ERBRECHT
Erbe ausschlagen in Köln: Fristen wahren und Schulden vermeiden
Wenn das Schreiben vom Nachlassgericht kommt, läuft die Sechs-Wochen-Frist meist schon. Ich prüfe, ob Sie überhaupt Erbe geworden sind und wann die Frist begonnen hat, rechne mit Ihnen durch, ob Annahme oder Ausschlagung sinnvoller ist, und sorge dafür, dass die Erklärung formal hält. Wenn es eilig ist, rufen Sie besser an, als zu schreiben.
Erbe ausschlagen: die Frist beträgt sechs Wochen
Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt nicht am Todestag, sondern wenn Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung wissen. Bei testamentarischer Erbfolge läuft sie frühestens ab der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Sechs Monate gelten, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten.
Erbausschlagung: Form der Erklärung und Folgen der Annahme
Die Form ist streng (§ 1945 BGB). Ausgeschlagen wird gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar. Eine E-Mail genügt nicht, ein Brief an die Miterben genügt nicht. Wer einen Bevollmächtigten schickt, braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht, die der Erklärung beizufügen oder innerhalb der Frist nachzubringen ist.
Läuft die Frist ab, gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB). Damit haften Sie grundsätzlich auch für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zunächst mit Ihrem eigenen Vermögen. Die Haftung lässt sich über Inventar, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren begrenzen, und eine wirksam gewordene Annahme kann unter engen Voraussetzungen angefochten werden.
Auch ohne Erklärung kann angenommen sein
Wer sich wie ein Erbe verhält, kann die Erbschaft dadurch annehmen: Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen, das Konto auflösen, Mieteinnahmen kassieren, einen Verkauf vorantreiben. Solche Schritte sehen nach Aufräumen aus, verbauen aber die Ausschlagung. Die Regel lautet deshalb: erst klären, dann handeln, und bis zur Entscheidung nichts aus dem Nachlass an sich nehmen.
Ausschlagung für minderjährige Kinder
Schlagen Sie als Eltern für sich aus, fällt die Erbschaft häufig an die eigenen Kinder weiter. Für sie müssen die Eltern ebenfalls handeln, und die Ausschlagung für ein minderjähriges Kind kann die Genehmigung des Familiengerichts erfordern (§ 1643 BGB). Gehört sie zur Planung, darf die Rechnung nicht erst in der letzten Fristwoche beginnen.
Was nach der Ausschlagung passiert
Wer ausschlägt, schiebt seinen Erbteil an die nächste Person weiter, im Regelfall an die eigenen Kinder. Teilweise ausschlagen geht nicht: Die Erklärung erfasst den ganzen Erbteil, nicht nur die unangenehmen Posten. Rückgängig machen lässt sie sich nur durch Anfechtung unter engen Voraussetzungen, binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (§ 1954 BGB).
Woran eine Ausschlagung in der Praxis scheitert
01
Den Fristbeginn falsch ansetzen
Viele rechnen ab dem Todestag. Maßgeblich ist Ihre Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung. Folge einer Fehlkalkulation: Die Frist ist abgelaufen, die Erbschaft gilt als angenommen, und es bleibt nur noch die Haftungsbeschränkung.
02
Vor der Entscheidung über Nachlassgegenstände verfügen
Die Wohnung wird geräumt, das Auto verkauft, das Sparbuch aufgelöst, weil „irgendwer muss ja“. Solche Handlungen können als Annahme gewertet werden. Damit ist die Ausschlagung verspielt, obwohl die Frist noch lief. Bis zur Entscheidung bleibt alles, wo es ist.
03
Die Ausschlagung für die Kinder vergessen
Eltern denken an sich und übersehen, dass die Erbschaft bei ihrer eigenen Ausschlagung an die Kinder weiterfällt. Wochen später steht dieselbe Frage erneut auf dem Tisch, jetzt mit Genehmigungsverfahren und weniger Zeit.
So gehe ich vor
01
Drei Punkte klären
Wann haben Sie von Ihrer Berufung erfahren, was ist über Bestand und Schulden des Nachlasses bekannt, und wer ist neben Ihnen berufen.
02
Unterlagen
Dafür brauche ich das Schreiben des Nachlassgerichts, Sterbeurkunde, Testament oder Eröffnungsniederschrift, soweit vorhanden, und eine erste Übersicht über bekannte Konten und Verbindlichkeiten.
03
Empfehlung
Dann steht eine Empfehlung: ausschlagen, annehmen mit Haftungsbeschränkung oder erst einmal gesichert Auskünfte einholen, solange die Frist das erlaubt.
