RECHTSGEBIET

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Köln

Wer eine Kanzlei für Familienrecht sucht, hat meist schon eine Entscheidung hinter sich. Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt, ich führe DR. SCHMIDT LEGAL in der Jakordenstraße in Köln und bearbeite Ihr Mandat selbst, von der ersten Einschätzung bis zum Beschluss. Dabei geht es selten nur um die Scheidung, sondern auch um Unterhalt, Zugewinn und die Kinder.

Familienrecht in Köln: worauf diese Kanzlei zugeschnitten ist

01

Vermögen und unternehmerische Einkünfte

Wenn ein Gesellschaftsanteil, eine vermietete Immobilie, ein Depot oder eine Praxis im Spiel ist, wird aus der Trennung eine Bewertungs- und Liquiditätsfrage. Bilanzen, Gewinnermittlungen und Bewertungsgutachten waren zwölf Jahre mein Arbeitsmaterial.

02

Abrechnung nach Zeit statt nach Streitwert

Das ist keine Preisfrage, sondern eine Frage der Anreize. Der gesetzliche Verfahrenswert ist in Kindschaftssachen niedrig angesetzt, für Eltern ist die Sache existenziell. Wer nach Zeit abrechnet, kann eine Umgangssache ernsthaft bearbeiten, statt sie schnell abzuschließen.

03

Eine Ansprechpartnerin, und Diskretion

Ihr Fall wird nicht an einen Berufsträger weitergegeben, den Sie noch nicht kennen. Termine liegen montags bis donnerstags bis 19 Uhr, nach Absprache auch später. Beratung per Video oder Telefon ist möglich, Vertretung bundesweit vor den Familiengerichten und den Oberlandesgerichten.

04

Englisch verhandlungssicher

Binationale Ehen, ein Umzug ins Ausland, ein englischsprachiger Ehevertrag: Solche Mandate führe ich in beiden Sprachen, mündlich und schriftlich.

Wie ich Ihnen helfe

Scheidung und Trennung

Vor dem Scheidungsantrag steht in der Regel das Trennungsjahr. Früher geht es nur, wenn das Fortbestehen der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 1565 Abs. 2 BGB). Dieser Ausnahmefall wird eng ausgelegt. Den Antrag stellt ein Anwalt beim Familiengericht, den Versorgungsausgleich führt das Gericht von Amts wegen durch.

Ich kläre mit Ihnen zuerst, was vor den Antrag gehört und was danach kommt: Trennungsunterhalt, Nutzung der Wohnung, Kontovollmachten, Steuerklassen. Wo beide Seiten verhandlungsfähig sind, führe ich die Folgen in eine Scheidungsfolgenvereinbarung zusammen, statt sie in drei getrennten Verfahren streiten zu lassen. Wo das nicht geht, wird das Verfahren geführt.

Unterhalt: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

Unterhalt kommt in drei Schichten. Ab der Trennung schuldet der wirtschaftlich stärkere Ehegatte Trennungsunterhalt. Ab Rechtskraft der Scheidung gilt ein anderer Maßstab, weil dann jeder grundsätzlich für sich selbst sorgen muss und nachehelicher Unterhalt einen Grund braucht, etwa die Betreuung eines kleinen Kindes. Kindesunterhalt läuft daneben, Orientierung ist die Düsseldorfer Tabelle.

Jede dieser Schichten steht und fällt mit dem Einkommen, und dafür gibt es einen Auskunftsanspruch samt Belegen. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn mehrerer Jahre, bereinigt um Positionen, die steuerlich zulässig, unterhaltsrechtlich aber nicht abzugsfähig sind. Ich rechne das durch, bevor verhandelt wird, und lasse Ergebnisse titulieren, damit sie vollstreckbar sind.

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird verglichen, was jeder in der Ehe hinzugewonnen hat. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte der Differenz in Geld aus. Zwei Stichtage entscheiden: das Anfangsvermögen bei der Eheschließung, das Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags. Beide Seiten müssen Auskunft erteilen und Belege vorlegen.

