KANZLEI

Kosten und Honorar: Ihre Rechtsanwältin in Köln

Meine Beratung kostet 280 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer pro Stunde. Die Zahl steht hier oben, weil sie über die Zusammenarbeit als Erstes entscheidet. Ich rechne nach aufgewendeter Zeit ab, in allen Bereichen, die ich bearbeite. Auf dieser Seite steht, wie sich das Honorar zusammensetzt, wann die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG greifen und was den Aufwand nach oben treibt.

Der Stundensatz: 280 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Was Sie zahlen, bestimmt der tatsächliche Arbeitsaufwand. Erfasst wird jede Tätigkeit einzeln, mit Datum, Beschreibung und Dauer. Die Rechnung führt sie Position für Position auf, sodass Sie nachlesen können, wofür die Zeit angefallen ist. Aktenstudium, Schriftsatz, Telefonat mit der Gegenseite, Gerichtstermin.

Warum der Aufwand zählt und nur im Ausnahmefall der Verfahrenswert

Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG hängt am Gegenstands-, Streit- oder Verfahrenswert. In meinen Rechtsgebieten führt das häufig zu einem schiefen Ergebnis. In Kindschaftssachen ist der Verfahrenswert niedrig, während für die Eltern alles davon abhängt. Wer danach abrechnet, kann eine Umgangssache wirtschaftlich kaum so gründlich bearbeiten, wie sie es verlangt.

Der Verfahrenswert bleibt trotzdem nicht ohne Bedeutung: Er bestimmt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, und die bilden bei mir die Untergrenze der Abrechnung.

Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG als Untergrenze

Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG hängt am Gegenstands-, Streit- oder Verfahrenswert. In meinen Rechtsgebieten führt das häufig zu einem schiefen Ergebnis. In Kindschaftssachen ist der Verfahrenswert niedrig, während für die Eltern alles davon abhängt. Wer danach abrechnet, kann eine Umgangssache wirtschaftlich kaum so gründlich bearbeiten, wie sie es verlangt. Um aber auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken angemessen zu berücksichtigen, berechne ich mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem RVG.

Die Mindestvergütung nach RVG greift nur in den Fällen, in denen sie über dem tatsächlichen Zeithonorar liegt. Für gerichtliche Tätigkeit ist das bereits nach dem Gesetz verpflichtend, für außergerichtliche Tätigkeit vereinbaren wir das vorab.

Erstberatung beim Anwalt: was sie kostet

Ein kurzes, standardisiertes Erstgespräch zu den gesetzlichen Mindestgebühren biete ich nicht an. Jede Beratung fängt bei mir mit der Durchsicht Ihrer Unterlagen an und endet mit einer Strategie für Ihren Fall. Beides wird von Anfang an nach Zeit abgerechnet, auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Auch das erste Gespräch ist anwaltliche Beratung.

Ein Erstgespräch dauert auch mal deutlich länger als eine Stunde, aber am Ende haben wir Ihre aktuelle Situation umfassend besprochen und Sie verabschieden sich nicht mit dem Gefühl, abgewürgt worden zu sein und nicht alle Fragen gestellt haben zu können.

Festpreis für ein Gutachten

Ein Erstgespräch dauert auch mal deutlich länger als eine Stunde, aber am Ende haben wir Ihre aktuelle Situation umfassend besprochen und Sie verabschieden sich nicht mit dem Gefühl, abgewürgt worden zu sein und nicht alle Fragen gestellt haben zu können.

Was ein Mandat kostet und was den Aufwand treibt

Eine Summe, die für jede Scheidung und jeden Erbfall gilt, gibt es nicht. Wer sie nennt, rät. Sagen lässt sich, welche Faktoren die Stundenzahl treiben. Danach können Sie Ihren Fall grob einordnen. Auf Wunsch kann ich Ihnen, sofern das im konkreten Fall möglich ist, eine unverbindliche Schätzung nennen.

Anwaltskosten bei einer Scheidung

Die Scheidung selbst ist der kleinere Teil der Arbeit. Der Aufwand steckt in den Folgesachen: Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsregelungen, die gemeinsame Immobilie, eine Beteiligung an einem Unternehmen. Vier Punkte treiben die Stundenzahl: wie viele Folgesachen mitgeregelt werden, wie vollständig Ihre Unterlagen sind, ob die Gegenseite verhandelt oder blockiert, ob Vermögen bewertet werden muss.