04
Erklärung vorbereiten
Die Erklärung bereite ich für die formgerechte Abgabe beim zuständigen Nachlassgericht vor. Bei Bedarf läuft der Weg über ein Notariat mit beglaubigter Vollmacht.
Eine typische Konstellation
01
Tod des Bruders, Frist läuft noch drei Wochen
Ein Mann erfährt vom Tod seines Bruders, das Nachlassgericht teilt ihm mit, dass er gesetzlicher Erbe geworden ist. Bekannt sind ein Mietvertrag mit Rückständen und ein Dispositionskredit. Die Frist läuft noch drei Wochen. Hier wird zuerst gesichert, was in Tagen zu beschaffen ist.
Kanzlei in Köln, zuständiges Nachlassgericht
Sie erreichen mich in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln, bei laufender Frist auch telefonisch oder per Video, wenn ein Termin vor Ort nicht mehr hineinpasst. Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG).
Bei einem Erbfall in Köln ist das das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln. Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln bearbeite ich Ausschlagungen für Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Frechen, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB). Bei Auslandsberührung, also letztem Wohnsitz des Erblassers im Ausland oder Ihrem eigenen Aufenthalt dort bei Fristbeginn, gelten sechs Monate. Entscheidend ist Ihre Kenntnis, nicht der Todestag. Wenn die Frist knapp wird, rufen Sie an, statt zu schreiben.
Mit dem Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB), und Sie haften grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Es bleiben zwei Wege: die Haftung über Inventar, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren auf den Nachlass beschränken, oder eine wirksam gewordene Annahme wegen Willensmängeln anfechten, wofür § 1954 BGB eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund setzt.
Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine unkomplizierte Ausschlagung mit klarer Sachlage ist überschaubar. Eine Prüfung mit unklarem Nachlassbestand, minderjährigen Kindern und Genehmigungsverfahren braucht mehr Zeit. Notar- und Gerichtskosten kommen hinzu, sie liegen bei einer Ausschlagung in der Regel niedrig.
Als Erbe ja, grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen (§ 1967 BGB). Genau darum geht es bei der Ausschlagung: Wer rechtzeitig ausschlägt, wird gar nicht erst Erbe und haftet nicht.
Nichts tun reicht nicht. Schweigen führt mit Fristablauf zur Annahme (§ 1943 BGB). Wer nicht erben will, muss ausdrücklich ausschlagen, in der vorgeschriebenen Form gegenüber dem Nachlassgericht (§ 1945 BGB). Eine Nachricht an die Familie oder ein Telefonat beim Gericht genügen nicht. Die Erklärung ist kurz, aber sie muss formal stimmen, sonst wirkt sie nicht. Wichtig: Die Ausschlagungserklärung selbst kann nicht beim Anwalt abgegeben werden. Eine Ausschlagungserklärung erfolgt gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar.
Frist geprüft, Entscheidung getroffen
Wenn eine Ausschlagungsfrist läuft oder gerade abgelaufen ist, bringen Sie das Schreiben des Nachlassgerichts mit. Im Erstgespräch klären wir Fristbeginn, Entscheidungslage und nächsten Schritt. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
ERBRECHT
Erbe ausschlagen in Köln: Fristen wahren und Schulden vermeiden
Wenn das Schreiben vom Nachlassgericht kommt, läuft die Sechs-Wochen-Frist meist schon. Ich prüfe, ob Sie überhaupt Erbe geworden sind und wann die Frist begonnen hat, rechne mit Ihnen durch, ob Annahme oder Ausschlagung sinnvoller ist, und sorge dafür, dass die Erklärung formal hält. Wenn es eilig ist, rufen Sie besser an, als zu schreiben.
Erbe ausschlagen: die Frist beträgt sechs Wochen
Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt nicht am Todestag, sondern wenn Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung wissen. Bei testamentarischer Erbfolge läuft sie frühestens ab der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Sechs Monate gelten, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten.
Erbausschlagung: Form der Erklärung und Folgen der Annahme
Die Form ist streng (§ 1945 BGB). Ausgeschlagen wird gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar. Eine E-Mail genügt nicht, ein Brief an die Miterben genügt nicht. Wer einen Bevollmächtigten schickt, braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht, die der Erklärung beizufügen oder innerhalb der Frist nachzubringen ist.
Läuft die Frist ab, gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB). Damit haften Sie grundsätzlich auch für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zunächst mit Ihrem eigenen Vermögen. Die Haftung lässt sich über Inventar, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren begrenzen, und eine wirksam gewordene Annahme kann unter engen Voraussetzungen angefochten werden.
