INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

Grenzüberschreitender Unterhalt: Ihre Rechtsanwältin

Lebt der Unterhaltspflichtige im Ausland und das Kind hier, oder umgekehrt, kommen zu den üblichen Unterhaltsfragen drei weitere hinzu: welches Gericht entscheidet, gilt der Titel auch im anderen Staat und wie man an die Einkommensdaten herankommt. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL, und bearbeite Unterhaltssachen mit Auslandsbezug bundesweit, per Video oder telefonisch.

Grenzüberschreitender Unterhalt: drei Fragen vor der Rechnung

Zuständigkeit und Anerkennung: die EuUnthVO

Für Unterhaltssachen mit Auslandsbezug innerhalb der Europäischen Union gilt die EuUnthVO (Verordnung (EG) Nr. 4/2009). Sie regelt, welches Gericht zuständig sein kann, und enthält Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen in anderen Mitgliedstaaten.

Ein Titel gegen einen Verpflichteten, der Deutschland verlassen hat, ist deshalb nicht wertlos. Sein Weg in die Vollstreckung hängt aber vom betroffenen Staat und der konkreten Entscheidung ab. Außerhalb der EU kommt es auf den Aufenthaltsstaat und die dort geltenden Übereinkommen an.

Das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde

Wenn sich die unterhaltsverpflichtete Person in einem anderen Staat aufhält, kann das Bundesamt für Justiz als deutsche Zentrale Behörde helfen, gesetzliche Unterhaltsansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, und erhebt dafür keine Gebühren.

Der Verfahrensweg richtet sich nach dem Aufenthaltsstaat des Verpflichteten: Mitgliedstaaten der EU laufen über die EuUnthVO, Vertragsstaaten des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007, unter anderem die USA, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Türkei, und Vertragsstaaten des UN-Unterhaltsübereinkommens von 1956, unter anderem die Schweiz und Australien. Das Bundesamt kann nicht weltweit unterstützen. Maßgeblich ist seine Staatenliste.

Einkommen, das im Ausland liegt

Schwieriger als die Zuständigkeit ist meist die Grundlage: Einkommen, das im Ausland erzielt wird, muss offengelegt und belegt werden, und Selbstständige legen keine Lohnabrechnung vor. Auskunftsansprüche lassen sich auch grenzüberschreitend geltend machen, die Durchsetzung dauert aber länger, und ausländische Arbeitgeber antworten selten auf deutsche Anschreiben.

Beim Kindesunterhalt können die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes eine Rolle spielen. Konkrete Beträge nenne ich erst zur konkreten Rechnung. Pauschale Zahlen aus dem Internet führen bei Auslandsbezug besonders oft in die falsche Richtung.

Titulierung und Vollstreckung über Grenzen

Ein berechneter Anspruch hilft erst, wenn er tituliert ist. Innerhalb der EU gelten für einen deutschen Unterhaltstitel die Regeln der EuUnthVO. Anerkennung und Vollstreckung hängen vom betroffenen Mitgliedstaat und der Art des Titels ab. Für Drittstaaten kommt es auf den jeweiligen Staatsweg an, häufig über die Zentrale Behörde.

Deshalb gehört in den Titel, was später über Grenzen gebraucht wird: bezifferte Raten, Fälligkeiten und bei schwankenden Einkünften eine Abänderungsvorkehrung. Rückstände lassen sich nur aus einem Titel ziehen.

Was Unterhalt über Grenzen hinweg teuer macht

01

Warten, bis der Verpflichtete im Ausland ist

Wer erst handelt, wenn der Verpflichtete ausgewandert ist, verhandelt ohne Hebel. Es folgen Zustellungsprobleme, fehlende Auskunft und Monate Verzug. Die Titulierung vor dem Wegzug ist der einfachste Weg, genau das zu vermeiden.