Kompliziert wird es bei nicht liquiden Werten. Was ist eine Beteiligung wert, welche Bewertungsmethode passt zum Unternehmen, welcher kalkulatorische Unternehmerlohn wird abgesetzt, wie wirken latente Steuern. Und woher kommt das Geld für die Ausgleichszahlung, wenn der Wert in der Firma steckt. Diese Fragen bearbeite ich mit Zahlen, nicht mit Behauptungen, notfalls mit einem eigenen Bewertungsgutachten.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt nach einer Trennung grundsätzlich bestehen. Gestritten wird selten um das Sorgerecht als Ganzes, sondern um Teilbereiche, vor allem um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Schulwahl oder einen geplanten Umzug. Maßstab ist das Kindeswohl, nicht die Kränkung zwischen den Eltern.

Beim Umgang zählt Verlässlichkeit mehr als jede Grundsatzdebatte: feste Wochentage, Ferienregelung, Übergabeorte, Regeln für Ausfälle. Ich verhandele solche Regelungen zuerst außergerichtlich, dokumentiere den Verlauf und gehe ins Verfahren, wenn eigenmächtige Entscheidungen der anderen Seite es nötig machen, in dringenden Fällen im Eilverfahren.

Typische Konstellationen

01

Ein Ehegatte ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

Der andere hat die Kinder betreut und länger nicht gearbeitet. Auf dem Papier ist ein hohes Vermögen vorhanden, verfügbar ist davon fast nichts. Dann geht es zuerst um Unterlagen und Stichtage, danach um die Bewertungsmethode und die Frage, ob die Ausgleichszahlung gestundet oder verrentet wird.

02

Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Vermögen in zwei Ländern

Vor jeder inhaltlichen Frage steht, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird. Nach der Rom-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1259/2010) lässt sich das anwendbare Scheidungsrecht in Grenzen wählen, und diese Wahl kann über Unterhalt und Vermögensteilung mehr entscheiden als jede Verhandlung danach.

03

Anwaltswechsel mitten im Verfahren

Sie haben schon einen Anwalt, das Verfahren läuft, und Sie erfahren seit Wochen nichts. Ein Anwaltswechsel mitten im Verfahren ist möglich und manchmal richtig. Ich sichte dann die Akte und sage Ihnen, was sich noch korrigieren lässt und was bereits festliegt.

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstgespräch

In der Jakordenstraße in Köln, per Video oder telefonisch. Ich höre zu, sortiere den Sachverhalt und sage Ihnen, welche Ansprüche realistisch sind und welche nicht.

02

Bestandsaufnahme

Jetzt kommen Unterlagen: Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, bei Selbstständigen Gewinnermittlungen und Steuerbescheide mehrerer Jahre, Grundbuchauszug und Darlehensverträge, Gesellschaftsvertrag und Jahresabschlüsse. Wo Sie Unterlagen nicht haben, fordere ich sie an.

03

Strategie

Wir legen die Reihenfolge fest. Häufig wird zuerst der Unterhalt gesichert, weil er laufend fließt, und erst danach der Zugewinn verhandelt. Sie entscheiden über Verhandlungsziel und Grenze.

04

Verhandlung oder Verfahren

Einigungen halten nur, wenn sie vollstreckbar sind, also notariell beurkundet oder als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Kommt es zum Verfahren, vertrete ich Sie vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Köln.

Wussten Sie schon?

01

Ohne Ehevertrag gilt automatisch Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung entsteht nicht durch Heirat und nicht durch getrennte Konten, sondern nur durch notariellen Vertrag.

02

Der Versorgungsausgleich läuft von Amts wegen

Das Gericht teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auch dann, wenn keiner der Beteiligten es beantragt. Für sehr kurze Ehen gilt eine Ausnahme, die im Einzelfall zu prüfen ist.

03

Stichtag für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags

Nicht der Tag des Auszugs und nicht der Tag, an dem die Ehe gescheitert war. Zwischen Auszug und Zustellung liegen manchmal Jahre, in denen Vermögen entsteht oder verschwindet.

