INTERNATIONALES ERBRECHT

Internationale Nachlassabwicklung: Erbnachweis und Fristen

Bei einem Nachlass in zwei Staaten liegt der Engpass fast nie beim anwendbaren Erbrecht, sondern beim Erbnachweis: welche Urkunde die Bank im Ausland akzeptiert und welche das Grundbuchamt hier. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL, und übernehme die Abwicklung solcher Nachlässe selbst, bundesweit, auf Deutsch und auf Englisch.

Der Erbnachweis entscheidet über das Tempo der Abwicklung

Welches Erbrecht auf den Nachlass anzuwenden ist, richtet sich in der Europäischen Union nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (Art. 21 EuErbVO), nicht nach seiner Staatsangehörigkeit. Für die Abwicklung ist diese Frage nur die Vorfrage. Danach beginnt die Arbeit, und die besteht aus Urkunden.

Erbe zu sein und Erbe nachweisen zu können, ist nicht dasselbe. Jede Stelle, bei der etwas liegt, hat ihre eigene Liste: die Bank in einem Staat, das Grundbuch oder Register in einem zweiten, die Versicherung in einem dritten. Wer nicht vorher fragt, was auf diesen Listen steht, beantragt das falsche Dokument und beginnt von vorn.

Deutscher Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis

Der deutsche Erbschein ist das übliche Papier für den innerdeutschen Gebrauch. Im Ausland ist er eine ausländische Urkunde: Sie muss übersetzt und je nach Staat mit einer Apostille versehen werden. Das Europäische Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. EuErbVO wirkt in allen gebundenen Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren. Es ersetzt den Erbschein nicht und ist nicht verpflichtend.

Drei Dinge entscheiden in der Praxis über den Zeitplan. Ausgegeben werden keine Originale, sondern beglaubigte Abschriften mit begrenzter Gültigkeitsdauer. In Dänemark, in Irland und in Drittstaaten wirkt das Zeugnis nicht. Und welche Stelle welches Papier akzeptiert, ist eine Frage, keine Vermutung: Ich frage vor der Antragstellung schriftlich ab, welche Urkunde in welcher Form verlangt wird.

Apostille, Legalisation und beglaubigte Übersetzungen

Öffentliche Urkunden, die über eine Grenze gehen, brauchen häufig einen Echtheitsnachweis. Innerhalb des Anwendungsbereichs des Haager Übereinkommens von 1961 ist das die Apostille, ausgestellt von einer Stelle im Herkunftsstaat. Stammt die Urkunde aus einem Staat, der dem Übereinkommen nicht angehört, ist eine Legalisation über die konsularische Vertretung nötig, und das dauert.

Fremdsprachige Unterlagen, die in Deutschland vorgelegt werden, brauchen eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer. Umgekehrt gilt die Anforderung des Empfängerstaates. Eine Übersetzung, die ein Familienmitglied angefertigt hat, wird regelmäßig zurückgewiesen. Wer von jeder Urkunde mehrere beglaubigte Abschriften beschafft, spart sich einen zweiten Behördengang.

Auslandsbanken: hier steckt die Abwicklung fest

Das Konto im Ausland ist der häufigste Grund, warum eine Abwicklung stillsteht. Typische Anforderungen einer ausländischen Bank: ein eigenes Formular, eine Steuernummer des jeweiligen Staates für jeden Erben, eine Vorlage im Original vor Ort, eine Unterschrift aller Erben oder ein Nachweis, der nach dortigem Recht ausgestellt ist.

Manche Rechtsordnungen kennen die Erbengemeinschaft in der deutschen Form nicht. Die Folge ist dieselbe: Das Konto ist gesperrt, während laufende Kosten weiterlaufen. Was hilft, ist eine frühe schriftliche Anfrage in der Landessprache mit einer Liste der vorhandenen Urkunden und der Bitte, die eigene Anforderungsliste zu bestätigen. Diese Anfrage ist schnell erledigt und spart oft Monate.

Immobilien im Ausland und das Register vor Ort

Bei einer Immobilie entscheidet der Lagestaat. Sein Register bestimmt, welche Urkunde es für eine Umschreibung akzeptiert, ob ein Notar vor Ort mitwirken muss, ob jeder Erbe eine örtliche Steuernummer braucht und ob vor der Umschreibung eine Steuer zu zahlen ist. Solange das nicht geklärt ist, ist die Immobilie weder verkäuflich noch belastbar.

Für eine Immobilie in Deutschland gibt es einen konkreten Vorteil. Für die Eintragung der Erben des eingetragenen Eigentümers wird keine Gebühr erhoben, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird (Nr. 14110 KV GNotKG, Anmerkung), danach fällt sie an. Bei internationalen Nachlässen verstreichen diese zwei Jahre schneller als gedacht.

Vollmachten: wer darf für die Erben sprechen

Eine Vollmacht des Erblassers, die über den Tod hinaus gilt, kann die Abwicklung erheblich abkürzen, weil sie den Zugriff vor dem Erbnachweis ermöglicht. Im Ausland wird sie aber oft nicht akzeptiert, wenn sie nicht in der dort verlangten Form vorliegt, und manche Stellen bestehen auf einer Apostille oder auf einer Urkunde eines Notars ihres Staates.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft ist eine Vollmacht der Miterben wichtig: Nach außen sollte eine Stimme sprechen. Vier Erben, die vier Banken einzeln anschreiben, erzeugen vier Aktenzeichen, vier Sachbearbeiter und vier Anforderungslisten, die sich widersprechen. Ich lasse mich bevollmächtigen, führe die Korrespondenz gebündelt und erteile, wo es nötig ist, Untervollmacht an Kollegen im Ausland.