02

Auf Auskunft verzichten, weil alles im Ausland liegt

Ohne Belege ist jede Zahl eine Behauptung, und über Behauptungen wird kein Unterhalt tituliert. Am Ende steht eine Einigung, die später kaum zu korrigieren ist. Der Auskunftsanspruch wird auch grenzüberschreitend gefordert, die Reihenfolge bleibt dieselbe: erst Belege, dann Rechnung.

03

Nationale und internationale Fälle in einer Rechnung vermischen

Liegt der Verpflichtete oder das Kind im Ausland, kommen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung als eigene Fragen dazu. Sie sind nicht einfach in einem nationalen Verfahren zu führen.

So gehe ich vor

01

Lage sortieren

Zuerst sortieren wir die Lage: Wo lebt der Verpflichtete, wo das Kind, welche Staatsangehörigkeiten bestehen, liegt bereits ein Titel vor.

02

Weichenstellung

Danach folgt die Weichenstellung: deutsches Verfahren, Anerkennung eines ausländischen Titels oder der Weg über das Bundesamt für Justiz.

03

Unterlagen und Auskunft

Parallel stelle ich die Unterlagenliste auf, Einkommensnachweise, bei Selbstständigen Gewinnermittlungen mehrerer Jahre, und fordere fehlende Auskunft formal ein.

04

Rechnung und Titulierung

Mit den Belegen rechne ich den Anspruch durch und lasse das Ergebnis so titulieren, dass es grenzüberschreitend durchsetzbar bleibt. Wo eine ausländische Behörde einzubinden ist, koordiniere ich die Schritte.

Eine typische Konstellation

01

Vater in der Schweiz, Mutter mit zwei Kindern in Deutschland

Es gibt keinen Titel, nur eine alte mündliche Vereinbarung, die seit Monaten nicht mehr eingehalten wird. Die Antwort führt über die Auskunftsforderung mit Belegliste und, wenn die Fristen leer laufen, über das Bundesamt für Justiz. Erst mit belastbaren Zahlen wird gerechnet, dann tituliert, mit Abänderungsvorkehrung.

Kanzlei in Köln, Unterhalt über die Grenze

Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Wer aus Köln oder dem Umland kommt, aus Leverkusen, Bergisch Gladbach, Brühl, Hürth, Kerpen oder Frechen, bringt die Unterlagen gern persönlich vorbei. Ansonsten kommen sie auf dem Postweg oder digital, und wir sprechen per Video oder Telefon, auf Deutsch und auf Englisch.

Welches Gericht über den Unterhalt entscheidet, richtet sich nach den Zuständigkeitsregeln des jeweiligen Falls und nicht nach meinem Kanzleisitz. Die örtliche Zuständigkeit prüfe ich als Erstes.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Innerhalb der EU regelt die EuUnthVO die Zuständigkeit. In Betracht kommen unter anderem die Gerichte am gewöhnlichen Aufenthalt des Verpflichteten oder des Berechtigten. Häufig sind mehrere Staaten zuständig, und die Wahl des Gerichts beeinflusst Verfahrensdauer und Durchsetzung. Außerhalb der EU entscheiden die Übereinkommen und das nationale Recht des Aufenthaltsstaats. Die Prüfung steht am Anfang jeder Beratung, bevor gerechnet wird.

Das Bundesamt für Justiz kann als deutsche Zentrale Behörde helfen, gesetzliche Unterhaltsansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, wenn sich die verpflichtete Person im Ausland aufhält, und es erhebt dafür keine Gebühren. Der Weg hängt vom Aufenthaltsstaat ab: EU-Staaten über die EuUnthVO, Haager- und UN-Vertragsstaaten über die jeweiligen Übereinkommen. Nicht jeder Staat ist erfasst. Die Staatenliste entscheidet.