04

Der Auszug beendet die Haftung für das Hausdarlehen nicht

Die Bank hält sich an den Vertrag, nicht an die Absprache zwischen den Ehegatten. Wer ausziehen will, regelt das Darlehen mit.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin. Zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien, eigene Kanzlei seit Januar 2026, in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Beratung und Vertretung in Deutsch und Englisch, in Köln und im Umland von Bergisch Gladbach über Leverkusen bis Brühl, auf Wunsch online und bundesweit.

Was Sie mir erzählen, bleibt zwischen uns. Das gilt auch für den Umstand, dass Sie hier waren. Mehr zu Werdegang und Arbeitsweise auf dem Profil von Dr. Hanna Schmidt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt., mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Der Vorteil dieses Modells zeigt sich in Sachen mit niedrigem Verfahrenswert, etwa im Umgangsrecht. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

In der Regel ja: Das Familiengericht scheidet die Ehe erst, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben. Eine Scheidung vor Ablauf dieses Jahres kommt nur in Betracht, wenn das Fortbestehen der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 1565 Abs. 2 BGB). Getrennt leben können Sie auch innerhalb einer Wohnung, wenn Haushalt und Wirtschaft tatsächlich getrennt sind.

Das hängt vor allem am Versorgungsausgleich und daran, wie streitig die Folgen sind. Das Gericht muss die Rentenanwartschaften beider Ehegatten bei allen Versorgungsträgern abfragen, und diese Auskünfte bestimmen den Takt des Verfahrens. Eine seriöse Pauschalangabe gibt es nicht. Beschleunigen lässt sich vieles vorher: vollständige Unterlagen, ausgefüllte Fragebögen zum Versorgungsausgleich, eine Einigung über Unterhalt, Immobilie und Zugewinn außerhalb des Verfahrens.

Ihr Ehegatte bekommt keine Anteile an der Firma, sondern im Regelfall einen Zahlungsanspruch in Geld. Lebten Sie in Zugewinngemeinschaft, fließt der Wert der Beteiligung in das Endvermögen ein, und die Hälfte des Zugewinnunterschieds ist auszugleichen. Streit entsteht fast immer an drei Stellen: an der Bewertungsmethode, am kalkulatorischen Unternehmerlohn und an der Frage, woher die Liquidität für die Zahlung kommt.

Für Familiensachen in Köln entscheidet das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, gegen dessen Beschlüsse die Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln führt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Regeln. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern kommt es regelmäßig auf deren Aufenthalt an. Bei Auslandsbezug ist zuerst zu klären, ob ein deutsches Gericht entscheidet.

Ihre Situation in Ruhe sortieren

Eine Trennung wird nicht besser, wenn man wartet, und selten so teuer wie durch Entscheidungen, die vor der Prüfung getroffen wurden. Schildern Sie mir Ihren Fall, und ich sage Ihnen, was zuerst zu regeln ist.

RECHTSGEBIET

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Köln

Wer eine Kanzlei für Familienrecht sucht, hat meist schon eine Entscheidung hinter sich. Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt, ich führe DR. SCHMIDT LEGAL in der Jakordenstraße in Köln und bearbeite Ihr Mandat selbst, von der ersten Einschätzung bis zum Beschluss. Dabei geht es selten nur um die Scheidung, sondern auch um Unterhalt, Zugewinn und die Kinder.

Familienrecht in Köln: worauf diese Kanzlei zugeschnitten ist

01

Vermögen und unternehmerische Einkünfte

Wenn ein Gesellschaftsanteil, eine vermietete Immobilie, ein Depot oder eine Praxis im Spiel ist, wird aus der Trennung eine Bewertungs- und Liquiditätsfrage. Bilanzen, Gewinnermittlungen und Bewertungsgutachten waren zwölf Jahre mein Arbeitsmaterial.

02

Abrechnung nach Zeit statt nach Streitwert

Das ist keine Preisfrage, sondern eine Frage der Anreize. Der gesetzliche Verfahrenswert ist in Kindschaftssachen niedrig angesetzt, für Eltern ist die Sache existenziell. Wer nach Zeit abrechnet, kann eine Umgangssache ernsthaft bearbeiten, statt sie schnell abzuschließen.

03

Eine Ansprechpartnerin, und Diskretion

Ihr Fall wird nicht an einen Berufsträger weitergegeben, den Sie noch nicht kennen. Termine liegen montags bis donnerstags bis 19 Uhr, nach Absprache auch später. Beratung per Video oder Telefon ist möglich, Vertretung bundesweit vor den Familiengerichten und den Oberlandesgerichten.

04

Englisch verhandlungssicher

Binationale Ehen, ein Umzug ins Ausland, ein englischsprachiger Ehevertrag: Solche Mandate führe ich in beiden Sprachen, mündlich und schriftlich.

Wie ich Ihnen helfe

Scheidung und Trennung

Vor dem Scheidungsantrag steht in der Regel das Trennungsjahr. Früher geht es nur, wenn das Fortbestehen der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 1565 Abs. 2 BGB). Dieser Ausnahmefall wird eng ausgelegt. Den Antrag stellt ein Anwalt beim Familiengericht, den Versorgungsausgleich führt das Gericht von Amts wegen durch.

Ich kläre mit Ihnen zuerst, was vor den Antrag gehört und was danach kommt: Trennungsunterhalt, Nutzung der Wohnung, Kontovollmachten, Steuerklassen. Wo beide Seiten verhandlungsfähig sind, führe ich die Folgen in eine Scheidungsfolgenvereinbarung zusammen, statt sie in drei getrennten Verfahren streiten zu lassen. Wo das nicht geht, wird das Verfahren geführt.

Unterhalt: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

Unterhalt kommt in drei Schichten. Ab der Trennung schuldet der wirtschaftlich stärkere Ehegatte Trennungsunterhalt. Ab Rechtskraft der Scheidung gilt ein anderer Maßstab, weil dann jeder grundsätzlich für sich selbst sorgen muss und nachehelicher Unterhalt einen Grund braucht, etwa die Betreuung eines kleinen Kindes. Kindesunterhalt läuft daneben, Orientierung ist die Düsseldorfer Tabelle.

Jede dieser Schichten steht und fällt mit dem Einkommen, und dafür gibt es einen Auskunftsanspruch samt Belegen. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn mehrerer Jahre, bereinigt um Positionen, die steuerlich zulässig, unterhaltsrechtlich aber nicht abzugsfähig sind. Ich rechne das durch, bevor verhandelt wird, und lasse Ergebnisse titulieren, damit sie vollstreckbar sind.

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird verglichen, was jeder in der Ehe hinzugewonnen hat. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte der Differenz in Geld aus. Zwei Stichtage entscheiden: das Anfangsvermögen bei der Eheschließung, das Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags. Beide Seiten müssen Auskunft erteilen und Belege vorlegen.

Kompliziert wird es bei nicht liquiden Werten. Was ist eine Beteiligung wert, welche Bewertungsmethode passt zum Unternehmen, welcher kalkulatorische Unternehmerlohn wird abgesetzt, wie wirken latente Steuern. Und woher kommt das Geld für die Ausgleichszahlung, wenn der Wert in der Firma steckt. Diese Fragen bearbeite ich mit Zahlen, nicht mit Behauptungen, notfalls mit einem eigenen Bewertungsgutachten.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt nach einer Trennung grundsätzlich bestehen. Gestritten wird selten um das Sorgerecht als Ganzes, sondern um Teilbereiche, vor allem um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Schulwahl oder einen geplanten Umzug. Maßstab ist das Kindeswohl, nicht die Kränkung zwischen den Eltern.

Beim Umgang zählt Verlässlichkeit mehr als jede Grundsatzdebatte: feste Wochentage, Ferienregelung, Übergabeorte, Regeln für Ausfälle. Ich verhandele solche Regelungen zuerst außergerichtlich, dokumentiere den Verlauf und gehe ins Verfahren, wenn eigenmächtige Entscheidungen der anderen Seite es nötig machen, in dringenden Fällen im Eilverfahren.

Typische Konstellationen

01

Ein Ehegatte ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

Der andere hat die Kinder betreut und länger nicht gearbeitet. Auf dem Papier ist ein hohes Vermögen vorhanden, verfügbar ist davon fast nichts. Dann geht es zuerst um Unterlagen und Stichtage, danach um die Bewertungsmethode und die Frage, ob die Ausgleichszahlung gestundet oder verrentet wird.