Fristen laufen parallel, und eine ist die wichtigste

Die Frist zur Ausschlagung beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen. Sie beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält. Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung, also nicht automatisch mit dem Todestag.

Sechs Monate klingen großzügig. Sie sind es nicht, denn in dieser Zeit muss die Entscheidung stehen und eine Ausschlagungserklärung aus dem Ausland dem deutschen Nachlassgericht zugegangen sein, und dafür braucht es einen Überblick über Vermögen und Schulden in mehreren Staaten. Eine Ausschlagung erfasst außerdem den Nachlass als Ganzes. Daneben laufen weitere Fristen unabhängig weiter. Deshalb steht in meinen Akten zuerst eine Fristenliste und dann alles andere.

Erbschaftsteuer in zwei Staaten: ein Hinweis, keine Beratung

Erbrecht und Steuerrecht laufen bei Auslandsbezug getrennt, und eine Besteuerung in zwei Staaten ist möglich. Warum das so ist und woran es hängt, steht auf der Seite zur EU-Erbrechtsverordnung.

Für die Abwicklung zählt vor allem der Zeitpunkt. Ich benenne die Schnittstelle, bevor etwas verkauft, überwiesen oder verteilt wird, und ziehe Ihren Steuerberater oder einen Spezialisten aus meinem Netzwerk hinzu. Eine eigene steuerliche Beratung oder Rechnung nehme ich nicht vor.

Was eine Abwicklung im Ausland um Monate verzögert

01

Jeder Erbe handelt für sich

Ein Kind schreibt die Bank in Spanien an, das zweite beantragt in Deutschland einen Erbschein, das dritte lässt übersetzen. Am Ende stehen drei Vorgänge, drei Anforderungslisten und doppelte Kosten, und keine der Maßnahmen passt zu dem, was die Stelle im Ausland verlangt.

02

Die Ausschlagungsfrist wird falsch gerechnet

Mit sechs Wochen gerechnet, obwohl die Voraussetzungen für sechs Monate vorliegen, oder auf sechs Monate vertraut, obwohl sie nicht vorliegen. Im ersten Fall entscheidet man unter Zeitdruck, im zweiten ist die Frist abgelaufen und der Nachlass samt Schulden angenommen.

03

Urkunden kommen ohne Apostille und ohne Übersetzung

Kopien statt beglaubigter Abschriften, Übersetzungen aus der Familie, eine fehlende Apostille. Die Stelle fordert nach, der Vorgang liegt wochenlang, und die Beschaffung im Ausland dauert oft Monate. Bei Urkunden mit begrenzter Gültigkeitsdauer läuft in dieser Zeit die Abschrift ab.

04

Das gesperrte Konto wird zur Dauerlage

Die Bank im Ausland antwortet ausweichend, niemand fasst nach, und die Erben warten. Laufende Kosten für eine Immobilie im selben Staat werden nicht mehr bedient, es entstehen Rückstände, und im Extremfall droht eine Vollstreckung in ein Objekt, dessen Wert den Rückstand um ein Vielfaches übersteigt.

05

Ausgeschlagen wird ohne Überblick über das Auslandsvermögen

Der Nachlass sieht überschuldet aus, weil nur der deutsche Teil bekannt ist. Dann erweist sich eine Ausschlagung später als Fehler, weil im Ausland Vermögen lag, das niemand erfasst hatte. Eine Anfechtung ist aufwendig und gelingt nicht immer.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme nach Staaten, zuerst die Fristen

Ich nehme auf, wo der Erblasser gelebt hat, welche Erben es gibt und was in welchem Staat liegt. Aus diesen Angaben ergibt sich sofort, welche Fristen laufen, allen voran die zur Ausschlagung.

02

Erbnachweis auswählen und beantragen

Erst danach entscheidet sich, welches Papier gebraucht wird: deutscher Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, ein Nachweis nach dem Recht eines Drittstaats oder eine Kombination.

03

Urkundenpaket zusammenstellen und die Reihenfolge planen

Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden, Testament oder Erbvertrag, Nachweise zum Aufenthalt, dazu Apostillen und beglaubigte Übersetzungen. Ich sage Ihnen, was Sie besorgen, was ich besorge, und in welcher Reihenfolge, damit nichts abläuft.

04

Stellen im In- und Ausland anschreiben, Kommunikation bündeln

Banken, Register, Versicherer und Nachlassgerichte werden von einer Stelle aus angeschrieben, auf Deutsch oder auf Englisch, mit Fristsetzung und Wiedervorlage. Sie erhalten den Stand als Übersicht.

Eine typische Konstellation

01

Die Konstellation

Der Erblasser hatte die deutsche Staatsangehörigkeit und lebte die letzten Jahre überwiegend in einem anderen EU-Staat, wo auch eine Wohnung und ein Konto liegen. In Deutschland gibt es eine vermietete Eigentumswohnung und ein Depot. Erben sind zwei Geschwister, eines davon im Ausland.

