KANZLEI

Die Kanzlei für Erbrecht und Familienrecht in Köln: DR. SCHMIDT LEGAL

DR. SCHMIDT LEGAL ist eine Kanzlei für Erbrecht und Familienrecht in Köln, und sie besteht aus einer Anwältin: mir. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin, und habe die Kanzlei im Januar 2026 in der Jakordenstraße gegründet, nach zwölf Jahren in großen Wirtschaftskanzleien. Wer hier anruft, spricht mit der Person, die den Fall bearbeitet, den Schriftsatz schreibt und im Termin auftritt.

Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin in Köln

Eine Anwältin, die den Fall von Anfang bis Ende behält

In dieser Kanzlei wird kein Mandat weitergereicht, und die Zuständigkeit wechselt nicht. Im Erb- und Familienrecht wiegt das schwerer als in vielen anderen Bereichen. Was in diesen Mandaten trägt, sind die Kleinigkeiten: die Bemerkung des Vaters vor drei Jahren, die Zusage unter Geschwistern. Solche Details gehen bei einer Aktenübergabe fast immer verloren.

Auch die Aktenführung liegt bei mir. Fristen, Sachstand und fehlende Unterlagen stehen an einer Stelle. Die Größe hat eine Kehrseite: Ich nehme nur so viele Mandate an, wie ich mit der nötigen Sorgfalt bearbeiten kann. Passt ein Fall nicht in meine Bereiche oder ist mein Kalender voll, sage ich das im ersten Gespräch.

Was zwölf Jahre Wirtschaftskanzlei an meiner Arbeitsweise geändert haben

Zwölf Jahre habe ich Unternehmen beraten, u.a. zum Versicherungsrecht, IT-Recht, Commercial Law, zur Vertragsgestaltung komplexer Geschäftsmodelle und zu Produkthaftungsfragen in nationalen wie internationalen Konstellationen. Geblieben ist davon weniger eine Themenliste als ein Blick dafür, wie Unternehmen wirklich funktionieren: welche Verträge sie tragen, wo Risiken liegen und wie Geschäftsmodelle wirtschaftlich funktionieren. Verhandelt habe ich auch bei komplexen Verträgen mit, bei denen es um Millionen- oder sogar Milliardenbeträge ging.

Für Sie heißt das: Sobald ein Fall unternehmerische Zusammenhänge berührt – etwa eine Unternehmensbeteiligung oder komplexe Vertragsstrukturen – muss ich mir die wirtschaftliche Logik dahinter nicht erst erklären lassen. Wo es um Bilanzfragen, Immobilien- oder Unternehmensbewertung oder Gesellschaftsrecht geht, ziehe ich die passenden Spezialisten aus meinem Netzwerk hinzu und koordiniere sie. Ich berate auf Deutsch und Englisch.

Vier Bereiche, die sich in der Praxis ständig überschneiden

Erbrecht

Testament und Erbvertrag, Ehegattenerbrecht, Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung, Ausschlagung und Anfechtung, Immobilien im Nachlass, Unternehmensnachfolge.

Familienrecht

Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, Sorge- und Umgangsrecht, Abstammung und Adoption, die gemeinsame Immobilie.

Unternehmerfamilienrecht

Unternehmerscheidung, Ehevertrag für Gesellschafter, Unternehmensnachfolge und Pflichtteil am Betriebsvermögen. Der Bereich, in dem meine Herkunft am direktesten wirkt.

Internationales Erb- und Familienrecht

Welches Recht gilt, welches Gericht ist zuständig, wie werden Nachlässe über Grenzen hinweg abgewickelt und Erbnachweise im Ausland akzeptiert.

Ein Erbfall mit Ferienwohnung in Spanien liegt in zwei dieser Bereiche. Eine Trennung mit GmbH-Anteilen ebenfalls. An diesen Kreuzungen entscheidet sich, ob eine Beratung trägt, und deshalb sind die vier Bereiche bei mir in einer Hand.

Wie ich arbeite

Abrechnung nach Zeit, mit Nachweis über jede Position

Ich rechne nach aufgewendeter Zeit ab, nicht nach dem Streitwert. Der Stundensatz steht in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung, und erst danach fange ich inhaltlich an.

Erfasst wird jede Tätigkeit einzeln, mit Datum und Dauer, und die Rechnung führt sie Position für Position auf. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auf Wunsch kann, wo dies sinnvoll möglich ist, vorab eine unverbindliche Kostenschätzung erfolgen. Eine pauschale Kurzberatung biete ich nicht an.

Erreichbarkeit: Termine bis 19 Uhr

Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 9:00 bis 19:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr, dazu Termine nach Vereinbarung. Ein Termin außerhalb dieser Zeiten ist eine Frage der Absprache.