02

Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Vermögen in zwei Ländern

Vor jeder inhaltlichen Frage steht, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird. Nach der Rom-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1259/2010) lässt sich das anwendbare Scheidungsrecht in Grenzen wählen, und diese Wahl kann über Unterhalt und Vermögensteilung mehr entscheiden als jede Verhandlung danach.

03

Anwaltswechsel mitten im Verfahren

Sie haben schon einen Anwalt, das Verfahren läuft, und Sie erfahren seit Wochen nichts. Ein Anwaltswechsel mitten im Verfahren ist möglich und manchmal richtig. Ich sichte dann die Akte und sage Ihnen, was sich noch korrigieren lässt und was bereits festliegt.

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstgespräch

In der Jakordenstraße in Köln, per Video oder telefonisch. Ich höre zu, sortiere den Sachverhalt und sage Ihnen, welche Ansprüche realistisch sind und welche nicht.

02

Bestandsaufnahme

Jetzt kommen Unterlagen: Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, bei Selbstständigen Gewinnermittlungen und Steuerbescheide mehrerer Jahre, Grundbuchauszug und Darlehensverträge, Gesellschaftsvertrag und Jahresabschlüsse. Wo Sie Unterlagen nicht haben, fordere ich sie an.

03

Strategie

Wir legen die Reihenfolge fest. Häufig wird zuerst der Unterhalt gesichert, weil er laufend fließt, und erst danach der Zugewinn verhandelt. Sie entscheiden über Verhandlungsziel und Grenze.

04

Verhandlung oder Verfahren

Einigungen halten nur, wenn sie vollstreckbar sind, also notariell beurkundet oder als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Kommt es zum Verfahren, vertrete ich Sie vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Köln.

Wussten Sie schon?

01

Ohne Ehevertrag gilt automatisch Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung entsteht nicht durch Heirat und nicht durch getrennte Konten, sondern nur durch notariellen Vertrag.

02

Der Versorgungsausgleich läuft von Amts wegen

Das Gericht teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auch dann, wenn keiner der Beteiligten es beantragt. Für sehr kurze Ehen gilt eine Ausnahme, die im Einzelfall zu prüfen ist.

03

Stichtag für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags

Nicht der Tag des Auszugs und nicht der Tag, an dem die Ehe gescheitert war. Zwischen Auszug und Zustellung liegen manchmal Jahre, in denen Vermögen entsteht oder verschwindet.

04

Der Auszug beendet die Haftung für das Hausdarlehen nicht

Die Bank hält sich an den Vertrag, nicht an die Absprache zwischen den Ehegatten. Wer ausziehen will, regelt das Darlehen mit.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin. Zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien, eigene Kanzlei seit Januar 2026, in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Beratung und Vertretung in Deutsch und Englisch, in Köln und im Umland von Bergisch Gladbach über Leverkusen bis Brühl, auf Wunsch online und bundesweit.

Was Sie mir erzählen, bleibt zwischen uns. Das gilt auch für den Umstand, dass Sie hier waren. Mehr zu Werdegang und Arbeitsweise auf dem Profil von Dr. Hanna Schmidt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt., mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Der Vorteil dieses Modells zeigt sich in Sachen mit niedrigem Verfahrenswert, etwa im Umgangsrecht. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

In der Regel ja: Das Familiengericht scheidet die Ehe erst, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben. Eine Scheidung vor Ablauf dieses Jahres kommt nur in Betracht, wenn das Fortbestehen der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 1565 Abs. 2 BGB). Getrennt leben können Sie auch innerhalb einer Wohnung, wenn Haushalt und Wirtschaft tatsächlich getrennt sind.