02

Die Reihenfolge

Die Arbeit beginnt mit den Fristen und mit der Frage, ob der Nachlass angenommen werden soll. Parallel wird geklärt, welcher Nachweis wo verlangt wird: ein Europäisches Nachlasszeugnis für Bank und Register im anderen Mitgliedstaat, ein Erbschein für Grundbuchamt und Depot in Deutschland. Zuletzt die Auseinandersetzung.

Kanzlei in Köln, Nachlass in mehreren Staaten

Die Akte liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln, und dort findet der erste Termin statt, wenn Sie aus Köln oder dem Umland kommen, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Kerpen oder Frechen. Erben, die weiter weg oder im Ausland wohnen, schicken Urkunden elektronisch. Gesprochen wird per Video oder Telefon, auf Deutsch und auf Englisch.

Für den deutschen Teil der Abwicklung entscheidet die örtliche Zuständigkeit darüber, welches Nachlassgericht und welches Grundbuchamt die Sache bearbeiten, nicht mein Kanzleisitz. Liegt die geerbte Immobilie in Köln, sitzt das Grundbuchamt hier. Liegt sie anderswo, führe ich die Korrespondenz von hier aus.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Beginn der Frist im Ausland aufhalten. Ansonsten sechs Wochen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt nicht mit dem Todestag, sondern mit Ihrer Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung. Eine Ausschlagung erfasst den Nachlass als Ganzes, nicht nur den unangenehmen Teil.

Das hängt davon ab, wo Sie etwas nachweisen müssen, und häufig brauchen Sie beides. Der Erbschein ist das übliche Papier für deutsche Banken, Grundbuchämter und Versicherer, wird aber auch nicht immer benötigt. Das Europäische Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. EuErbVO wirkt in den gebundenen Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren. Es ersetzt den Erbschein nicht und ist nicht verpflichtend. In Dänemark, Irland und Drittstaaten wirkt es nicht.

Zuerst schriftlich abfragen, was die Bank genau verlangt: welche Urkunde, in welcher Sprache, als Original oder beglaubigte Abschrift, mit oder ohne Apostille, und wer unterschreiben muss. Häufig löst ein Europäisches Nachlasszeugnis das Problem, weil es in den gebundenen Mitgliedstaaten unmittelbar wirkt. Wichtig ist, dass eine Stelle die Korrespondenz führt und Fristen setzt, statt dass mehrere Erben parallel anfragen.

Über die Umschreibung entscheidet der Staat, in dem die Immobilie liegt. Sein Register bestimmt, welche Urkunde es akzeptiert und ob ein Notar vor Ort mitwirken muss. Für eine Immobilie in Deutschland gilt: Die Gebühr für die Eintragung der Erben wird nicht erhoben, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (Nr. 14110 KV GNotKG).

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vor Beginn, die Rechnung weist die einzelnen Tätigkeiten aus. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Gerichts- und Notarkosten, Übersetzungen, Apostillen und Kosten ausländischer Berater kommen gesondert hinzu.

Erbfall mit Auslandsbezug ordnen lassen

Wenn eine Frist läuft, ein Konto gesperrt ist oder niemand sagt, welches Papier die Stelle im Ausland verlangt, sehen wir uns den Fall zusammen an. Ich arbeite bundesweit, per Video oder telefonisch, auf Deutsch und auf Englisch.

INTERNATIONALES ERBRECHT

Internationale Nachlassabwicklung: Erbnachweis und Fristen

Bei einem Nachlass in zwei Staaten liegt der Engpass fast nie beim anwendbaren Erbrecht, sondern beim Erbnachweis: welche Urkunde die Bank im Ausland akzeptiert und welche das Grundbuchamt hier. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL, und übernehme die Abwicklung solcher Nachlässe selbst, bundesweit, auf Deutsch und auf Englisch.

Der Erbnachweis entscheidet über das Tempo der Abwicklung

Welches Erbrecht auf den Nachlass anzuwenden ist, richtet sich in der Europäischen Union nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (Art. 21 EuErbVO), nicht nach seiner Staatsangehörigkeit. Für die Abwicklung ist diese Frage nur die Vorfrage. Danach beginnt die Arbeit, und die besteht aus Urkunden.

Erbe zu sein und Erbe nachweisen zu können, ist nicht dasselbe. Jede Stelle, bei der etwas liegt, hat ihre eigene Liste: die Bank in einem Staat, das Grundbuch oder Register in einem zweiten, die Versicherung in einem dritten. Wer nicht vorher fragt, was auf diesen Listen steht, beantragt das falsche Dokument und beginnt von vorn.

Deutscher Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis

Der deutsche Erbschein ist das übliche Papier für den innerdeutschen Gebrauch. Im Ausland ist er eine ausländische Urkunde: Sie muss übersetzt und je nach Staat mit einer Apostille versehen werden. Das Europäische Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. EuErbVO wirkt in allen gebundenen Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren. Es ersetzt den Erbschein nicht und ist nicht verpflichtend.

