewertung der Immobilien und Anteile, und ob der Erblasser Zuwendungen mit Anrechnungsbestimmung gemacht hat (§ 2315 BGB). Was Sie nicht tun sollten: eine Summe bestätigen oder anzahlen, solange die Zahlen nicht stehen.
Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., und Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.
Pflichtteil in Köln prüfen lassen
Der erste Schritt ist auf beiden Seiten derselbe: Unterlagen sichten und die Frist einordnen. Bringen Sie mit, was Sie haben, auch wenn es unvollständig ist. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
ERBRECHT
Pflichtteil in Köln: Ansprüche durchsetzen oder abwehren
Entweder sind Sie im Testament übergangen worden und wollen wissen, was Ihnen zusteht, oder Sie sind Erbe geworden und sollen zahlen. Beide Seiten bearbeite ich als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln: Ich ermittle den Nachlass, berechne den Anspruch und setze ihn durch oder wehre ihn ab. Abgerechnet wird nach der Zeit, die ich tatsächlich aufwende.
Pflichtteil in Köln: ein Geldanspruch, keine Beteiligung am Nachlass
Wer durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen ist, wird dadurch nicht Miterbe, erhält aber einen Geldanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und richtet sich als Zahlungsanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft.
Daraus folgt zweierlei, das regelmäßig überrascht: Sie können keinen einzelnen Gegenstand aus dem Nachlass verlangen, kein Schmuckstück, kein Grundstück, keine Mitsprache bei einem Verkauf. Sie müssen aber auch nicht in einer Erbengemeinschaft mitziehen und haften nicht für Nachlassverbindlichkeiten.
Wer pflichtteilsberechtigt ist
Berechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, auch adoptierte und nichtehelich geborene. Enkel treten nur an die Stelle eines Kindes, das vor dem Erblasser verstorben ist oder wirksam verzichtet hat. Berechtigt ist außerdem der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner. Die Eltern des Erblassers sind es nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Nicht berechtigt: Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, nichteheliche Lebensgefährten, Stiefkinder ohne Adoption. Diese Prüfung steht immer am Anfang, weil sie oft schon die Hälfte des Streits erledigt.
Die Quote hängt an der gesetzlichen Erbfolge
Die Rechnung läuft in zwei Schritten: gesetzlichen Erbteil bestimmen, dann halbieren. Zwei Kinder, kein überlebender Ehegatte, ein Kind enterbt: gesetzlicher Erbteil die Hälfte, Pflichtteil ein Viertel des Nachlasswertes. Wer durch Testament ausgeschlossen ist, wird bei dieser Berechnung mitgezählt, wer durch notariellen Erbverzicht ausgeschieden ist, nicht (§ 2310 BGB).
Beim überlebenden Ehegatten kommt der Güterstand hinzu. Bei Zugewinngemeinschaft erhöht § 1371 Abs. 1 BGB den gesetzlichen Erbteil pauschal um ein Viertel. Für den Ehegatten kann es günstiger sein, die Erbschaft auszuschlagen und den güterrechtlichen Zugewinnausgleich neben dem Pflichtteil zu verlangen. Diese Entscheidung steht unter Zeitdruck, denn die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB).
Auskunft und Wertermittlung sind eigene Ansprüche
Ohne Zahlen ist die Quote wertlos. Der Pflichtteilsberechtigte, der nicht Erbe ist, kann vom Erben ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses verlangen, kann verlangen, bei der Aufnahme dabei zu sein, und kann ein amtlich aufgenommenes, also notarielles Nachlassverzeichnis fordern (§ 2314 BGB).
Beim notariellen Verzeichnis ermittelt der Notar den Bestand selbst und übernimmt nicht bloß die Liste des Erben. Dazu kommt der Anspruch auf Wertermittlung, etwa durch ein Sachverständigengutachten für eine Immobilie. Die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB), nicht dem Berechtigten allein.