Das hängt vor allem am Versorgungsausgleich und daran, wie streitig die Folgen sind. Das Gericht muss die Rentenanwartschaften beider Ehegatten bei allen Versorgungsträgern abfragen, und diese Auskünfte bestimmen den Takt des Verfahrens. Eine seriöse Pauschalangabe gibt es nicht. Beschleunigen lässt sich vieles vorher: vollständige Unterlagen, ausgefüllte Fragebögen zum Versorgungsausgleich, eine Einigung über Unterhalt, Immobilie und Zugewinn außerhalb des Verfahrens.

Ihr Ehegatte bekommt keine Anteile an der Firma, sondern im Regelfall einen Zahlungsanspruch in Geld. Lebten Sie in Zugewinngemeinschaft, fließt der Wert der Beteiligung in das Endvermögen ein, und die Hälfte des Zugewinnunterschieds ist auszugleichen. Streit entsteht fast immer an drei Stellen: an der Bewertungsmethode, am kalkulatorischen Unternehmerlohn und an der Frage, woher die Liquidität für die Zahlung kommt.

Für Familiensachen in Köln entscheidet das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, gegen dessen Beschlüsse die Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln führt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Regeln. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern kommt es regelmäßig auf deren Aufenthalt an. Bei Auslandsbezug ist zuerst zu klären, ob ein deutsches Gericht entscheidet.

Ihre Situation in Ruhe sortieren

Eine Trennung wird nicht besser, wenn man wartet, und selten so teuer wie durch Entscheidungen, die vor der Prüfung getroffen wurden. Schildern Sie mir Ihren Fall, und ich sage Ihnen, was zuerst zu regeln ist.

RECHTSGEBIET

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Köln

Wer eine Kanzlei für Familienrecht sucht, hat meist schon eine Entscheidung hinter sich. Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt, ich führe DR. SCHMIDT LEGAL in der Jakordenstraße in Köln und bearbeite Ihr Mandat selbst, von der ersten Einschätzung bis zum Beschluss. Dabei geht es selten nur um die Scheidung, sondern auch um Unterhalt, Zugewinn und die Kinder.

Familienrecht in Köln: worauf diese Kanzlei zugeschnitten ist

01

Vermögen und unternehmerische Einkünfte

Wenn ein Gesellschaftsanteil, eine vermietete Immobilie, ein Depot oder eine Praxis im Spiel ist, wird aus der Trennung eine Bewertungs- und Liquiditätsfrage. Bilanzen, Gewinnermittlungen und Bewertungsgutachten waren zwölf Jahre mein Arbeitsmaterial.

02

Abrechnung nach Zeit statt nach Streitwert

Das ist keine Preisfrage, sondern eine Frage der Anreize. Der gesetzliche Verfahrenswert ist in Kindschaftssachen niedrig angesetzt, für Eltern ist die Sache existenziell. Wer nach Zeit abrechnet, kann eine Umgangssache ernsthaft bearbeiten, statt sie schnell abzuschließen.

03

Eine Ansprechpartnerin, und Diskretion

Ihr Fall wird nicht an einen Berufsträger weitergegeben, den Sie noch nicht kennen. Termine liegen montags bis donnerstags bis 19 Uhr, nach Absprache auch später. Beratung per Video oder Telefon ist möglich, Vertretung bundesweit vor den Familiengerichten und den Oberlandesgerichten.

04

Englisch verhandlungssicher

Binationale Ehen, ein Umzug ins Ausland, ein englischsprachiger Ehevertrag: Solche Mandate führe ich in beiden Sprachen, mündlich und schriftlich.

Wie ich Ihnen helfe

Scheidung und Trennung

Vor dem Scheidungsantrag steht in der Regel das Trennungsjahr. Früher geht es nur, wenn das Fortbestehen der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 1565 Abs. 2 BGB). Dieser Ausnahmefall wird eng ausgelegt. Den Antrag stellt ein Anwalt beim Familiengericht, den Versorgungsausgleich führt das Gericht von Amts wegen durch.

Ich kläre mit Ihnen zuerst, was vor den Antrag gehört und was danach kommt: Trennungsunterhalt, Nutzung der Wohnung, Kontovollmachten, Steuerklassen. Wo beide Seiten verhandlungsfähig sind, führe ich die Folgen in eine Scheidungsfolgenvereinbarung zusammen, statt sie in drei getrennten Verfahren streiten zu lassen. Wo das nicht geht, wird das Verfahren geführt.