Nach denselben Maßstäben wie im nationalen Fall: Bedarf, Leistungsfähigkeit, bereinigtes Einkommen, Selbstbehalt. Der Unterschied liegt in den Belegen. Einkommen im Ausland muss offengelegt und dokumentiert werden, bei Selbstständigen über Gewinnermittlungen mehrerer Jahre. Beim Kindesunterhalt können die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes eine Rolle spielen. Gleiches gilt für die Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen in seinem Aufenthaltsstaat.

Innerhalb der EU richten sich Anerkennung und Vollstreckung nach der EuUnthVO sowie nach dem betroffenen Mitgliedstaat und der Art des Titels. Für Drittstaaten kommt es auf den jeweiligen Staatsweg an, häufig über die Zentrale Behörde. Deshalb gehört in den Titel, was später über Grenzen gebraucht wird: bezifferte Raten, Fälligkeiten und bei schwankenden Einkünften eine Abänderungsvorkehrung.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Bei Auslandsbezug ist die Zeitabrechnung ehrlich, weil der Aufwand stark schwankt. Kosten ausländischer Stellen und Übersetzungen kommen gesondert hinzu.

Unterhalt mit Auslandsbezug prüfen lassen

Schildern Sie mir kurz, wer wo lebt und was bereits gezahlt oder tituliert ist. Im Erstgespräch klären wir Zuständigkeit, nächsten Schritt und die Unterlagen, die ich brauche. Beratung bundesweit, per Video oder telefonisch, auf Deutsch oder Englisch.

INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

Grenzüberschreitender Unterhalt: Ihre Rechtsanwältin

Lebt der Unterhaltspflichtige im Ausland und das Kind hier, oder umgekehrt, kommen zu den üblichen Unterhaltsfragen drei weitere hinzu: welches Gericht entscheidet, gilt der Titel auch im anderen Staat und wie man an die Einkommensdaten herankommt. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL, und bearbeite Unterhaltssachen mit Auslandsbezug bundesweit, per Video oder telefonisch.

Grenzüberschreitender Unterhalt: drei Fragen vor der Rechnung

Zuständigkeit und Anerkennung: die EuUnthVO

Für Unterhaltssachen mit Auslandsbezug innerhalb der Europäischen Union gilt die EuUnthVO (Verordnung (EG) Nr. 4/2009). Sie regelt, welches Gericht zuständig sein kann, und enthält Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen in anderen Mitgliedstaaten.

Ein Titel gegen einen Verpflichteten, der Deutschland verlassen hat, ist deshalb nicht wertlos. Sein Weg in die Vollstreckung hängt aber vom betroffenen Staat und der konkreten Entscheidung ab. Außerhalb der EU kommt es auf den Aufenthaltsstaat und die dort geltenden Übereinkommen an.

Das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde

Wenn sich die unterhaltsverpflichtete Person in einem anderen Staat aufhält, kann das Bundesamt für Justiz als deutsche Zentrale Behörde helfen, gesetzliche Unterhaltsansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, und erhebt dafür keine Gebühren.

Der Verfahrensweg richtet sich nach dem Aufenthaltsstaat des Verpflichteten: Mitgliedstaaten der EU laufen über die EuUnthVO, Vertragsstaaten des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007, unter anderem die USA, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Türkei, und Vertragsstaaten des UN-Unterhaltsübereinkommens von 1956, unter anderem die Schweiz und Australien. Das Bundesamt kann nicht weltweit unterstützen. Maßgeblich ist seine Staatenliste.

Einkommen, das im Ausland liegt

Schwieriger als die Zuständigkeit ist meist die Grundlage: Einkommen, das im Ausland erzielt wird, muss offengelegt und belegt werden, und Selbstständige legen keine Lohnabrechnung vor. Auskunftsansprüche lassen sich auch grenzüberschreitend geltend machen, die Durchsetzung dauert aber länger, und ausländische Arbeitgeber antworten selten auf deutsche Anschreiben.

Beim Kindesunterhalt können die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes eine Rolle spielen. Konkrete Beträge nenne ich erst zur konkreten Rechnung. Pauschale Zahlen aus dem Internet führen bei Auslandsbezug besonders oft in die falsche Richtung.