Schenkungen zu Lebzeiten: Ergänzung mit Abschmelzung
Wer sein Vermögen vor dem Tod verschenkt, kürzt damit nicht automatisch den Pflichtteil. Der Berechtigte kann verlangen, dass eine Schenkung dem Nachlass hinzugerechnet wird, und den Mehrbetrag als Pflichtteilsergänzung fordern (§ 2325 BGB). Reicht der Nachlass für die Ergänzung nicht aus, kann sich der Anspruch gegen den Beschenkten selbst richten (§ 2329 BGB).
Der Wert schmilzt ab: Eine Schenkung im letzten Jahr vor dem Erbfall wird voll berücksichtigt, für jedes weitere Jahr ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren bleibt sie außer Betracht (§ 2325 Abs. 3 BGB). Ob die Zehnjahresfrist überhaupt anläuft, wenn sich der Schenker ein umfassendes Wohn- oder Nießbrauchrecht vorbehalten hat, ist einer der häufigsten Streitpunkte.
Anrechnung, Ausgleichung, Stundung
Auf der anderen Seite gibt es Positionen, die die Forderung senken. Eine Zuwendung, die der Erblasser dem Kind schon zu Lebzeiten gemacht hat, wird auf den Pflichtteil angerechnet, wenn er das bei der Zuwendung bestimmt hat (§ 2315 BGB). Nachträglich geht das nicht.
Hat ein Abkömmling den Erblasser gepflegt oder im Betrieb mitgearbeitet, kann sich das über die Ausgleichung auswirken (§ 2316 BGB). Vom Nachlasswert abzuziehen sind die Nachlassverbindlichkeiten, dazu gehören die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB). Wenn die sofortige Zahlung den Erben zum Notverkauf zwingen würde, kann er unter engen Voraussetzungen Stundung verlangen (§ 2331a BGB).
Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab Jahresende
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach den allgemeinen Regeln in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte vom Erbfall und von der Verfügung erfahren hat, die ihn ausschließt (§ 199 Abs. 1 BGB).
Wer im März 2026 das Testament zu sehen bekommt, muss bis Ende 2029 handeln. Ohne Kenntnis endet der Anspruch spätestens nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 3a BGB). Verhandlungen über den Anspruch hemmen die Verjährung (§ 203 BGB), aber nur, solange sie laufen. Wer die Frist nicht mehr sicher überblickt, braucht eine schriftliche Verjährungsverzichtserklärung oder Klage.
Wo im Pflichtteilsrecht Geld verloren geht
01
Warten auf Auskunft, während die Frist läuft
Der Auskunftsanspruch und der Zahlungsanspruch verjähren getrennt, und die Korrespondenz über Unterlagen hält die Frist für die Hauptforderung nicht an. Der Anspruch besteht dann rechtlich noch, ist aber nicht mehr durchsetzbar.
02
Nachlasswerte ungeprüft übernehmen
Der Erbe legt eine Aufstellung vor, die Immobilie steht mit dem Steuerwert darin. Wer das übernimmt, verhandelt über die falsche Zahl. Bei einer Kölner Eigentumswohnung kann der Unterschied zwischen Steuerwert und Verkehrswert die ganze Pflichtteilsquote entwerten.
03
Belege nicht sichern
Kontoauszüge der letzten zehn Jahre, Grundbuchauszüge, Übergabe- und Schenkungsverträge, Lebensversicherungen mit Bezugsrecht, Gesellschaftsanteile. Wird das nicht früh angefordert, verschwindet es. Das führt zu Beweisnot in einem Prozess, der ohne Zahlen nicht zu gewinnen ist.
04
Vorschnell anerkennen oder zahlen
Auf Erbenseite passiert das aus Pflichtgefühl oder Streitvermeidung: Man bestätigt eine Summe, überweist eine Anzahlung ohne Vorbehalt oder unterschreibt eine Abgeltungsvereinbarung, bevor Verbindlichkeiten, Anrechnung und Bewertung geprüft sind. Zu viel gezahltes Geld kommt praktisch nicht mehr zurück.
05
Schenkungen nicht aufklären
Beide Seiten unterschätzen, wie oft die Ergänzung nach § 2325 BGB den eigentlichen Wert des Falls ausmacht. Der Berechtigte verzichtet dann auf einen Teil seines Anspruchs, oder der Erbe zahlt auf eine Schenkung, die längst abgeschmolzen war.