Drei Dinge entscheiden in der Praxis über den Zeitplan. Ausgegeben werden keine Originale, sondern beglaubigte Abschriften mit begrenzter Gültigkeitsdauer. In Dänemark, in Irland und in Drittstaaten wirkt das Zeugnis nicht. Und welche Stelle welches Papier akzeptiert, ist eine Frage, keine Vermutung: Ich frage vor der Antragstellung schriftlich ab, welche Urkunde in welcher Form verlangt wird.

Apostille, Legalisation und beglaubigte Übersetzungen

Öffentliche Urkunden, die über eine Grenze gehen, brauchen häufig einen Echtheitsnachweis. Innerhalb des Anwendungsbereichs des Haager Übereinkommens von 1961 ist das die Apostille, ausgestellt von einer Stelle im Herkunftsstaat. Stammt die Urkunde aus einem Staat, der dem Übereinkommen nicht angehört, ist eine Legalisation über die konsularische Vertretung nötig, und das dauert.

Fremdsprachige Unterlagen, die in Deutschland vorgelegt werden, brauchen eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer. Umgekehrt gilt die Anforderung des Empfängerstaates. Eine Übersetzung, die ein Familienmitglied angefertigt hat, wird regelmäßig zurückgewiesen. Wer von jeder Urkunde mehrere beglaubigte Abschriften beschafft, spart sich einen zweiten Behördengang.

Auslandsbanken: hier steckt die Abwicklung fest

Das Konto im Ausland ist der häufigste Grund, warum eine Abwicklung stillsteht. Typische Anforderungen einer ausländischen Bank: ein eigenes Formular, eine Steuernummer des jeweiligen Staates für jeden Erben, eine Vorlage im Original vor Ort, eine Unterschrift aller Erben oder ein Nachweis, der nach dortigem Recht ausgestellt ist.

Manche Rechtsordnungen kennen die Erbengemeinschaft in der deutschen Form nicht. Die Folge ist dieselbe: Das Konto ist gesperrt, während laufende Kosten weiterlaufen. Was hilft, ist eine frühe schriftliche Anfrage in der Landessprache mit einer Liste der vorhandenen Urkunden und der Bitte, die eigene Anforderungsliste zu bestätigen. Diese Anfrage ist schnell erledigt und spart oft Monate.

Immobilien im Ausland und das Register vor Ort

Bei einer Immobilie entscheidet der Lagestaat. Sein Register bestimmt, welche Urkunde es für eine Umschreibung akzeptiert, ob ein Notar vor Ort mitwirken muss, ob jeder Erbe eine örtliche Steuernummer braucht und ob vor der Umschreibung eine Steuer zu zahlen ist. Solange das nicht geklärt ist, ist die Immobilie weder verkäuflich noch belastbar.

Für eine Immobilie in Deutschland gibt es einen konkreten Vorteil. Für die Eintragung der Erben des eingetragenen Eigentümers wird keine Gebühr erhoben, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird (Nr. 14110 KV GNotKG, Anmerkung), danach fällt sie an. Bei internationalen Nachlässen verstreichen diese zwei Jahre schneller als gedacht.

Vollmachten: wer darf für die Erben sprechen

Eine Vollmacht des Erblassers, die über den Tod hinaus gilt, kann die Abwicklung erheblich abkürzen, weil sie den Zugriff vor dem Erbnachweis ermöglicht. Im Ausland wird sie aber oft nicht akzeptiert, wenn sie nicht in der dort verlangten Form vorliegt, und manche Stellen bestehen auf einer Apostille oder auf einer Urkunde eines Notars ihres Staates.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft ist eine Vollmacht der Miterben wichtig: Nach außen sollte eine Stimme sprechen. Vier Erben, die vier Banken einzeln anschreiben, erzeugen vier Aktenzeichen, vier Sachbearbeiter und vier Anforderungslisten, die sich widersprechen. Ich lasse mich bevollmächtigen, führe die Korrespondenz gebündelt und erteile, wo es nötig ist, Untervollmacht an Kollegen im Ausland.

Fristen laufen parallel, und eine ist die wichtigste

Die Frist zur Ausschlagung beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen. Sie beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält. Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung, also nicht automatisch mit dem Todestag.

Sechs Monate klingen großzügig. Sie sind es nicht, denn in dieser Zeit muss die Entscheidung stehen und eine Ausschlagungserklärung aus dem Ausland dem deutschen Nachlassgericht zugegangen sein, und dafür braucht es einen Überblick über Vermögen und Schulden in mehreren Staaten. Eine Ausschlagung erfasst außerdem den Nachlass als Ganzes. Daneben laufen weitere Fristen unabhängig weiter. Deshalb steht in meinen Akten zuerst eine Fristenliste und dann alles andere.

Erbschaftsteuer in zwei Staaten: ein Hinweis, keine Beratung

Erbrecht und Steuerrecht laufen bei Auslandsbezug getrennt, und eine Besteuerung in zwei Staaten ist möglich. Warum das so ist und woran es hängt, steht auf der Seite zur EU-Erbrechtsverordnung.

Für die Abwicklung zählt vor allem der Zeitpunkt. Ich benenne die Schnittstelle, bevor etwas verkauft, überwiesen oder verteilt wird, und ziehe Ihren Steuerberater oder einen Spezialisten aus meinem Netzwerk hinzu. Eine eigene steuerliche Beratung oder Rechnung nehme ich nicht vor.