Unterhalt: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

Unterhalt kommt in drei Schichten. Ab der Trennung schuldet der wirtschaftlich stärkere Ehegatte Trennungsunterhalt. Ab Rechtskraft der Scheidung gilt ein anderer Maßstab, weil dann jeder grundsätzlich für sich selbst sorgen muss und nachehelicher Unterhalt einen Grund braucht, etwa die Betreuung eines kleinen Kindes. Kindesunterhalt läuft daneben, Orientierung ist die Düsseldorfer Tabelle.

Jede dieser Schichten steht und fällt mit dem Einkommen, und dafür gibt es einen Auskunftsanspruch samt Belegen. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn mehrerer Jahre, bereinigt um Positionen, die steuerlich zulässig, unterhaltsrechtlich aber nicht abzugsfähig sind. Ich rechne das durch, bevor verhandelt wird, und lasse Ergebnisse titulieren, damit sie vollstreckbar sind.

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird verglichen, was jeder in der Ehe hinzugewonnen hat. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte der Differenz in Geld aus. Zwei Stichtage entscheiden: das Anfangsvermögen bei der Eheschließung, das Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags. Beide Seiten müssen Auskunft erteilen und Belege vorlegen.

Kompliziert wird es bei nicht liquiden Werten. Was ist eine Beteiligung wert, welche Bewertungsmethode passt zum Unternehmen, welcher kalkulatorische Unternehmerlohn wird abgesetzt, wie wirken latente Steuern. Und woher kommt das Geld für die Ausgleichszahlung, wenn der Wert in der Firma steckt. Diese Fragen bearbeite ich mit Zahlen, nicht mit Behauptungen, notfalls mit einem eigenen Bewertungsgutachten.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt nach einer Trennung grundsätzlich bestehen. Gestritten wird selten um das Sorgerecht als Ganzes, sondern um Teilbereiche, vor allem um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Schulwahl oder einen geplanten Umzug. Maßstab ist das Kindeswohl, nicht die Kränkung zwischen den Eltern.

Beim Umgang zählt Verlässlichkeit mehr als jede Grundsatzdebatte: feste Wochentage, Ferienregelung, Übergabeorte, Regeln für Ausfälle. Ich verhandele solche Regelungen zuerst außergerichtlich, dokumentiere den Verlauf und gehe ins Verfahren, wenn eigenmächtige Entscheidungen der anderen Seite es nötig machen, in dringenden Fällen im Eilverfahren.

Typische Konstellationen

01

Ein Ehegatte ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

Der andere hat die Kinder betreut und länger nicht gearbeitet. Auf dem Papier ist ein hohes Vermögen vorhanden, verfügbar ist davon fast nichts. Dann geht es zuerst um Unterlagen und Stichtage, danach um die Bewertungsmethode und die Frage, ob die Ausgleichszahlung gestundet oder verrentet wird.

02

Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Vermögen in zwei Ländern

Vor jeder inhaltlichen Frage steht, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird. Nach der Rom-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1259/2010) lässt sich das anwendbare Scheidungsrecht in Grenzen wählen, und diese Wahl kann über Unterhalt und Vermögensteilung mehr entscheiden als jede Verhandlung danach.

03

Anwaltswechsel mitten im Verfahren

Sie haben schon einen Anwalt, das Verfahren läuft, und Sie erfahren seit Wochen nichts. Ein Anwaltswechsel mitten im Verfahren ist möglich und manchmal richtig. Ich sichte dann die Akte und sage Ihnen, was sich noch korrigieren lässt und was bereits festliegt.

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstgespräch

In der Jakordenstraße in Köln, per Video oder telefonisch. Ich höre zu, sortiere den Sachverhalt und sage Ihnen, welche Ansprüche realistisch sind und welche nicht.

02

Bestandsaufnahme

Jetzt kommen Unterlagen: Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, bei Selbstständigen Gewinnermittlungen und Steuerbescheide mehrerer Jahre, Grundbuchauszug und Darlehensverträge, Gesellschaftsvertrag und Jahresabschlüsse. Wo Sie Unterlagen nicht haben, fordere ich sie an.