Anfragen kommen telefonisch oder per E-Mail. Für das erste Gespräch brauche ich eine kurze Schilderung und die Unterlagen, die den Fall tragen. Läuft in Ihrer Sache eine Frist, sagen Sie das bitte gleich am Telefon, dann wird der Termin vorgezogen.

Köln als Sitz, Video und Telefon bundesweit

Die Kanzlei sitzt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Termine finden dort statt oder per Video und Telefon, wie es Ihnen passt. Unterlagen lassen sich digital austauschen, Vollmachten und Erklärungen funktionieren auch aus der Ferne, viele Mandate laufen vollständig digital. Vertreten kann ich Sie bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.

Diskretion

Was in dieser Kanzlei besprochen wird, bleibt hier. Deshalb finden Sie auf dieser Website bewusst keine Fallbeispiele aus meinen Mandaten, keine Namen und keine Zahlen. Wenn Sie einen Termin außerhalb der üblichen Zeiten oder per Video bevorzugen, weil Ihnen ein Besuch in einer Kanzlei unangenehm ist, sagen Sie es einfach.

Wie ein Mandat hier beginnt

01

01

Prüfung der Vorbefassung

Prüfung der Vorbefassung

Habe ich in derselben Angelegenheit schon die Gegenseite beraten, ist das Mandat ausgeschlossen. Deshalb frage ich früh nach allen Beteiligten, bei Unternehmen nach den Gesellschaftern.

Habe ich in derselben Angelegenheit schon die Gegenseite beraten, ist das Mandat ausgeschlossen. Deshalb frage ich früh nach allen Beteiligten, bei Unternehmen nach den Gesellschaftern.

02

02

Erstgespräch

Erstgespräch

Dann geht es um die Sache selbst: was passiert ist, welche Unterlagen vorliegen, ob eine Frist läuft. Am Ende wissen Sie, wie Ihre Position aussieht und welche Wege offenstehen.

Dann geht es um die Sache selbst: was passiert ist, welche Unterlagen vorliegen, ob eine Frist läuft. Am Ende wissen Sie, wie Ihre Position aussieht und welche Wege offenstehen.

03

03

Mandatsbeginn

Mandatsbeginn

Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie mich mandatieren. Zum Beginn gehören dann die Vollmacht und eine Liste der Unterlagen, die ich noch brauche oder über Auskunftsansprüche beschaffe.

Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie mich mandatieren. Zum Beginn gehören dann die Vollmacht und eine Liste der Unterlagen, die ich noch brauche oder über Auskunftsansprüche beschaffe.

04

04

Übernahme eines laufenden Mandats

Übernahme eines laufenden Mandats

Ein Mandat, das schon bei einem anderen Anwalt liegt, kann ich auch mitten im Verfahren übernehmen.

Ein Mandat, das schon bei einem anderen Anwalt liegt, kann ich auch mitten im Verfahren übernehmen.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ja, ich bearbeite jedes Mandat selbst, von der ersten Anfrage bis zum Abschluss. DR. SCHMIDT LEGAL ist eine Einzelkanzlei, es gibt also keine Weitergabe an einen Kollegen und keinen wechselnden Ansprechpartner. Wo ein Fall zusätzliche Fachkunde braucht, etwa im Gesellschafts- oder Steuerrecht, ziehe ich Spezialisten hinzu und koordiniere sie, das Mandat bleibt aber bei mir.

Nach aufgewendeter Zeit, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., und Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich, der Versicherer zahlt allerdings in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie selbst.

Nein, und die Absage hören Sie im ersten Gespräch. Der häufigste Grund ist das Thema: Liegt der Fall außerhalb von Erbrecht, Familienrecht, Unternehmerfamilienrecht und internationalem Erb- und Familienrecht, bin ich die falsche Adresse. Ein zweiter Grund ist die Kapazität. Dazu kommt der berufsrechtliche Fall: Habe ich in derselben Angelegenheit schon die Gegenseite beraten, ist das Mandat ausgeschlossen.

Ja. Die Kanzlei sitzt in Köln, ein großer Teil der Mandate läuft aber per Video, Telefon und E-Mail, und vertreten kann ich Sie bundesweit vor allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs vertreten, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt. Gerade bei Unternehmerscheidungen kommen Anfragen auch von außerhalb Kölns. Termine in der Jakordenstraße sind möglich, aber keine Voraussetzung.

Erstgespräch bei DR. SCHMIDT LEGAL

Ein Anruf reicht für den Anfang. Sie schildern die Lage, ich sage Ihnen, ob die Sache zu meinen Bereichen gehört, welche Unterlagen ich sehen muss und wann ein Termin frei ist, in der Kanzlei in Köln oder per Video.

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

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