Was eine Abwicklung im Ausland um Monate verzögert

01

Jeder Erbe handelt für sich

Ein Kind schreibt die Bank in Spanien an, das zweite beantragt in Deutschland einen Erbschein, das dritte lässt übersetzen. Am Ende stehen drei Vorgänge, drei Anforderungslisten und doppelte Kosten, und keine der Maßnahmen passt zu dem, was die Stelle im Ausland verlangt.

02

Die Ausschlagungsfrist wird falsch gerechnet

Mit sechs Wochen gerechnet, obwohl die Voraussetzungen für sechs Monate vorliegen, oder auf sechs Monate vertraut, obwohl sie nicht vorliegen. Im ersten Fall entscheidet man unter Zeitdruck, im zweiten ist die Frist abgelaufen und der Nachlass samt Schulden angenommen.

03

Urkunden kommen ohne Apostille und ohne Übersetzung

Kopien statt beglaubigter Abschriften, Übersetzungen aus der Familie, eine fehlende Apostille. Die Stelle fordert nach, der Vorgang liegt wochenlang, und die Beschaffung im Ausland dauert oft Monate. Bei Urkunden mit begrenzter Gültigkeitsdauer läuft in dieser Zeit die Abschrift ab.

04

Das gesperrte Konto wird zur Dauerlage

Die Bank im Ausland antwortet ausweichend, niemand fasst nach, und die Erben warten. Laufende Kosten für eine Immobilie im selben Staat werden nicht mehr bedient, es entstehen Rückstände, und im Extremfall droht eine Vollstreckung in ein Objekt, dessen Wert den Rückstand um ein Vielfaches übersteigt.

05

Ausgeschlagen wird ohne Überblick über das Auslandsvermögen

Der Nachlass sieht überschuldet aus, weil nur der deutsche Teil bekannt ist. Dann erweist sich eine Ausschlagung später als Fehler, weil im Ausland Vermögen lag, das niemand erfasst hatte. Eine Anfechtung ist aufwendig und gelingt nicht immer.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme nach Staaten, zuerst die Fristen

Ich nehme auf, wo der Erblasser gelebt hat, welche Erben es gibt und was in welchem Staat liegt. Aus diesen Angaben ergibt sich sofort, welche Fristen laufen, allen voran die zur Ausschlagung.

02

Erbnachweis auswählen und beantragen

Erst danach entscheidet sich, welches Papier gebraucht wird: deutscher Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, ein Nachweis nach dem Recht eines Drittstaats oder eine Kombination.

03

Urkundenpaket zusammenstellen und die Reihenfolge planen

Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden, Testament oder Erbvertrag, Nachweise zum Aufenthalt, dazu Apostillen und beglaubigte Übersetzungen. Ich sage Ihnen, was Sie besorgen, was ich besorge, und in welcher Reihenfolge, damit nichts abläuft.

04

Stellen im In- und Ausland anschreiben, Kommunikation bündeln

Banken, Register, Versicherer und Nachlassgerichte werden von einer Stelle aus angeschrieben, auf Deutsch oder auf Englisch, mit Fristsetzung und Wiedervorlage. Sie erhalten den Stand als Übersicht.

Eine typische Konstellation

01

Die Konstellation

Der Erblasser hatte die deutsche Staatsangehörigkeit und lebte die letzten Jahre überwiegend in einem anderen EU-Staat, wo auch eine Wohnung und ein Konto liegen. In Deutschland gibt es eine vermietete Eigentumswohnung und ein Depot. Erben sind zwei Geschwister, eines davon im Ausland.

02

Die Reihenfolge

Die Arbeit beginnt mit den Fristen und mit der Frage, ob der Nachlass angenommen werden soll. Parallel wird geklärt, welcher Nachweis wo verlangt wird: ein Europäisches Nachlasszeugnis für Bank und Register im anderen Mitgliedstaat, ein Erbschein für Grundbuchamt und Depot in Deutschland. Zuletzt die Auseinandersetzung.

Kanzlei in Köln, Nachlass in mehreren Staaten

Die Akte liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln, und dort findet der erste Termin statt, wenn Sie aus Köln oder dem Umland kommen, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Kerpen oder Frechen. Erben, die weiter weg oder im Ausland wohnen, schicken Urkunden elektronisch. Gesprochen wird per Video oder Telefon, auf Deutsch und auf Englisch.

Für den deutschen Teil der Abwicklung entscheidet die örtliche Zuständigkeit darüber, welches Nachlassgericht und welches Grundbuchamt die Sache bearbeiten, nicht mein Kanzleisitz. Liegt die geerbte Immobilie in Köln, sitzt das Grundbuchamt hier. Liegt sie anderswo, führe ich die Korrespondenz von hier aus.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Beginn der Frist im Ausland aufhalten. Ansonsten sechs Wochen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt nicht mit dem Todestag, sondern mit Ihrer Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung. Eine Ausschlagung erfasst den Nachlass als Ganzes, nicht nur den unangenehmen Teil.

Das hängt davon ab, wo Sie etwas nachweisen müssen, und häufig brauchen Sie beides. Der Erbschein ist das übliche Papier für deutsche Banken, Grundbuchämter und Versicherer, wird aber auch nicht immer benötigt. Das Europäische Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. EuErbVO wirkt in den gebundenen Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren. Es ersetzt den Erbschein nicht und ist nicht verpflichtend. In Dänemark, Irland und Drittstaaten wirkt es nicht.

Zuerst schriftlich abfragen, was die Bank genau verlangt: welche Urkunde, in welcher Sprache, als Original oder beglaubigte Abschrift, mit oder ohne Apostille, und wer unterschreiben muss. Häufig löst ein Europäisches Nachlasszeugnis das Problem, weil es in den gebundenen Mitgliedstaaten unmittelbar wirkt. Wichtig ist, dass eine Stelle die Korrespondenz führt und Fristen setzt, statt dass mehrere Erben parallel anfragen.

Über die Umschreibung entscheidet der Staat, in dem die Immobilie liegt. Sein Register bestimmt, welche Urkunde es akzeptiert und ob ein Notar vor Ort mitwirken muss. Für eine Immobilie in Deutschland gilt: Die Gebühr für die Eintragung der Erben wird nicht erhoben, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (Nr. 14110 KV GNotKG).

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vor Beginn, die Rechnung weist die einzelnen Tätigkeiten aus. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Gerichts- und Notarkosten, Übersetzungen, Apostillen und Kosten ausländischer Berater kommen gesondert hinzu.

Erbfall mit Auslandsbezug ordnen lassen

Wenn eine Frist läuft, ein Konto gesperrt ist oder niemand sagt, welches Papier die Stelle im Ausland verlangt, sehen wir uns den Fall zusammen an. Ich arbeite bundesweit, per Video oder telefonisch, auf Deutsch und auf Englisch.

INTERNATIONALES ERBRECHT

Internationale Nachlassabwicklung: Erbnachweis und Fristen

Bei einem Nachlass in zwei Staaten liegt der Engpass fast nie beim anwendbaren Erbrecht, sondern beim Erbnachweis: welche Urkunde die Bank im Ausland akzeptiert und welche das Grundbuchamt hier. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL, und übernehme die Abwicklung solcher Nachlässe selbst, bundesweit, auf Deutsch und auf Englisch.

Der Erbnachweis entscheidet über das Tempo der Abwicklung

Welches Erbrecht auf den Nachlass anzuwenden ist, richtet sich in der Europäischen Union nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (Art. 21 EuErbVO), nicht nach seiner Staatsangehörigkeit. Für die Abwicklung ist diese Frage nur die Vorfrage. Danach beginnt die Arbeit, und die besteht aus Urkunden.

Erbe zu sein und Erbe nachweisen zu können, ist nicht dasselbe. Jede Stelle, bei der etwas liegt, hat ihre eigene Liste: die Bank in einem Staat, das Grundbuch oder Register in einem zweiten, die Versicherung in einem dritten. Wer nicht vorher fragt, was auf diesen Listen steht, beantragt das falsche Dokument und beginnt von vorn.

Deutscher Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis

Der deutsche Erbschein ist das übliche Papier für den innerdeutschen Gebrauch. Im Ausland ist er eine ausländische Urkunde: Sie muss übersetzt und je nach Staat mit einer Apostille versehen werden. Das Europäische Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. EuErbVO wirkt in allen gebundenen Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren. Es ersetzt den Erbschein nicht und ist nicht verpflichtend.

Drei Dinge entscheiden in der Praxis über den Zeitplan. Ausgegeben werden keine Originale, sondern beglaubigte Abschriften mit begrenzter Gültigkeitsdauer. In Dänemark, in Irland und in Drittstaaten wirkt das Zeugnis nicht. Und welche Stelle welches Papier akzeptiert, ist eine Frage, keine Vermutung: Ich frage vor der Antragstellung schriftlich ab, welche Urkunde in welcher Form verlangt wird.

Apostille, Legalisation und beglaubigte Übersetzungen

Öffentliche Urkunden, die über eine Grenze gehen, brauchen häufig einen Echtheitsnachweis. Innerhalb des Anwendungsbereichs des Haager Übereinkommens von 1961 ist das die Apostille, ausgestellt von einer Stelle im Herkunftsstaat. Stammt die Urkunde aus einem Staat, der dem Übereinkommen nicht angehört, ist eine Legalisation über die konsularische Vertretung nötig, und das dauert.

Fremdsprachige Unterlagen, die in Deutschland vorgelegt werden, brauchen eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer. Umgekehrt gilt die Anforderung des Empfängerstaates. Eine Übersetzung, die ein Familienmitglied angefertigt hat, wird regelmäßig zurückgewiesen. Wer von jeder Urkunde mehrere beglaubigte Abschriften beschafft, spart sich einen zweiten Behördengang.

Auslandsbanken: hier steckt die Abwicklung fest

Das Konto im Ausland ist der häufigste Grund, warum eine Abwicklung stillsteht. Typische Anforderungen einer ausländischen Bank: ein eigenes Formular, eine Steuernummer des jeweiligen Staates für jeden Erben, eine Vorlage im Original vor Ort, eine Unterschrift aller Erben oder ein Nachweis, der nach dortigem Recht ausgestellt ist.

Manche Rechtsordnungen kennen die Erbengemeinschaft in der deutschen Form nicht. Die Folge ist dieselbe: Das Konto ist gesperrt, während laufende Kosten weiterlaufen. Was hilft, ist eine frühe schriftliche Anfrage in der Landessprache mit einer Liste der vorhandenen Urkunden und der Bitte, die eigene Anforderungsliste zu bestätigen. Diese Anfrage ist schnell erledigt und spart oft Monate.

Immobilien im Ausland und das Register vor Ort

Bei einer Immobilie entscheidet der Lagestaat. Sein Register bestimmt, welche Urkunde es für eine Umschreibung akzeptiert, ob ein Notar vor Ort mitwirken muss, ob jeder Erbe eine örtliche Steuernummer braucht und ob vor der Umschreibung eine Steuer zu zahlen ist. Solange das nicht geklärt ist, ist die Immobilie weder verkäuflich noch belastbar.

Für eine Immobilie in Deutschland gibt es einen konkreten Vorteil. Für die Eintragung der Erben des eingetragenen Eigentümers wird keine Gebühr erhoben, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird (Nr. 14110 KV GNotKG, Anmerkung), danach fällt sie an. Bei internationalen Nachlässen verstreichen diese zwei Jahre schneller als gedacht.

Vollmachten: wer darf für die Erben sprechen

Eine Vollmacht des Erblassers, die über den Tod hinaus gilt, kann die Abwicklung erheblich abkürzen, weil sie den Zugriff vor dem Erbnachweis ermöglicht. Im Ausland wird sie aber oft nicht akzeptiert, wenn sie nicht in der dort verlangten Form vorliegt, und manche Stellen bestehen auf einer Apostille oder auf einer Urkunde eines Notars ihres Staates.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft ist eine Vollmacht der Miterben wichtig: Nach außen sollte eine Stimme sprechen. Vier Erben, die vier Banken einzeln anschreiben, erzeugen vier Aktenzeichen, vier Sachbearbeiter und vier Anforderungslisten, die sich widersprechen. Ich lasse mich bevollmächtigen, führe die Korrespondenz gebündelt und erteile, wo es nötig ist, Untervollmacht an Kollegen im Ausland.

Fristen laufen parallel, und eine ist die wichtigste

Die Frist zur Ausschlagung beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen. Sie beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält. Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung, also nicht automatisch mit dem Todestag.

Sechs Monate klingen großzügig. Sie sind es nicht, denn in dieser Zeit muss die Entscheidung stehen und eine Ausschlagungserklärung aus dem Ausland dem deutschen Nachlassgericht zugegangen sein, und dafür braucht es einen Überblick über Vermögen und Schulden in mehreren Staaten. Eine Ausschlagung erfasst außerdem den Nachlass als Ganzes. Daneben laufen weitere Fristen unabhängig weiter. Deshalb steht in meinen Akten zuerst eine Fristenliste und dann alles andere.

Erbschaftsteuer in zwei Staaten: ein Hinweis, keine Beratung

Erbrecht und Steuerrecht laufen bei Auslandsbezug getrennt, und eine Besteuerung in zwei Staaten ist möglich. Warum das so ist und woran es hängt, steht auf der Seite zur EU-Erbrechtsverordnung.

Für die Abwicklung zählt vor allem der Zeitpunkt. Ich benenne die Schnittstelle, bevor etwas verkauft, überwiesen oder verteilt wird, und ziehe Ihren Steuerberater oder einen Spezialisten aus meinem Netzwerk hinzu. Eine eigene steuerliche Beratung oder Rechnung nehme ich nicht vor.

Was eine Abwicklung im Ausland um Monate verzögert

01

Jeder Erbe handelt für sich

Ein Kind schreibt die Bank in Spanien an, das zweite beantragt in Deutschland einen Erbschein, das dritte lässt übersetzen. Am Ende stehen drei Vorgänge, drei Anforderungslisten und doppelte Kosten, und keine der Maßnahmen passt zu dem, was die Stelle im Ausland verlangt.

02

Die Ausschlagungsfrist wird falsch gerechnet

Mit sechs Wochen gerechnet, obwohl die Voraussetzungen für sechs Monate vorliegen, oder auf sechs Monate vertraut, obwohl sie nicht vorliegen. Im ersten Fall entscheidet man unter Zeitdruck, im zweiten ist die Frist abgelaufen und der Nachlass samt Schulden angenommen.

03

Urkunden kommen ohne Apostille und ohne Übersetzung

Kopien statt beglaubigter Abschriften, Übersetzungen aus der Familie, eine fehlende Apostille. Die Stelle fordert nach, der Vorgang liegt wochenlang, und die Beschaffung im Ausland dauert oft Monate. Bei Urkunden mit begrenzter Gültigkeitsdauer läuft in dieser Zeit die Abschrift ab.

04

Das gesperrte Konto wird zur Dauerlage

Die Bank im Ausland antwortet ausweichend, niemand fasst nach, und die Erben warten. Laufende Kosten für eine Immobilie im selben Staat werden nicht mehr bedient, es entstehen Rückstände, und im Extremfall droht eine Vollstreckung in ein Objekt, dessen Wert den Rückstand um ein Vielfaches übersteigt.