Titulierung und Vollstreckung über Grenzen

Ein berechneter Anspruch hilft erst, wenn er tituliert ist. Innerhalb der EU gelten für einen deutschen Unterhaltstitel die Regeln der EuUnthVO. Anerkennung und Vollstreckung hängen vom betroffenen Mitgliedstaat und der Art des Titels ab. Für Drittstaaten kommt es auf den jeweiligen Staatsweg an, häufig über die Zentrale Behörde.

Deshalb gehört in den Titel, was später über Grenzen gebraucht wird: bezifferte Raten, Fälligkeiten und bei schwankenden Einkünften eine Abänderungsvorkehrung. Rückstände lassen sich nur aus einem Titel ziehen.

Was Unterhalt über Grenzen hinweg teuer macht

01

Warten, bis der Verpflichtete im Ausland ist

Wer erst handelt, wenn der Verpflichtete ausgewandert ist, verhandelt ohne Hebel. Es folgen Zustellungsprobleme, fehlende Auskunft und Monate Verzug. Die Titulierung vor dem Wegzug ist der einfachste Weg, genau das zu vermeiden.

02

Auf Auskunft verzichten, weil alles im Ausland liegt

Ohne Belege ist jede Zahl eine Behauptung, und über Behauptungen wird kein Unterhalt tituliert. Am Ende steht eine Einigung, die später kaum zu korrigieren ist. Der Auskunftsanspruch wird auch grenzüberschreitend gefordert, die Reihenfolge bleibt dieselbe: erst Belege, dann Rechnung.

03

Nationale und internationale Fälle in einer Rechnung vermischen

Liegt der Verpflichtete oder das Kind im Ausland, kommen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung als eigene Fragen dazu. Sie sind nicht einfach in einem nationalen Verfahren zu führen.

So gehe ich vor

01

Lage sortieren

Zuerst sortieren wir die Lage: Wo lebt der Verpflichtete, wo das Kind, welche Staatsangehörigkeiten bestehen, liegt bereits ein Titel vor.

02

Weichenstellung

Danach folgt die Weichenstellung: deutsches Verfahren, Anerkennung eines ausländischen Titels oder der Weg über das Bundesamt für Justiz.

03

Unterlagen und Auskunft

Parallel stelle ich die Unterlagenliste auf, Einkommensnachweise, bei Selbstständigen Gewinnermittlungen mehrerer Jahre, und fordere fehlende Auskunft formal ein.

04

Rechnung und Titulierung

Mit den Belegen rechne ich den Anspruch durch und lasse das Ergebnis so titulieren, dass es grenzüberschreitend durchsetzbar bleibt. Wo eine ausländische Behörde einzubinden ist, koordiniere ich die Schritte.

Eine typische Konstellation

01

Vater in der Schweiz, Mutter mit zwei Kindern in Deutschland

Es gibt keinen Titel, nur eine alte mündliche Vereinbarung, die seit Monaten nicht mehr eingehalten wird. Die Antwort führt über die Auskunftsforderung mit Belegliste und, wenn die Fristen leer laufen, über das Bundesamt für Justiz. Erst mit belastbaren Zahlen wird gerechnet, dann tituliert, mit Abänderungsvorkehrung.

Kanzlei in Köln, Unterhalt über die Grenze

Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Wer aus Köln oder dem Umland kommt, aus Leverkusen, Bergisch Gladbach, Brühl, Hürth, Kerpen oder Frechen, bringt die Unterlagen gern persönlich vorbei. Ansonsten kommen sie auf dem Postweg oder digital, und wir sprechen per Video oder Telefon, auf Deutsch und auf Englisch.