Auch ohne Erklärung kann angenommen sein
Wer sich wie ein Erbe verhält, kann die Erbschaft dadurch annehmen: Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen, das Konto auflösen, Mieteinnahmen kassieren, einen Verkauf vorantreiben. Solche Schritte sehen nach Aufräumen aus, verbauen aber die Ausschlagung. Die Regel lautet deshalb: erst klären, dann handeln, und bis zur Entscheidung nichts aus dem Nachlass an sich nehmen.
Ausschlagung für minderjährige Kinder
Schlagen Sie als Eltern für sich aus, fällt die Erbschaft häufig an die eigenen Kinder weiter. Für sie müssen die Eltern ebenfalls handeln, und die Ausschlagung für ein minderjähriges Kind kann die Genehmigung des Familiengerichts erfordern (§ 1643 BGB). Gehört sie zur Planung, darf die Rechnung nicht erst in der letzten Fristwoche beginnen.
Was nach der Ausschlagung passiert
Wer ausschlägt, schiebt seinen Erbteil an die nächste Person weiter, im Regelfall an die eigenen Kinder. Teilweise ausschlagen geht nicht: Die Erklärung erfasst den ganzen Erbteil, nicht nur die unangenehmen Posten. Rückgängig machen lässt sie sich nur durch Anfechtung unter engen Voraussetzungen, binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (§ 1954 BGB).
Woran eine Ausschlagung in der Praxis scheitert
01
Den Fristbeginn falsch ansetzen
Viele rechnen ab dem Todestag. Maßgeblich ist Ihre Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung. Folge einer Fehlkalkulation: Die Frist ist abgelaufen, die Erbschaft gilt als angenommen, und es bleibt nur noch die Haftungsbeschränkung.
02
Vor der Entscheidung über Nachlassgegenstände verfügen
Die Wohnung wird geräumt, das Auto verkauft, das Sparbuch aufgelöst, weil „irgendwer muss ja“. Solche Handlungen können als Annahme gewertet werden. Damit ist die Ausschlagung verspielt, obwohl die Frist noch lief. Bis zur Entscheidung bleibt alles, wo es ist.
03
Die Ausschlagung für die Kinder vergessen
Eltern denken an sich und übersehen, dass die Erbschaft bei ihrer eigenen Ausschlagung an die Kinder weiterfällt. Wochen später steht dieselbe Frage erneut auf dem Tisch, jetzt mit Genehmigungsverfahren und weniger Zeit.
So gehe ich vor
01
Drei Punkte klären
Wann haben Sie von Ihrer Berufung erfahren, was ist über Bestand und Schulden des Nachlasses bekannt, und wer ist neben Ihnen berufen.
02
Unterlagen
Dafür brauche ich das Schreiben des Nachlassgerichts, Sterbeurkunde, Testament oder Eröffnungsniederschrift, soweit vorhanden, und eine erste Übersicht über bekannte Konten und Verbindlichkeiten.
03
Empfehlung
Dann steht eine Empfehlung: ausschlagen, annehmen mit Haftungsbeschränkung oder erst einmal gesichert Auskünfte einholen, solange die Frist das erlaubt.
04
Erklärung vorbereiten
Die Erklärung bereite ich für die formgerechte Abgabe beim zuständigen Nachlassgericht vor. Bei Bedarf läuft der Weg über ein Notariat mit beglaubigter Vollmacht.
Eine typische Konstellation
01
Tod des Bruders, Frist läuft noch drei Wochen
Ein Mann erfährt vom Tod seines Bruders, das Nachlassgericht teilt ihm mit, dass er gesetzlicher Erbe geworden ist. Bekannt sind ein Mietvertrag mit Rückständen und ein Dispositionskredit. Die Frist läuft noch drei Wochen. Hier wird zuerst gesichert, was in Tagen zu beschaffen ist.
Kanzlei in Köln, zuständiges Nachlassgericht
Sie erreichen mich in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln, bei laufender Frist auch telefonisch oder per Video, wenn ein Termin vor Ort nicht mehr hineinpasst. Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG).
Bei einem Erbfall in Köln ist das das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln. Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln bearbeite ich Ausschlagungen für Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Frechen, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB). Bei Auslandsberührung, also letztem Wohnsitz des Erblassers im Ausland oder Ihrem eigenen Aufenthalt dort bei Fristbeginn, gelten sechs Monate. Entscheidend ist Ihre Kenntnis, nicht der Todestag. Wenn die Frist knapp wird, rufen Sie an, statt zu schreiben.
Mit dem Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB), und Sie haften grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Es bleiben zwei Wege: die Haftung über Inventar, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren auf den Nachlass beschränken, oder eine wirksam gewordene Annahme wegen Willensmängeln anfechten, wofür § 1954 BGB eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund setzt.
Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine unkomplizierte Ausschlagung mit klarer Sachlage ist überschaubar. Eine Prüfung mit unklarem Nachlassbestand, minderjährigen Kindern und Genehmigungsverfahren braucht mehr Zeit. Notar- und Gerichtskosten kommen hinzu, sie liegen bei einer Ausschlagung in der Regel niedrig.
Als Erbe ja, grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen (§ 1967 BGB). Genau darum geht es bei der Ausschlagung: Wer rechtzeitig ausschlägt, wird gar nicht erst Erbe und haftet nicht.
Nichts tun reicht nicht. Schweigen führt mit Fristablauf zur Annahme (§ 1943 BGB). Wer nicht erben will, muss ausdrücklich ausschlagen, in der vorgeschriebenen Form gegenüber dem Nachlassgericht (§ 1945 BGB). Eine Nachricht an die Familie oder ein Telefonat beim Gericht genügen nicht. Die Erklärung ist kurz, aber sie muss formal stimmen, sonst wirkt sie nicht. Wichtig: Die Ausschlagungserklärung selbst kann nicht beim Anwalt abgegeben werden. Eine Ausschlagungserklärung erfolgt gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar.
Frist geprüft, Entscheidung getroffen
Wenn eine Ausschlagungsfrist läuft oder gerade abgelaufen ist, bringen Sie das Schreiben des Nachlassgerichts mit. Im Erstgespräch klären wir Fristbeginn, Entscheidungslage und nächsten Schritt. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
ERBRECHT
Erbe ausschlagen in Köln: Fristen wahren und Schulden vermeiden
Wenn das Schreiben vom Nachlassgericht kommt, läuft die Sechs-Wochen-Frist meist schon. Ich prüfe, ob Sie überhaupt Erbe geworden sind und wann die Frist begonnen hat, rechne mit Ihnen durch, ob Annahme oder Ausschlagung sinnvoller ist, und sorge dafür, dass die Erklärung formal hält. Wenn es eilig ist, rufen Sie besser an, als zu schreiben.
Erbe ausschlagen: die Frist beträgt sechs Wochen
Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt nicht am Todestag, sondern wenn Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung wissen. Bei testamentarischer Erbfolge läuft sie frühestens ab der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Sechs Monate gelten, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten.
Erbausschlagung: Form der Erklärung und Folgen der Annahme
Die Form ist streng (§ 1945 BGB). Ausgeschlagen wird gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar. Eine E-Mail genügt nicht, ein Brief an die Miterben genügt nicht. Wer einen Bevollmächtigten schickt, braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht, die der Erklärung beizufügen oder innerhalb der Frist nachzubringen ist.
Läuft die Frist ab, gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB). Damit haften Sie grundsätzlich auch für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zunächst mit Ihrem eigenen Vermögen. Die Haftung lässt sich über Inventar, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren begrenzen, und eine wirksam gewordene Annahme kann unter engen Voraussetzungen angefochten werden.
Auch ohne Erklärung kann angenommen sein
Wer sich wie ein Erbe verhält, kann die Erbschaft dadurch annehmen: Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen, das Konto auflösen, Mieteinnahmen kassieren, einen Verkauf vorantreiben. Solche Schritte sehen nach Aufräumen aus, verbauen aber die Ausschlagung. Die Regel lautet deshalb: erst klären, dann handeln, und bis zur Entscheidung nichts aus dem Nachlass an sich nehmen.
Ausschlagung für minderjährige Kinder
Schlagen Sie als Eltern für sich aus, fällt die Erbschaft häufig an die eigenen Kinder weiter. Für sie müssen die Eltern ebenfalls handeln, und die Ausschlagung für ein minderjähriges Kind kann die Genehmigung des Familiengerichts erfordern (§ 1643 BGB). Gehört sie zur Planung, darf die Rechnung nicht erst in der letzten Fristwoche beginnen.
Was nach der Ausschlagung passiert
Wer ausschlägt, schiebt seinen Erbteil an die nächste Person weiter, im Regelfall an die eigenen Kinder. Teilweise ausschlagen geht nicht: Die Erklärung erfasst den ganzen Erbteil, nicht nur die unangenehmen Posten. Rückgängig machen lässt sie sich nur durch Anfechtung unter engen Voraussetzungen, binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (§ 1954 BGB).
Woran eine Ausschlagung in der Praxis scheitert
01
Den Fristbeginn falsch ansetzen
Viele rechnen ab dem Todestag. Maßgeblich ist Ihre Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung. Folge einer Fehlkalkulation: Die Frist ist abgelaufen, die Erbschaft gilt als angenommen, und es bleibt nur noch die Haftungsbeschränkung.