05

Ausgeschlagen wird ohne Überblick über das Auslandsvermögen

Der Nachlass sieht überschuldet aus, weil nur der deutsche Teil bekannt ist. Dann erweist sich eine Ausschlagung später als Fehler, weil im Ausland Vermögen lag, das niemand erfasst hatte. Eine Anfechtung ist aufwendig und gelingt nicht immer.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme nach Staaten, zuerst die Fristen

Ich nehme auf, wo der Erblasser gelebt hat, welche Erben es gibt und was in welchem Staat liegt. Aus diesen Angaben ergibt sich sofort, welche Fristen laufen, allen voran die zur Ausschlagung.

02

Erbnachweis auswählen und beantragen

Erst danach entscheidet sich, welches Papier gebraucht wird: deutscher Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, ein Nachweis nach dem Recht eines Drittstaats oder eine Kombination.

03

Urkundenpaket zusammenstellen und die Reihenfolge planen

Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden, Testament oder Erbvertrag, Nachweise zum Aufenthalt, dazu Apostillen und beglaubigte Übersetzungen. Ich sage Ihnen, was Sie besorgen, was ich besorge, und in welcher Reihenfolge, damit nichts abläuft.

04

Stellen im In- und Ausland anschreiben, Kommunikation bündeln

Banken, Register, Versicherer und Nachlassgerichte werden von einer Stelle aus angeschrieben, auf Deutsch oder auf Englisch, mit Fristsetzung und Wiedervorlage. Sie erhalten den Stand als Übersicht.

Eine typische Konstellation

01

Die Konstellation

Der Erblasser hatte die deutsche Staatsangehörigkeit und lebte die letzten Jahre überwiegend in einem anderen EU-Staat, wo auch eine Wohnung und ein Konto liegen. In Deutschland gibt es eine vermietete Eigentumswohnung und ein Depot. Erben sind zwei Geschwister, eines davon im Ausland.

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Die Reihenfolge

Die Arbeit beginnt mit den Fristen und mit der Frage, ob der Nachlass angenommen werden soll. Parallel wird geklärt, welcher Nachweis wo verlangt wird: ein Europäisches Nachlasszeugnis für Bank und Register im anderen Mitgliedstaat, ein Erbschein für Grundbuchamt und Depot in Deutschland. Zuletzt die Auseinandersetzung.

Kanzlei in Köln, Nachlass in mehreren Staaten

Die Akte liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln, und dort findet der erste Termin statt, wenn Sie aus Köln oder dem Umland kommen, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Kerpen oder Frechen. Erben, die weiter weg oder im Ausland wohnen, schicken Urkunden elektronisch. Gesprochen wird per Video oder Telefon, auf Deutsch und auf Englisch.

Für den deutschen Teil der Abwicklung entscheidet die örtliche Zuständigkeit darüber, welches Nachlassgericht und welches Grundbuchamt die Sache bearbeiten, nicht mein Kanzleisitz. Liegt die geerbte Immobilie in Köln, sitzt das Grundbuchamt hier. Liegt sie anderswo, führe ich die Korrespondenz von hier aus.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Beginn der Frist im Ausland aufhalten. Ansonsten sechs Wochen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt nicht mit dem Todestag, sondern mit Ihrer Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung. Eine Ausschlagung erfasst den Nachlass als Ganzes, nicht nur den unangenehmen Teil.

Das hängt davon ab, wo Sie etwas nachweisen müssen, und häufig brauchen Sie beides. Der Erbschein ist das übliche Papier für deutsche Banken, Grundbuchämter und Versicherer, wird aber auch nicht immer benötigt. Das Europäische Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. EuErbVO wirkt in den gebundenen Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren. Es ersetzt den Erbschein nicht und ist nicht verpflichtend. In Dänemark, Irland und Drittstaaten wirkt es nicht.

Zuerst schriftlich abfragen, was die Bank genau verlangt: welche Urkunde, in welcher Sprache, als Original oder beglaubigte Abschrift, mit oder ohne Apostille, und wer unterschreiben muss. Häufig löst ein Europäisches Nachlasszeugnis das Problem, weil es in den gebundenen Mitgliedstaaten unmittelbar wirkt. Wichtig ist, dass eine Stelle die Korrespondenz führt und Fristen setzt, statt dass mehrere Erben parallel anfragen.

Über die Umschreibung entscheidet der Staat, in dem die Immobilie liegt. Sein Register bestimmt, welche Urkunde es akzeptiert und ob ein Notar vor Ort mitwirken muss. Für eine Immobilie in Deutschland gilt: Die Gebühr für die Eintragung der Erben wird nicht erhoben, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (Nr. 14110 KV GNotKG).

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vor Beginn, die Rechnung weist die einzelnen Tätigkeiten aus. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Gerichts- und Notarkosten, Übersetzungen, Apostillen und Kosten ausländischer Berater kommen gesondert hinzu.

Erbfall mit Auslandsbezug ordnen lassen

Wenn eine Frist läuft, ein Konto gesperrt ist oder niemand sagt, welches Papier die Stelle im Ausland verlangt, sehen wir uns den Fall zusammen an. Ich arbeite bundesweit, per Video oder telefonisch, auf Deutsch und auf Englisch.

DR. SCHMIDT LEGAL

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2026

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