Welches Gericht über den Unterhalt entscheidet, richtet sich nach den Zuständigkeitsregeln des jeweiligen Falls und nicht nach meinem Kanzleisitz. Die örtliche Zuständigkeit prüfe ich als Erstes.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Innerhalb der EU regelt die EuUnthVO die Zuständigkeit. In Betracht kommen unter anderem die Gerichte am gewöhnlichen Aufenthalt des Verpflichteten oder des Berechtigten. Häufig sind mehrere Staaten zuständig, und die Wahl des Gerichts beeinflusst Verfahrensdauer und Durchsetzung. Außerhalb der EU entscheiden die Übereinkommen und das nationale Recht des Aufenthaltsstaats. Die Prüfung steht am Anfang jeder Beratung, bevor gerechnet wird.

Das Bundesamt für Justiz kann als deutsche Zentrale Behörde helfen, gesetzliche Unterhaltsansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, wenn sich die verpflichtete Person im Ausland aufhält, und es erhebt dafür keine Gebühren. Der Weg hängt vom Aufenthaltsstaat ab: EU-Staaten über die EuUnthVO, Haager- und UN-Vertragsstaaten über die jeweiligen Übereinkommen. Nicht jeder Staat ist erfasst. Die Staatenliste entscheidet.

Nach denselben Maßstäben wie im nationalen Fall: Bedarf, Leistungsfähigkeit, bereinigtes Einkommen, Selbstbehalt. Der Unterschied liegt in den Belegen. Einkommen im Ausland muss offengelegt und dokumentiert werden, bei Selbstständigen über Gewinnermittlungen mehrerer Jahre. Beim Kindesunterhalt können die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes eine Rolle spielen. Gleiches gilt für die Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen in seinem Aufenthaltsstaat.

Innerhalb der EU richten sich Anerkennung und Vollstreckung nach der EuUnthVO sowie nach dem betroffenen Mitgliedstaat und der Art des Titels. Für Drittstaaten kommt es auf den jeweiligen Staatsweg an, häufig über die Zentrale Behörde. Deshalb gehört in den Titel, was später über Grenzen gebraucht wird: bezifferte Raten, Fälligkeiten und bei schwankenden Einkünften eine Abänderungsvorkehrung.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Bei Auslandsbezug ist die Zeitabrechnung ehrlich, weil der Aufwand stark schwankt. Kosten ausländischer Stellen und Übersetzungen kommen gesondert hinzu.

Unterhalt mit Auslandsbezug prüfen lassen

Schildern Sie mir kurz, wer wo lebt und was bereits gezahlt oder tituliert ist. Im Erstgespräch klären wir Zuständigkeit, nächsten Schritt und die Unterlagen, die ich brauche. Beratung bundesweit, per Video oder telefonisch, auf Deutsch oder Englisch.

INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

Grenzüberschreitender Unterhalt: Ihre Rechtsanwältin

Lebt der Unterhaltspflichtige im Ausland und das Kind hier, oder umgekehrt, kommen zu den üblichen Unterhaltsfragen drei weitere hinzu: welches Gericht entscheidet, gilt der Titel auch im anderen Staat und wie man an die Einkommensdaten herankommt. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL, und bearbeite Unterhaltssachen mit Auslandsbezug bundesweit, per Video oder telefonisch.

Grenzüberschreitender Unterhalt: drei Fragen vor der Rechnung

Zuständigkeit und Anerkennung: die EuUnthVO

Für Unterhaltssachen mit Auslandsbezug innerhalb der Europäischen Union gilt die EuUnthVO (Verordnung (EG) Nr. 4/2009). Sie regelt, welches Gericht zuständig sein kann, und enthält Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen in anderen Mitgliedstaaten.

Ein Titel gegen einen Verpflichteten, der Deutschland verlassen hat, ist deshalb nicht wertlos. Sein Weg in die Vollstreckung hängt aber vom betroffenen Staat und der konkreten Entscheidung ab. Außerhalb der EU kommt es auf den Aufenthaltsstaat und die dort geltenden Übereinkommen an.