03

Strategie

Wir legen die Reihenfolge fest. Häufig wird zuerst der Unterhalt gesichert, weil er laufend fließt, und erst danach der Zugewinn verhandelt. Sie entscheiden über Verhandlungsziel und Grenze.

04

Verhandlung oder Verfahren

Einigungen halten nur, wenn sie vollstreckbar sind, also notariell beurkundet oder als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Kommt es zum Verfahren, vertrete ich Sie vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Köln.

Wussten Sie schon?

01

Ohne Ehevertrag gilt automatisch Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung entsteht nicht durch Heirat und nicht durch getrennte Konten, sondern nur durch notariellen Vertrag.

02

Der Versorgungsausgleich läuft von Amts wegen

Das Gericht teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auch dann, wenn keiner der Beteiligten es beantragt. Für sehr kurze Ehen gilt eine Ausnahme, die im Einzelfall zu prüfen ist.

03

Stichtag für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags

Nicht der Tag des Auszugs und nicht der Tag, an dem die Ehe gescheitert war. Zwischen Auszug und Zustellung liegen manchmal Jahre, in denen Vermögen entsteht oder verschwindet.

04

Der Auszug beendet die Haftung für das Hausdarlehen nicht

Die Bank hält sich an den Vertrag, nicht an die Absprache zwischen den Ehegatten. Wer ausziehen will, regelt das Darlehen mit.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin. Zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien, eigene Kanzlei seit Januar 2026, in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Beratung und Vertretung in Deutsch und Englisch, in Köln und im Umland von Bergisch Gladbach über Leverkusen bis Brühl, auf Wunsch online und bundesweit.

Was Sie mir erzählen, bleibt zwischen uns. Das gilt auch für den Umstand, dass Sie hier waren. Mehr zu Werdegang und Arbeitsweise auf dem Profil von Dr. Hanna Schmidt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt., mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Der Vorteil dieses Modells zeigt sich in Sachen mit niedrigem Verfahrenswert, etwa im Umgangsrecht. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

In der Regel ja: Das Familiengericht scheidet die Ehe erst, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben. Eine Scheidung vor Ablauf dieses Jahres kommt nur in Betracht, wenn das Fortbestehen der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 1565 Abs. 2 BGB). Getrennt leben können Sie auch innerhalb einer Wohnung, wenn Haushalt und Wirtschaft tatsächlich getrennt sind.

Das hängt vor allem am Versorgungsausgleich und daran, wie streitig die Folgen sind. Das Gericht muss die Rentenanwartschaften beider Ehegatten bei allen Versorgungsträgern abfragen, und diese Auskünfte bestimmen den Takt des Verfahrens. Eine seriöse Pauschalangabe gibt es nicht. Beschleunigen lässt sich vieles vorher: vollständige Unterlagen, ausgefüllte Fragebögen zum Versorgungsausgleich, eine Einigung über Unterhalt, Immobilie und Zugewinn außerhalb des Verfahrens.

Ihr Ehegatte bekommt keine Anteile an der Firma, sondern im Regelfall einen Zahlungsanspruch in Geld. Lebten Sie in Zugewinngemeinschaft, fließt der Wert der Beteiligung in das Endvermögen ein, und die Hälfte des Zugewinnunterschieds ist auszugleichen. Streit entsteht fast immer an drei Stellen: an der Bewertungsmethode, am kalkulatorischen Unternehmerlohn und an der Frage, woher die Liquidität für die Zahlung kommt.

Für Familiensachen in Köln entscheidet das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, gegen dessen Beschlüsse die Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln führt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Regeln. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern kommt es regelmäßig auf deren Aufenthalt an. Bei Auslandsbezug ist zuerst zu klären, ob ein deutsches Gericht entscheidet.

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Eine Trennung wird nicht besser, wenn man wartet, und selten so teuer wie durch Entscheidungen, die vor der Prüfung getroffen wurden. Schildern Sie mir Ihren Fall, und ich sage Ihnen, was zuerst zu regeln ist.

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2026

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