ERBRECHT

Behindertentestament: Absicherung Ihres Kindes

Eltern eines Kindes mit Behinderung stellen bei der Nachlassplanung eine Frage, die sich anderen Familien so nicht stellt: was mit dem Vermögen geschieht, wenn beide Eltern nicht mehr da sind, und ob es tatsächlich beim Kind ankommt. Ein Behindertentestament ist eine mögliche Antwort darauf. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln, und gestalte solche Testamente selbst.

Behindertentestament: was die Konstruktion leistet

Der Begriff bezeichnet kein eigenes gesetzliches Instrument, sondern eine Konstruktion aus zwei Bausteinen. Ihr Kind wird häufig als Vorerbe eingesetzt. Für den Fall, dass Ihr Kind vor Ihnen oder kurz nach Ihnen stirbt, ordnet das Testament den Überrest als Vermächtnis einer dritten Person zu. Das Vermögen soll nicht in den Nachlass des Kindes fallen.

Eine Grenze gehört offen auf den Tisch. Ob eine Zuwendung auf Leistungsansprüche angerechnet wird oder ein Träger darauf zugreifen kann, richtet sich nach dem Leistungsrecht und wird im Einzelfall mit Spezialisten des Sozialrechts geklärt. Zur Konstruktion gehört fast immer eine Dauertestamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, zahlt laufende Kosten und entlastet Geschwister.

Wo ein Behindertentestament seinen Zweck verfehlt

01

Das Berliner Testament wird unverändert übernommen

Im Berliner Testament sollen die Kinder nach dem Tod des längerlebenden Elternteils Vollerben werden. Das Vermögen fällt in den Nachlass des Kindes, genau der Zustand, den die Konstruktion vermeiden soll. Ein vorhandenes Testament gehört vollständig neu gedacht, nicht nur ergänzt.

02

Die Pflichtteilsstrafklausel fehlt oder greift ins Leere

Wird das behinderte Kind Vorerbe, können Geschwister beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB). Eine Pflichtteilsstrafklausel setzt dem eine Konsequenz entgegen, wenn ein Geschwisterteil so früh fordert. Ob sie trägt, hängt von ihrer Formulierung ab.

03

Die Schnittstelle zum Leistungsrecht bleibt ungeklärt

Manche Entwürfe versprechen, das Vermögen sei vor jedem Zugriff sicher. Solche Sätze halte ich für unehrlich, solange niemand die Leistungsverhältnisse des Kindes angesehen hat. Die Reihenfolge lautet: erst die erbrechtliche Konstruktion bauen, dann die anrechnungsrechtlichen Fragen klären lassen, dann unterschreiben.

So gehe ich vor

01

Erstgespräch

In der Jakordenstraße 8 oder per Video nehme ich Familie und Vermögen auf: Wer gehört dazu, was ist vorhanden, welche Verfügungen existieren, ob eine rechtliche Betreuung besteht oder Vollmachten vorliegen.

02

Entwurf und Beurkundung

Ich entwerfe das Testament mit Vorerbschaft, Vermächtnis des Überrests, Testamentsvollstreckung und Ersatzerbenregelungen, erkläre jede Anordnung Satz für Satz und stimme den Beurkundungstermin mit dem Notariat ab.

03

Schnittstelle zum Leistungsrecht

Wo es um Leistungsfragen geht, benenne ich die Schnittstelle und nenne Ihnen, welche Punkte Sie dort klären lassen sollten, bevor die Urkunde unterschrieben wird.

Behindertentestament in Köln: Termine und Zuständigkeit

Meine Kanzlei sitzt in der Jakordenstraße 8 in Köln. Dort finden die Termine statt, auf Wunsch auch per Video oder telefonisch. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl oder Pulheim. Wer weiter weg wohnt, arbeitet mit mir digital. Beurkundet wird bei einem Notariat in Ihrer Nähe.

Für den späteren Erbfall ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Köln zuständig, wenn der Erblasser hier seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lag der in einer Umlandgemeinde, ist es das dortige Amtsgericht.