Das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde

Wenn sich die unterhaltsverpflichtete Person in einem anderen Staat aufhält, kann das Bundesamt für Justiz als deutsche Zentrale Behörde helfen, gesetzliche Unterhaltsansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, und erhebt dafür keine Gebühren.

Der Verfahrensweg richtet sich nach dem Aufenthaltsstaat des Verpflichteten: Mitgliedstaaten der EU laufen über die EuUnthVO, Vertragsstaaten des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007, unter anderem die USA, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Türkei, und Vertragsstaaten des UN-Unterhaltsübereinkommens von 1956, unter anderem die Schweiz und Australien. Das Bundesamt kann nicht weltweit unterstützen. Maßgeblich ist seine Staatenliste.

Einkommen, das im Ausland liegt

Schwieriger als die Zuständigkeit ist meist die Grundlage: Einkommen, das im Ausland erzielt wird, muss offengelegt und belegt werden, und Selbstständige legen keine Lohnabrechnung vor. Auskunftsansprüche lassen sich auch grenzüberschreitend geltend machen, die Durchsetzung dauert aber länger, und ausländische Arbeitgeber antworten selten auf deutsche Anschreiben.

Beim Kindesunterhalt können die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes eine Rolle spielen. Konkrete Beträge nenne ich erst zur konkreten Rechnung. Pauschale Zahlen aus dem Internet führen bei Auslandsbezug besonders oft in die falsche Richtung.

Titulierung und Vollstreckung über Grenzen

Ein berechneter Anspruch hilft erst, wenn er tituliert ist. Innerhalb der EU gelten für einen deutschen Unterhaltstitel die Regeln der EuUnthVO. Anerkennung und Vollstreckung hängen vom betroffenen Mitgliedstaat und der Art des Titels ab. Für Drittstaaten kommt es auf den jeweiligen Staatsweg an, häufig über die Zentrale Behörde.

Deshalb gehört in den Titel, was später über Grenzen gebraucht wird: bezifferte Raten, Fälligkeiten und bei schwankenden Einkünften eine Abänderungsvorkehrung. Rückstände lassen sich nur aus einem Titel ziehen.

Was Unterhalt über Grenzen hinweg teuer macht

01

Warten, bis der Verpflichtete im Ausland ist

Wer erst handelt, wenn der Verpflichtete ausgewandert ist, verhandelt ohne Hebel. Es folgen Zustellungsprobleme, fehlende Auskunft und Monate Verzug. Die Titulierung vor dem Wegzug ist der einfachste Weg, genau das zu vermeiden.

02

Auf Auskunft verzichten, weil alles im Ausland liegt

Ohne Belege ist jede Zahl eine Behauptung, und über Behauptungen wird kein Unterhalt tituliert. Am Ende steht eine Einigung, die später kaum zu korrigieren ist. Der Auskunftsanspruch wird auch grenzüberschreitend gefordert, die Reihenfolge bleibt dieselbe: erst Belege, dann Rechnung.

03

Nationale und internationale Fälle in einer Rechnung vermischen

Liegt der Verpflichtete oder das Kind im Ausland, kommen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung als eigene Fragen dazu. Sie sind nicht einfach in einem nationalen Verfahren zu führen.

So gehe ich vor

01

Lage sortieren

Zuerst sortieren wir die Lage: Wo lebt der Verpflichtete, wo das Kind, welche Staatsangehörigkeiten bestehen, liegt bereits ein Titel vor.

02

Weichenstellung

Danach folgt die Weichenstellung: deutsches Verfahren, Anerkennung eines ausländischen Titels oder der Weg über das Bundesamt für Justiz.

03

Unterlagen und Auskunft

Parallel stelle ich die Unterlagenliste auf, Einkommensnachweise, bei Selbstständigen Gewinnermittlungen mehrerer Jahre, und fordere fehlende Auskunft formal ein.