02
Vor der Entscheidung über Nachlassgegenstände verfügen
Die Wohnung wird geräumt, das Auto verkauft, das Sparbuch aufgelöst, weil „irgendwer muss ja“. Solche Handlungen können als Annahme gewertet werden. Damit ist die Ausschlagung verspielt, obwohl die Frist noch lief. Bis zur Entscheidung bleibt alles, wo es ist.
03
Die Ausschlagung für die Kinder vergessen
Eltern denken an sich und übersehen, dass die Erbschaft bei ihrer eigenen Ausschlagung an die Kinder weiterfällt. Wochen später steht dieselbe Frage erneut auf dem Tisch, jetzt mit Genehmigungsverfahren und weniger Zeit.
So gehe ich vor
01
Drei Punkte klären
Wann haben Sie von Ihrer Berufung erfahren, was ist über Bestand und Schulden des Nachlasses bekannt, und wer ist neben Ihnen berufen.
02
Unterlagen
Dafür brauche ich das Schreiben des Nachlassgerichts, Sterbeurkunde, Testament oder Eröffnungsniederschrift, soweit vorhanden, und eine erste Übersicht über bekannte Konten und Verbindlichkeiten.
03
Empfehlung
Dann steht eine Empfehlung: ausschlagen, annehmen mit Haftungsbeschränkung oder erst einmal gesichert Auskünfte einholen, solange die Frist das erlaubt.
04
Erklärung vorbereiten
Die Erklärung bereite ich für die formgerechte Abgabe beim zuständigen Nachlassgericht vor. Bei Bedarf läuft der Weg über ein Notariat mit beglaubigter Vollmacht.
Eine typische Konstellation
01
Tod des Bruders, Frist läuft noch drei Wochen
Ein Mann erfährt vom Tod seines Bruders, das Nachlassgericht teilt ihm mit, dass er gesetzlicher Erbe geworden ist. Bekannt sind ein Mietvertrag mit Rückständen und ein Dispositionskredit. Die Frist läuft noch drei Wochen. Hier wird zuerst gesichert, was in Tagen zu beschaffen ist.
Kanzlei in Köln, zuständiges Nachlassgericht
Sie erreichen mich in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln, bei laufender Frist auch telefonisch oder per Video, wenn ein Termin vor Ort nicht mehr hineinpasst. Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG).
Bei einem Erbfall in Köln ist das das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln. Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln bearbeite ich Ausschlagungen für Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Frechen, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB). Bei Auslandsberührung, also letztem Wohnsitz des Erblassers im Ausland oder Ihrem eigenen Aufenthalt dort bei Fristbeginn, gelten sechs Monate. Entscheidend ist Ihre Kenntnis, nicht der Todestag. Wenn die Frist knapp wird, rufen Sie an, statt zu schreiben.
Mit dem Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB), und Sie haften grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Es bleiben zwei Wege: die Haftung über Inventar, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren auf den Nachlass beschränken, oder eine wirksam gewordene Annahme wegen Willensmängeln anfechten, wofür § 1954 BGB eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund setzt.
Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine unkomplizierte Ausschlagung mit klarer Sachlage ist überschaubar. Eine Prüfung mit unklarem Nachlassbestand, minderjährigen Kindern und Genehmigungsverfahren braucht mehr Zeit. Notar- und Gerichtskosten kommen hinzu, sie liegen bei einer Ausschlagung in der Regel niedrig.
Als Erbe ja, grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen (§ 1967 BGB). Genau darum geht es bei der Ausschlagung: Wer rechtzeitig ausschlägt, wird gar nicht erst Erbe und haftet nicht.
Nichts tun reicht nicht. Schweigen führt mit Fristablauf zur Annahme (§ 1943 BGB). Wer nicht erben will, muss ausdrücklich ausschlagen, in der vorgeschriebenen Form gegenüber dem Nachlassgericht (§ 1945 BGB). Eine Nachricht an die Familie oder ein Telefonat beim Gericht genügen nicht. Die Erklärung ist kurz, aber sie muss formal stimmen, sonst wirkt sie nicht. Wichtig: Die Ausschlagungserklärung selbst kann nicht beim Anwalt abgegeben werden. Eine Ausschlagungserklärung erfolgt gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar.
Frist geprüft, Entscheidung getroffen
Wenn eine Ausschlagungsfrist läuft oder gerade abgelaufen ist, bringen Sie das Schreiben des Nachlassgerichts mit. Im Erstgespräch klären wir Fristbeginn, Entscheidungslage und nächsten Schritt. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.