So gehe ich vor
01
Wenn Sie einen Pflichtteil geltend machen
Zuerst sichte ich Testament, Eröffnungsniederschrift, Erbschein und Grundbuch und kläre Berechtigung und Quote. Dann geht die Auskunfts- und Wertermittlungsaufforderung mit Frist an den Erben.
02
Schenkungen aufarbeiten, bezifferte Zahlung verlangen
Parallel arbeite ich die Schenkungen der letzten zehn Jahre auf. Erst wenn die Zahlen stehen, wird bezifferte Zahlung verlangt. Läuft die Verjährung, sichere ich sie ab, notfalls mit Stufenklage (§ 254 ZPO).
03
Wenn Sie eine Forderung abwehren
Ich prüfe zuerst, ob die Berechtigung und die Quote überhaupt stimmen, dann den Bestand: Welche Verbindlichkeiten mindern den Nachlass, welche Zuwendungen sind anzurechnen, welche Bewertung ist belastbar.
04
Danach geht es um Liquidität
Die meisten Erben haben Immobilien und kein Bargeld: Ratenzahlung, Stundung, Teilzahlung unter Vorbehalt, im Zweifel Verteidigung im Prozess. Auskunft wird erteilt, weil sie geschuldet ist, aber vollständig und kontrolliert.
Eine typische Konstellation
01
Zwei Geschwister, ein Alleinerbe, das Elternhaus in Köln
Die Immobilie wurde vor sieben Jahren teilweise an den Alleinerben übertragen, der Erblasser behielt ein Wohnrecht. Dann geht es um zwei Fragen: Welchen Verkehrswert hat das Objekt am Todestag, und wie wirkt die Übertragung von damals.
Kanzlei in Köln, Mandate auch bundesweit
Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video oder telefonisch. Eröffnet wird ein Testament dort, wo der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG): Bei einem Erbfall in Köln ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln die Adresse für Eröffnungsniederschrift und Erbschein.
Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln führe ich Pflichtteilsmandate für Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Bei zwei Kindern ohne überlebenden Ehegatten ist das ein Viertel des Nachlasswertes, bei drei Kindern ein Sechstel. Beim Ehegatten hängt die Quote vom Güterstand ab. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses am Todestag, abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Dazu können Ergänzungsansprüche wegen Schenkungen kommen, und anzurechnende Zuwendungen können abgehen.
Der Erbe muss Ihnen ein vollständiges Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorlegen (§ 2314 BGB). Dazu gehören Konten, Wertpapiere, Immobilien, Gesellschaftsanteile, außerdem die Verbindlichkeiten und die Schenkungen, auf die es für die Ergänzung ankommt. Sie können ein notarielles Nachlassverzeichnis fordern. Dann ermittelt der Notar selbst. Für Immobilien und Unternehmensanteile besteht ein Anspruch auf Wertermittlung, dessen Kosten der Nachlass trägt.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Verfügung erfahren haben, die Sie von der Erbfolge ausschließt (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Erfahren Sie im Mai 2026 vom Testament, läuft die Frist Ende 2029 ab. Ernsthafte Verhandlungen hemmen die Verjährung (§ 203 BGB), Schweigen der Gegenseite nicht.
Prüfen lassen sollten Sie vier Punkte, bevor Sie irgendetwas anerkennen: die Berechtigung und die Quote, den Bestand des Nachlasses samt Verbindlichkeiten, die Bewertung der Immobilien und Anteile, und ob der Erblasser Zuwendungen mit Anrechnungsbestimmung gemacht hat (§ 2315 BGB). Was Sie nicht tun sollten: eine Summe bestätigen oder anzahlen, solange die Zahlen nicht stehen.
Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., und Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.
Pflichtteil in Köln prüfen lassen
Der erste Schritt ist auf beiden Seiten derselbe: Unterlagen sichten und die Frist einordnen. Bringen Sie mit, was Sie haben, auch wenn es unvollständig ist. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