04

Rechnung und Titulierung

Mit den Belegen rechne ich den Anspruch durch und lasse das Ergebnis so titulieren, dass es grenzüberschreitend durchsetzbar bleibt. Wo eine ausländische Behörde einzubinden ist, koordiniere ich die Schritte.

Eine typische Konstellation

01

Vater in der Schweiz, Mutter mit zwei Kindern in Deutschland

Es gibt keinen Titel, nur eine alte mündliche Vereinbarung, die seit Monaten nicht mehr eingehalten wird. Die Antwort führt über die Auskunftsforderung mit Belegliste und, wenn die Fristen leer laufen, über das Bundesamt für Justiz. Erst mit belastbaren Zahlen wird gerechnet, dann tituliert, mit Abänderungsvorkehrung.

Kanzlei in Köln, Unterhalt über die Grenze

Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Wer aus Köln oder dem Umland kommt, aus Leverkusen, Bergisch Gladbach, Brühl, Hürth, Kerpen oder Frechen, bringt die Unterlagen gern persönlich vorbei. Ansonsten kommen sie auf dem Postweg oder digital, und wir sprechen per Video oder Telefon, auf Deutsch und auf Englisch.

Welches Gericht über den Unterhalt entscheidet, richtet sich nach den Zuständigkeitsregeln des jeweiligen Falls und nicht nach meinem Kanzleisitz. Die örtliche Zuständigkeit prüfe ich als Erstes.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Innerhalb der EU regelt die EuUnthVO die Zuständigkeit. In Betracht kommen unter anderem die Gerichte am gewöhnlichen Aufenthalt des Verpflichteten oder des Berechtigten. Häufig sind mehrere Staaten zuständig, und die Wahl des Gerichts beeinflusst Verfahrensdauer und Durchsetzung. Außerhalb der EU entscheiden die Übereinkommen und das nationale Recht des Aufenthaltsstaats. Die Prüfung steht am Anfang jeder Beratung, bevor gerechnet wird.

Das Bundesamt für Justiz kann als deutsche Zentrale Behörde helfen, gesetzliche Unterhaltsansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, wenn sich die verpflichtete Person im Ausland aufhält, und es erhebt dafür keine Gebühren. Der Weg hängt vom Aufenthaltsstaat ab: EU-Staaten über die EuUnthVO, Haager- und UN-Vertragsstaaten über die jeweiligen Übereinkommen. Nicht jeder Staat ist erfasst. Die Staatenliste entscheidet.

Nach denselben Maßstäben wie im nationalen Fall: Bedarf, Leistungsfähigkeit, bereinigtes Einkommen, Selbstbehalt. Der Unterschied liegt in den Belegen. Einkommen im Ausland muss offengelegt und dokumentiert werden, bei Selbstständigen über Gewinnermittlungen mehrerer Jahre. Beim Kindesunterhalt können die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes eine Rolle spielen. Gleiches gilt für die Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen in seinem Aufenthaltsstaat.

Innerhalb der EU richten sich Anerkennung und Vollstreckung nach der EuUnthVO sowie nach dem betroffenen Mitgliedstaat und der Art des Titels. Für Drittstaaten kommt es auf den jeweiligen Staatsweg an, häufig über die Zentrale Behörde. Deshalb gehört in den Titel, was später über Grenzen gebraucht wird: bezifferte Raten, Fälligkeiten und bei schwankenden Einkünften eine Abänderungsvorkehrung.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Bei Auslandsbezug ist die Zeitabrechnung ehrlich, weil der Aufwand stark schwankt. Kosten ausländischer Stellen und Übersetzungen kommen gesondert hinzu.

Unterhalt mit Auslandsbezug prüfen lassen

Schildern Sie mir kurz, wer wo lebt und was bereits gezahlt oder tituliert ist. Im Erstgespräch klären wir Zuständigkeit, nächsten Schritt und die Unterlagen, die ich brauche. Beratung bundesweit, per Video oder telefonisch, auf Deutsch oder Englisch.

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