Eine typische Konstellation

01

Zwei Eltern Mitte sechzig, ein Berliner Testament aus den Neunzigern

Ein erwachsener Sohn mit Behinderung in einer betreuten Wohngruppe, zwei weitere Kinder, eine Eigentumswohnung in Köln. Der Sohn wird Vorerbe, der Überrest geht per Vermächtnis an eine der Schwestern, eine Dauertestamentsvollstreckung hält die Verwaltung in einer Hand, eine Strafklausel stellt die frühzeitige Pflichtteilsforderung in Frage.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ja. Es ist ein gewöhnliches Testament, das die allgemeinen Gestaltungsmittel Vorerbschaft, Vermächtnis und Testamentsvollstreckung für eine besondere Familiensituation zuschneidet. Welche Form die Verfügung braucht und ob weitere Schritte nötig sind, hängt von der gewählten Gestaltung ab. Der Name ist ein praktischer Begriff, keine Kategorie des Gesetzes.

Im Berliner Testament werden die Kinder nach dem Tod des längerlebenden Elternteils Vollerben, das Vermögen fällt also vollständig in deren Nachlass. Das Behindertentestament macht Ihr Kind zum Vorerben und ordnet den Überrest als Vermächtnis einer dritten Person zu. Damit bleibt das Vermögen der Eltern gesteuert, auch wenn Ihr Kind vor ihnen oder bald nach ihnen stirbt.

Er setzt Ihre Anordnungen um und verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, oft über Jahre: laufende Kosten zahlen, Vermögen erhalten, mit Behörden und Einrichtungen kommunizieren, Geschwister entlasten. Sinnvoll ist eine Person, die zu Ihrer Familie passt und die Aufgabe tragen kann, dazu eine Ersatzperson und eine geregelte Vergütung. Wer niemanden benennen will, findet auch dafür mit mir eine Lösung.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Der Aufwand hängt an der Zahl der Beteiligten und daran, wie viel vorhandene Verfügungen ersetzt werden müssen. Notarkosten kommen hinzu und richten sich nach dem Vermögenswert.

Solange Sie selbst testierfähig sind und in Ruhe entscheiden können. Eine Konstruktion mit Vorerbschaft, Vermächtnis und Vollstreckung braucht Abstimmung zwischen allen Beteiligten, und die gelingt unter Zeitdruck selten. Nach jeder größeren Veränderung, etwa einem Umzug Ihres Kindes oder einem Erbschaftserwerb in der Familie, lohnt eine erneute Sichtprüfung der Urkunde.

Absicherung für Ihr Kind planen

Bringen Sie mit, was vorhanden ist: bestehende Testamente, eine Übersicht über Vermögen, Angaben zur Situation Ihres Kindes. Im Erstgespräch klären wir, welche Konstruktion zu Ihrer Familie passt. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.

ERBRECHT

Behindertentestament: Absicherung Ihres Kindes

Eltern eines Kindes mit Behinderung stellen bei der Nachlassplanung eine Frage, die sich anderen Familien so nicht stellt: was mit dem Vermögen geschieht, wenn beide Eltern nicht mehr da sind, und ob es tatsächlich beim Kind ankommt. Ein Behindertentestament ist eine mögliche Antwort darauf. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln, und gestalte solche Testamente selbst.

Behindertentestament: was die Konstruktion leistet

Der Begriff bezeichnet kein eigenes gesetzliches Instrument, sondern eine Konstruktion aus zwei Bausteinen. Ihr Kind wird häufig als Vorerbe eingesetzt. Für den Fall, dass Ihr Kind vor Ihnen oder kurz nach Ihnen stirbt, ordnet das Testament den Überrest als Vermächtnis einer dritten Person zu. Das Vermögen soll nicht in den Nachlass des Kindes fallen.

Eine Grenze gehört offen auf den Tisch. Ob eine Zuwendung auf Leistungsansprüche angerechnet wird oder ein Träger darauf zugreifen kann, richtet sich nach dem Leistungsrecht und wird im Einzelfall mit Spezialisten des Sozialrechts geklärt. Zur Konstruktion gehört fast immer eine Dauertestamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, zahlt laufende Kosten und entlastet Geschwister.

Wo ein Behindertentestament seinen Zweck verfehlt

01

Das Berliner Testament wird unverändert übernommen

Im Berliner Testament sollen die Kinder nach dem Tod des längerlebenden Elternteils Vollerben werden. Das Vermögen fällt in den Nachlass des Kindes, genau der Zustand, den die Konstruktion vermeiden soll. Ein vorhandenes Testament gehört vollständig neu gedacht, nicht nur ergänzt.

02

Die Pflichtteilsstrafklausel fehlt oder greift ins Leere

Wird das behinderte Kind Vorerbe, können Geschwister beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB). Eine Pflichtteilsstrafklausel setzt dem eine Konsequenz entgegen, wenn ein Geschwisterteil so früh fordert. Ob sie trägt, hängt von ihrer Formulierung ab.

03

Die Schnittstelle zum Leistungsrecht bleibt ungeklärt

Manche Entwürfe versprechen, das Vermögen sei vor jedem Zugriff sicher. Solche Sätze halte ich für unehrlich, solange niemand die Leistungsverhältnisse des Kindes angesehen hat. Die Reihenfolge lautet: erst die erbrechtliche Konstruktion bauen, dann die anrechnungsrechtlichen Fragen klären lassen, dann unterschreiben.

So gehe ich vor

01

Erstgespräch

In der Jakordenstraße 8 oder per Video nehme ich Familie und Vermögen auf: Wer gehört dazu, was ist vorhanden, welche Verfügungen existieren, ob eine rechtliche Betreuung besteht oder Vollmachten vorliegen.

02

Entwurf und Beurkundung

Ich entwerfe das Testament mit Vorerbschaft, Vermächtnis des Überrests, Testamentsvollstreckung und Ersatzerbenregelungen, erkläre jede Anordnung Satz für Satz und stimme den Beurkundungstermin mit dem Notariat ab.

03

Schnittstelle zum Leistungsrecht

Wo es um Leistungsfragen geht, benenne ich die Schnittstelle und nenne Ihnen, welche Punkte Sie dort klären lassen sollten, bevor die Urkunde unterschrieben wird.

Behindertentestament in Köln: Termine und Zuständigkeit

Meine Kanzlei sitzt in der Jakordenstraße 8 in Köln. Dort finden die Termine statt, auf Wunsch auch per Video oder telefonisch. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl oder Pulheim. Wer weiter weg wohnt, arbeitet mit mir digital. Beurkundet wird bei einem Notariat in Ihrer Nähe.

Für den späteren Erbfall ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Köln zuständig, wenn der Erblasser hier seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lag der in einer Umlandgemeinde, ist es das dortige Amtsgericht.

Eine typische Konstellation

01

Zwei Eltern Mitte sechzig, ein Berliner Testament aus den Neunzigern

Ein erwachsener Sohn mit Behinderung in einer betreuten Wohngruppe, zwei weitere Kinder, eine Eigentumswohnung in Köln. Der Sohn wird Vorerbe, der Überrest geht per Vermächtnis an eine der Schwestern, eine Dauertestamentsvollstreckung hält die Verwaltung in einer Hand, eine Strafklausel stellt die frühzeitige Pflichtteilsforderung in Frage.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ja. Es ist ein gewöhnliches Testament, das die allgemeinen Gestaltungsmittel Vorerbschaft, Vermächtnis und Testamentsvollstreckung für eine besondere Familiensituation zuschneidet. Welche Form die Verfügung braucht und ob weitere Schritte nötig sind, hängt von der gewählten Gestaltung ab. Der Name ist ein praktischer Begriff, keine Kategorie des Gesetzes.

Im Berliner Testament werden die Kinder nach dem Tod des längerlebenden Elternteils Vollerben, das Vermögen fällt also vollständig in deren Nachlass. Das Behindertentestament macht Ihr Kind zum Vorerben und ordnet den Überrest als Vermächtnis einer dritten Person zu. Damit bleibt das Vermögen der Eltern gesteuert, auch wenn Ihr Kind vor ihnen oder bald nach ihnen stirbt.

Er setzt Ihre Anordnungen um und verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, oft über Jahre: laufende Kosten zahlen, Vermögen erhalten, mit Behörden und Einrichtungen kommunizieren, Geschwister entlasten. Sinnvoll ist eine Person, die zu Ihrer Familie passt und die Aufgabe tragen kann, dazu eine Ersatzperson und eine geregelte Vergütung. Wer niemanden benennen will, findet auch dafür mit mir eine Lösung.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Der Aufwand hängt an der Zahl der Beteiligten und daran, wie viel vorhandene Verfügungen ersetzt werden müssen. Notarkosten kommen hinzu und richten sich nach dem Vermögenswert.

Solange Sie selbst testierfähig sind und in Ruhe entscheiden können. Eine Konstruktion mit Vorerbschaft, Vermächtnis und Vollstreckung braucht Abstimmung zwischen allen Beteiligten, und die gelingt unter Zeitdruck selten. Nach jeder größeren Veränderung, etwa einem Umzug Ihres Kindes oder einem Erbschaftserwerb in der Familie, lohnt eine erneute Sichtprüfung der Urkunde.

Absicherung für Ihr Kind planen

Bringen Sie mit, was vorhanden ist: bestehende Testamente, eine Übersicht über Vermögen, Angaben zur Situation Ihres Kindes. Im Erstgespräch klären wir, welche Konstruktion zu Ihrer Familie passt. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.

ERBRECHT

Behindertentestament: Absicherung Ihres Kindes

Eltern eines Kindes mit Behinderung stellen bei der Nachlassplanung eine Frage, die sich anderen Familien so nicht stellt: was mit dem Vermögen geschieht, wenn beide Eltern nicht mehr da sind, und ob es tatsächlich beim Kind ankommt. Ein Behindertentestament ist eine mögliche Antwort darauf. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln, und gestalte solche Testamente selbst.

Behindertentestament: was die Konstruktion leistet

Der Begriff bezeichnet kein eigenes gesetzliches Instrument, sondern eine Konstruktion aus zwei Bausteinen. Ihr Kind wird häufig als Vorerbe eingesetzt. Für den Fall, dass Ihr Kind vor Ihnen oder kurz nach Ihnen stirbt, ordnet das Testament den Überrest als Vermächtnis einer dritten Person zu. Das Vermögen soll nicht in den Nachlass des Kindes fallen.

Eine Grenze gehört offen auf den Tisch. Ob eine Zuwendung auf Leistungsansprüche angerechnet wird oder ein Träger darauf zugreifen kann, richtet sich nach dem Leistungsrecht und wird im Einzelfall mit Spezialisten des Sozialrechts geklärt. Zur Konstruktion gehört fast immer eine Dauertestamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, zahlt laufende Kosten und entlastet Geschwister.

Wo ein Behindertentestament seinen Zweck verfehlt

01

Das Berliner Testament wird unverändert übernommen

Im Berliner Testament sollen die Kinder nach dem Tod des längerlebenden Elternteils Vollerben werden. Das Vermögen fällt in den Nachlass des Kindes, genau der Zustand, den die Konstruktion vermeiden soll. Ein vorhandenes Testament gehört vollständig neu gedacht, nicht nur ergänzt.

02

Die Pflichtteilsstrafklausel fehlt oder greift ins Leere

Wird das behinderte Kind Vorerbe, können Geschwister beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB). Eine Pflichtteilsstrafklausel setzt dem eine Konsequenz entgegen, wenn ein Geschwisterteil so früh fordert. Ob sie trägt, hängt von ihrer Formulierung ab.

03

Die Schnittstelle zum Leistungsrecht bleibt ungeklärt

Manche Entwürfe versprechen, das Vermögen sei vor jedem Zugriff sicher. Solche Sätze halte ich für unehrlich, solange niemand die Leistungsverhältnisse des Kindes angesehen hat. Die Reihenfolge lautet: erst die erbrechtliche Konstruktion bauen, dann die anrechnungsrechtlichen Fragen klären lassen, dann unterschreiben.

So gehe ich vor

01

Erstgespräch

In der Jakordenstraße 8 oder per Video nehme ich Familie und Vermögen auf: Wer gehört dazu, was ist vorhanden, welche Verfügungen existieren, ob eine rechtliche Betreuung besteht oder Vollmachten vorliegen.

02

Entwurf und Beurkundung

Ich entwerfe das Testament mit Vorerbschaft, Vermächtnis des Überrests, Testamentsvollstreckung und Ersatzerbenregelungen, erkläre jede Anordnung Satz für Satz und stimme den Beurkundungstermin mit dem Notariat ab.

03

Schnittstelle zum Leistungsrecht

Wo es um Leistungsfragen geht, benenne ich die Schnittstelle und nenne Ihnen, welche Punkte Sie dort klären lassen sollten, bevor die Urkunde unterschrieben wird.

Behindertentestament in Köln: Termine und Zuständigkeit

Meine Kanzlei sitzt in der Jakordenstraße 8 in Köln. Dort finden die Termine statt, auf Wunsch auch per Video oder telefonisch. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl oder Pulheim. Wer weiter weg wohnt, arbeitet mit mir digital. Beurkundet wird bei einem Notariat in Ihrer Nähe.

Für den späteren Erbfall ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Köln zuständig, wenn der Erblasser hier seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lag der in einer Umlandgemeinde, ist es das dortige Amtsgericht.

Eine typische Konstellation

01

Zwei Eltern Mitte sechzig, ein Berliner Testament aus den Neunzigern

Ein erwachsener Sohn mit Behinderung in einer betreuten Wohngruppe, zwei weitere Kinder, eine Eigentumswohnung in Köln. Der Sohn wird Vorerbe, der Überrest geht per Vermächtnis an eine der Schwestern, eine Dauertestamentsvollstreckung hält die Verwaltung in einer Hand, eine Strafklausel stellt die frühzeitige Pflichtteilsforderung in Frage.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ja. Es ist ein gewöhnliches Testament, das die allgemeinen Gestaltungsmittel Vorerbschaft, Vermächtnis und Testamentsvollstreckung für eine besondere Familiensituation zuschneidet. Welche Form die Verfügung braucht und ob weitere Schritte nötig sind, hängt von der gewählten Gestaltung ab. Der Name ist ein praktischer Begriff, keine Kategorie des Gesetzes.

Im Berliner Testament werden die Kinder nach dem Tod des längerlebenden Elternteils Vollerben, das Vermögen fällt also vollständig in deren Nachlass. Das Behindertentestament macht Ihr Kind zum Vorerben und ordnet den Überrest als Vermächtnis einer dritten Person zu. Damit bleibt das Vermögen der Eltern gesteuert, auch wenn Ihr Kind vor ihnen oder bald nach ihnen stirbt.

Er setzt Ihre Anordnungen um und verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, oft über Jahre: laufende Kosten zahlen, Vermögen erhalten, mit Behörden und Einrichtungen kommunizieren, Geschwister entlasten. Sinnvoll ist eine Person, die zu Ihrer Familie passt und die Aufgabe tragen kann, dazu eine Ersatzperson und eine geregelte Vergütung. Wer niemanden benennen will, findet auch dafür mit mir eine Lösung.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Der Aufwand hängt an der Zahl der Beteiligten und daran, wie viel vorhandene Verfügungen ersetzt werden müssen. Notarkosten kommen hinzu und richten sich nach dem Vermögenswert.

Solange Sie selbst testierfähig sind und in Ruhe entscheiden können. Eine Konstruktion mit Vorerbschaft, Vermächtnis und Vollstreckung braucht Abstimmung zwischen allen Beteiligten, und die gelingt unter Zeitdruck selten. Nach jeder größeren Veränderung, etwa einem Umzug Ihres Kindes oder einem Erbschaftserwerb in der Familie, lohnt eine erneute Sichtprüfung der Urkunde.

Absicherung für Ihr Kind planen

Bringen Sie mit, was vorhanden ist: bestehende Testamente, eine Übersicht über Vermögen, Angaben zur Situation Ihres Kindes. Im Erstgespräch klären wir, welche Konstruktion zu Ihrer Familie passt. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

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