Dazu kommen die Gerichtskosten, die sich nach dem Verfahrenswert richten. Die gehen nicht an mich. Eine Einschränkung, die im Familienrecht viele überrascht: Ich kann nur einen der beiden Ehegatten beraten. Eine gleichzeitige Beratung beider Seiten ist wegen der Interessenkollision nicht zulässig, auch dann nicht, wenn Sie sich einig sind.

Kosten im Erbrecht

Im Erbrecht hängt der Aufwand daran, wie viel Sachverhalt erst hergestellt werden muss. Ein Nachlass aus einem Konto und einer Lebensversicherung ist schnell erfasst. Ein Nachlass mit Immobilie, Beteiligungen und Schenkungen der letzten zehn Jahre nicht. Auskunft, Nachlassverzeichnis und Wertermittlung sind eigene Arbeitsschritte, und sie entscheiden am Ende über den Betrag, um den gestritten wird.

Wer einen Pflichtteil geltend macht oder eine Forderung abwehrt, bezahlt in erster Linie Recherche. Kosten für ein Sachverständigengutachten oder ein notarielles Nachlassverzeichnis sind keine Anwaltskosten. Sie fallen daneben an.

Rechtsschutzversicherung

Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt allerdings in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie selbst. Ob Ihr Tarif den betroffenen Bereich einschließt und ob die außergerichtliche Beratung dazugehört, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Die Deckungsanfrage stellen Sie selbst. Die Angaben zum Sachverhalt, die Sie dafür brauchen, bekommen Sie von mir.

Termine in Köln, Mandate bundesweit

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video oder telefonisch. Für Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ist der Weg kurz. Darüber hinaus berate und vertrete ich bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.

Familiensachen entscheidet das Familiengericht, eine Abteilung des Amtsgerichts, Nachlasssachen das Nachlassgericht, das ebenfalls beim Amtsgericht sitzt. Für Köln ist das jeweils das Amtsgericht Köln. Ob wir uns in der Jakordenstraße gegenübersitzen oder am Bildschirm, ändert an der Abrechnung nichts: Gezählt wird die Zeit.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Bei mir wird auch das erste Gespräch nach aufgewendeter Zeit abgerechnet, zu 280 Euro zzgl. 19 % USt. pro Stunde. Das Gesetz deckelt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher zwar auf 190 Euro, aber nur ohne abweichende Vereinbarung (§ 34 Abs. 1 RVG). Ich schließe eine solche Vereinbarung, weil die Beratung über eine erste Orientierung hinausgeht.

Das hängt am Aufwand und nicht am Verfahrenswert, deshalb steht hier keine Zahl, die für alle gilt. Ich rechne nach Zeit ab, zu 280 Euro zzgl. 19 % USt. pro Stunde. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Untergrenze, dazu kommen die Gerichtskosten. Die Stundenzahl treiben die Folgesachen: Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge und Umgang, die Immobilie, eine Unternehmensbeteiligung.

Nach Zeit, mit einer Ausnahme nach unten: Unterschreitet das Zeithonorar die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, rechne ich die gesetzlichen Gebühren ab. Im gerichtlichen Verfahren ergibt sich das schon aus dem Gesetz, außergerichtlich halte ich es in der Honorarvereinbarung fest. Der Grund ist das Haftungsrisiko: Es wächst mit der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache. Nach oben bleibt es beim Zeithonorar.

Auch im Erbrecht rechne ich nach aufgewendeter Zeit ab, zu 280 Euro zzgl. 19 % USt. pro Stunde, mit den gesetzlichen Gebühren als Untergrenze. Der Aufwand steckt in der Sachverhaltsarbeit: Bestand des Nachlasses, Bewertung von Immobilien und Beteiligungen, Schenkungen der letzten zehn Jahre. Ein überschaubarer Nachlass kostet entsprechend wenig, eine Auseinandersetzung mit Grundbesitz und Betrieb entsprechend mehr.

Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich, deckt aber in der Regel nicht das gesamte Honorar. Versicherer erstatten üblicherweise nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie selbst. Ob Ihr Tarif erb- oder familienrechtliche Angelegenheiten einschließt und ob die außergerichtliche Beratung dazugehört, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Die Deckungsanfrage stellen Sie selbst.

Erst die Zahlen, dann das Gespräch

Wenn der Stundensatz für Sie passt, schildern Sie mir in zwei Sätzen, worum es geht, wie dringend es ist und wer die Gegenseite ist. Sie bekommen einen Terminvorschlag und die Liste der Unterlagen, die ich für Ihren Fall brauche.

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL