UNTERNEHMERFAMILIENRECHT

Unternehmerscheidung: Vermögen und Firma schützen

In einer Unternehmerscheidung entscheidet am Ende eine Zahl: Was ist das Unternehmen wert, auf welchen Stichtag bezieht sich dieser Wert, und woher soll das Geld kommen? Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL. Bilanzen und Bewertungsgutachten lese ich selbst. Ich vertrete Sie vor Familiengerichten im gesamten Bundesgebiet und bespreche Ihren Fall auf Wunsch per Video.

Ausgeglichen wird der Zugewinn, nicht das Unternehmen

Ohne Unternehmer-Ehevertrag leben Sie in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das Unternehmen bleibt dabei Ihres: Kein Anteil wechselt den Eigentümer, nichts muss verkauft werden. Verglichen wird nur, was beide Vermögen während der Ehe hinzugewonnen haben. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte des Überschusses in Geld (§§ 1373, 1378 BGB).

Der Wert steckt in Anlagen, Vorräten und Anteilen, die Forderung entsteht in Euro. Die Ausgleichsforderung ist auf den Wert des Vermögens begrenzt, das bei Beendigung des Güterstands nach Abzug der Verbindlichkeiten vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 BGB). Vor einer Forderung, die die Substanz übersteigt, schützt das. Vor einer Forderung, die die Liquidität übersteigt, nicht.

Zwei Stichtage, und einer davon ist steuerbar

Für das Anfangsvermögen zählt der Tag der Eheschließung, für das Endvermögen der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (§ 1384 BGB). Zwischen Einreichung und Zustellung liegen Wochen, und in diesen Wochen bewegt sich ein Unternehmenswert. Wer den Antrag stellt, bestimmt den Zeitpunkt mit. Das ist keine Trickfrage, sondern eine Vorbereitungsfrage.

Ein geerbter oder von den Eltern übertragener Anteil wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Ausgleichspflichtig bleibt allein der Wertzuwachs danach (§ 1374 Abs. 2 BGB). Und wer mit Schulden in die Ehe gegangen ist, darf diese ansetzen, auch über die Höhe des damaligen Vermögens hinaus (§ 1374 Abs. 3 BGB).

Was das Gesetz zur Bewertung sagt, und was nicht

Das Gesetz sagt, auf welchen Zeitpunkt der Wert zu beziehen ist (§ 1376 BGB). Eine Bewertungsmethode für Unternehmen schreibt es nicht vor. Nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe enthält es eine eigene Regel, die auf den Ertragswert abstellt. Für alles andere ist der Wert eine Beweisfrage, entschieden über Parteivortrag und Sachverständige.

Praktisch heißt das: Es gibt nicht den Wert Ihres Unternehmens. Es gibt einen Wert pro Methode, und die Spannweite zwischen zwei zulässigen Methoden ist oft größer als alles, was danach noch verhandelt wird.

Methoden

Substanzwert. Addiert wird, was da ist: Maschinen, Fuhrpark, Vorräte, Forderungen, abzüglich Schulden. Für eine Beratungsgesellschaft ohne Anlagevermögen ein Wert nahe Null, obwohl das Unternehmen jedes Jahr gutes Geld verdient.

Ertragswert. Kapitalisiert werden die künftig erzielbaren Erträge. Entscheidend: das nachhaltig erzielbare Ergebnis und der Kapitalisierungszins.

Branchenübliche Multiplikatoren. Umsatz oder Ergebnis mal Faktor aus vergleichbaren Transaktionen. Schnell, aber angreifbar – als Plausibilitätskontrolle brauchbar, als Alleinbegründung selten.

Liquidationswert. Was bei geordneter Zerschlagung bliebe. Markiert die Untergrenze, da ein Fortführungswert darunter keinen Sinn ergibt.

Der Rahmen: IDW S 13

Im Familienrecht gilt zusätzlich der Standard IDW S 13, der den allgemeinen Standard IDW S 1 um familienrechtliche Besonderheiten ergänzt. Er folgt zwei Stufen: erst der objektivierte Unternehmenswert nach den üblichen Methoden, dann die Überleitung auf den konkreten Anspruch – hier greifen Unternehmerlohn, latente Steuer und weitere Korrekturen. Bei inhabergeführten Unternehmen wird zudem das Ertragswertverfahren modifiziert: Erträge, die an die Person des Inhabers gebunden und nicht übertragbar sind, fließen nur eingeschränkt in die Bewertung ein.

Der Unternehmerlohn als Korrekturposten

Hängt der Erfolg an einer Person, wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen – das, was ein angestellter Geschäftsführer kosten würde. Hoch angesetzt drückt er den Wert und den Zugewinn, niedrig angesetzt treibt er ihn nach oben.

Derselbe Betrag steht beim Unterhalt auf der Einkommensseite. Was bereits im Zugewinnausgleich ausgeglichen wurde, darf beim Unterhalt nicht zusätzlich als Einkommen zählen – sonst wird zweimal auf dieselbe Substanz gezahlt. Bei Freiberuflern der häufigste Rechenfehler.

Latente Steuerlast

Wird eine Veräußerung unterstellt, gehört die dabei anfallende – noch nicht entstandene, daher latente – Steuer dazu. IDW S 13 verlangt diese Betrachtung für Zugewinnausgleich und Erbauseinandersetzung ausdrücklich, im Anfangs- wie im Endvermögen. Ob und in welcher Höhe, hängt an Rechtsform und Struktur – das rechnet der Steuerberater. Trotzdem wird der Posten regelmäßig übersehen, obwohl er den Zugewinn erheblich mindern kann.

Weitere Korrekturen der zweiten Stufe: Abschläge für vertragliche Verfügungsbeschränkungen und die Indexierung des Anfangsvermögens auf das Preisniveau des Endvermögens.

Auskunft und Belege: welche Unterlagen verlangt werden

Jeder Ehegatte kann Auskunft über das Anfangs- und das Endvermögen des anderen verlangen und auf Verlangen Belege dazu (§ 1379 BGB). Verlangt werden kann außerdem Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Der Vergleich mit dem Endvermögen macht sichtbar, was zwischen Trennung und Zustellung aus dem Vermögen verschwunden ist.

Für einen Unternehmer bedeutet das konkret: Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen mehrerer Jahre, Steuerbescheide, Gesellschaftsvertrag samt Änderungen, Anteilsübertragungen, Entnahme- und Einlagekonten, Pensionszusagen, Betriebsimmobilien, Kreditverträge, Beteiligungen. Wer diese Unterlagen erst im Verfahren zusammensucht, verhandelt über sein eigenes Unternehmen mit den Zahlen der Gegenseite. Ein Einmischungsrecht in laufende Geschäfte folgt aus der Auskunftspflicht nicht.

Unterhalt aus schwankenden unternehmerischen Einkünften

Bei einem Angestellten reichen die letzten Abrechnungen, bei Ihnen dagegen wird gerechnet. Herangezogen wird der Gewinn mehrerer Jahre, häufig ein Zeitraum von drei Jahren, damit ein starkes Jahr keinen dauerhaft hohen Bedarf und ein Investitionsjahr keine Bedürftigkeit begründet. Maßgeblich ist der entnahmefähige Gewinn.

Was das Finanzamt als Aufwand akzeptiert, ist unterhaltsrechtlich nicht automatisch abzugsfähig: Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge, Rückstellungen und private Anteile an Betriebsausgaben werden gesondert bewertet. Umgekehrt kommen Positionen hinzu, die in keiner Gewinnermittlung stehen, etwa der Nutzungsvorteil eines Firmenwagens. Für den Kindesunterhalt besteht eine eigene Auskunftspflicht (§ 1605 BGB). Die Höhe orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle.

Wenn die Ausgleichsforderung die Liquidität trifft

Die Ausgleichsforderung wird fällig, und sie interessiert sich nicht für Ihre Betriebsmittellinie. Bevor über die Höhe gesprochen wird, gehört deshalb auf den Tisch, welche Zahlung der Betrieb verkraftet, ohne Löhne, Aufträge oder eine laufende Finanzierung zu gefährden. Diese Rechnung überzeugt in Verhandlungen nur mit Zahlen.

Auf Antrag kann das Familiengericht die Forderung stunden, wenn sofortige Zahlung zur Unzeit erfolgen würde und dem Gläubiger ein Aufschub zuzumuten ist (§ 1382 BGB). In seltenen Fällen kann die Erfüllung verweigert werden, soweit der Ausgleich grob unbillig wäre (§ 1381 BGB). Verlässlicher als beide ist eine Vereinbarung, die Rate, Fälligkeit, Verzinsung und Sicherheit festschreibt.

Schnittstelle Gesellschaftsvertrag

Was Sie mit Ihrer Beteiligung vereinbaren können, steht nicht nur im Familienrecht. Der Gesellschaftsvertrag kann Zustimmungserfordernisse für Übertragungen enthalten, Anteile vinkulieren, Verpfändungen verbieten oder eine Abfindung der Höhe nach begrenzen. Ob eine solche Abfindungsklausel den Wert im Zugewinnausgleich begrenzt, wird im Einzelfall diskutiert.

Diese Klauseln lese ich, weil sie den familienrechtlichen Handlungsrahmen bestimmen. Wo es ins Gesellschaftsrecht oder ins Steuerrecht geht, ziehe ich die passenden Spezialisten hinzu, Ihre Ansprechpartnerin bleibe aber ich. Wie Güterrecht, Gesellschaftsvertrag und Nachfolge zusammenspielen, ordnet die Übersichtsseite der Anwältin für Unternehmerfamilienrecht in Köln ein.

Wo es in einer Unternehmerscheidung teuer wird

01

Keine Krisenvorbereitung

Die Ehe ist seit zwei Jahren schwierig, geplant wird trotzdem nichts, weil Planung wie Verrat aussieht. Sie treffen dann unter Zeitdruck Entscheidungen, die zwanzig Jahre wirken. Vorbereitung heißt nicht Trennung, sie heißt Zahlen kennen.

02

Unterlagen ungesichert

Der Laptop steht in der gemeinsamen Wohnung, die Buchhaltung hat der Ehegatte gemacht. Sie kommen an Ihre eigenen Zahlen nicht heran und müssen sich an denen der Gegenseite messen lassen. Erster Schritt ist deshalb immer die geordnete Sicherung.

03

Die falsche Bewertungsmethode akzeptiert

Die Gegenseite legt ein Gutachten vor, die Zahl wirkt erschlagend, und niemand fragt, warum kein Unternehmerlohn abgezogen ist. Sie zahlen dann auf einen Wert, den Sie nie realisieren könnten. Die Methode gehört angegriffen, nicht das Ergebnis.

04

Vermögen verschoben

Kurz vor der Zustellung wird eine Immobilie unentgeltlich übertragen oder die Beteiligung an einen Verwandten verkauft. Solche Minderungen können dem Endvermögen wieder hinzugerechnet werden (§ 1375 Abs. 2 BGB). Unter engen Voraussetzungen haftet sogar der Dritte (§ 1390 BGB).

So gehe ich vor

01

Erstes Gespräch per Video

Im ersten Gespräch sortiere ich mit Ihnen nach Dringlichkeit. Zuerst klären wir, ob eine Frist läuft. Danach folgt die Unterlagenliste, auf Ihre Rechtsform und die beiden Stichtagsjahre zugeschnitten.

02

Werte und Methode

Ich prüfe, welche Methode zu Ihrem Unternehmen passt, wo ein Gutachten der Gegenseite angreifbar ist und welche Korrekturposten fehlen, und ich koordiniere die Bewertung mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

03

Liquidität und Auslandsvermögen

Parallel rechne ich die Liquiditätsseite durch, weil sie die Verhandlungslinie bestimmt. Liegt Vermögen im Ausland, prüfe ich vorab, welches Gericht zuständig ist und welches Recht für die Vermögensauseinandersetzung gilt.

04

Vereinbarung oder Verfahren

Danach schlage ich Ihnen die Linie vor: Vereinbarung mit belastbaren Zahlungsmodalitäten oder Verfahren mit Auskunfts- und Zahlungsantrag. Ich sage Ihnen auch, wenn eine Position nicht zu halten ist.

Eine Konstellation, die bei Unternehmerscheidungen regelmäßig auftritt

01

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hält 70 Prozent an einer GmbH, gegründet vier Jahre nach der Hochzeit, finanziert über ein privates Darlehen. Dann geht es zuerst um drei Dinge: das negative Anfangsvermögen belegen, die Bewertung auf eine Methode festlegen und ausrechnen, welche Rate die Gesellschaft trägt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Nein, das Unternehmen selbst wird nicht geteilt und Ihr Ehegatte erhält keinen Anteil und kein Mitspracherecht. Ausgeglichen wird eine Geldforderung: die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Zugewinn und dem Ihres Ehegatten (§§ 1373, 1378 BGB). Der Unternehmenswert geht dabei in Ihr Endvermögen ein, weshalb die Bewertung über die Höhe der Zahlung entscheidet.

Das Gesetz schreibt für Unternehmen keine Bewertungsmethode vor, es bestimmt nur den Zeitpunkt, auf den der Wert zu beziehen ist (§ 1376 BGB). In Betracht kommen Substanzwert, Ertragswert und branchenübliche Multiplikatoren, dazu der Liquidationswert als Untergrenze. Entschieden wird das im Streitfall über Sachverständige. Bei personenbezogenen Unternehmen ist der kalkulatorische Unternehmerlohn der wichtigste Korrekturposten.

Dann wird über Fälligkeit verhandelt. Das Familiengericht kann eine Ausgleichsforderung auf Antrag stunden, wenn sofortige Zahlung zur Unzeit erfolgen würde. Die gestundete Forderung wird verzinst (§ 1382 BGB). Praktisch belastbarer ist eine Vereinbarung mit Raten, festen Terminen, Verzinsung und Sicherheit. Häufig lässt sich die Forderung auch in Sachwerten erfüllen, etwa über den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Immobilie.

Maßgeblich ist nicht ein Monatsgehalt, sondern der entnahmefähige Gewinn mehrerer Jahre, häufig ein Zeitraum von drei Jahren. Der steuerliche Gewinn ist nicht das unterhaltsrechtliche Einkommen: Abschreibungen und private Anteile an Betriebsausgaben werden gesondert bewertet, Firmenwagen und Wohnvorteil kommen hinzu. Ein Wert, der bereits im Zugewinnausgleich ausgeglichen wurde, darf beim Unterhalt nicht ein zweites Mal als Einkommensquelle dienen.

Ja. Ich vertrete Sie vor Familiengerichten im gesamten Bundesgebiet und bespreche Ihren Fall auf Wunsch per Video. Abgerechnet wird nach Zeit, mit einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Unternehmerscheidung besprechen

Wenn eine Trennung Ihr Unternehmen berührt, entscheiden die ersten Wochen darüber, mit welchen Zahlen später verhandelt wird. Schildern Sie mir kurz die Ausgangslage, dann sage ich Ihnen, welche Unterlagen ich brauche und welche Fragen zuerst geklärt werden müssen.

UNTERNEHMERFAMILIENRECHT

Unternehmerscheidung: Vermögen und Firma schützen

In einer Unternehmerscheidung entscheidet am Ende eine Zahl: Was ist das Unternehmen wert, auf welchen Stichtag bezieht sich dieser Wert, und woher soll das Geld kommen? Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL. Bilanzen und Bewertungsgutachten lese ich selbst. Ich vertrete Sie vor Familiengerichten im gesamten Bundesgebiet und bespreche Ihren Fall auf Wunsch per Video.

Ausgeglichen wird der Zugewinn, nicht das Unternehmen

Ohne Unternehmer-Ehevertrag leben Sie in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das Unternehmen bleibt dabei Ihres: Kein Anteil wechselt den Eigentümer, nichts muss verkauft werden. Verglichen wird nur, was beide Vermögen während der Ehe hinzugewonnen haben. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte des Überschusses in Geld (§§ 1373, 1378 BGB).

Der Wert steckt in Anlagen, Vorräten und Anteilen, die Forderung entsteht in Euro. Die Ausgleichsforderung ist auf den Wert des Vermögens begrenzt, das bei Beendigung des Güterstands nach Abzug der Verbindlichkeiten vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 BGB). Vor einer Forderung, die die Substanz übersteigt, schützt das. Vor einer Forderung, die die Liquidität übersteigt, nicht.

Zwei Stichtage, und einer davon ist steuerbar

Für das Anfangsvermögen zählt der Tag der Eheschließung, für das Endvermögen der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (§ 1384 BGB). Zwischen Einreichung und Zustellung liegen Wochen, und in diesen Wochen bewegt sich ein Unternehmenswert. Wer den Antrag stellt, bestimmt den Zeitpunkt mit. Das ist keine Trickfrage, sondern eine Vorbereitungsfrage.

Ein geerbter oder von den Eltern übertragener Anteil wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Ausgleichspflichtig bleibt allein der Wertzuwachs danach (§ 1374 Abs. 2 BGB). Und wer mit Schulden in die Ehe gegangen ist, darf diese ansetzen, auch über die Höhe des damaligen Vermögens hinaus (§ 1374 Abs. 3 BGB).

Was das Gesetz zur Bewertung sagt, und was nicht

Das Gesetz sagt, auf welchen Zeitpunkt der Wert zu beziehen ist (§ 1376 BGB). Eine Bewertungsmethode für Unternehmen schreibt es nicht vor. Nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe enthält es eine eigene Regel, die auf den Ertragswert abstellt. Für alles andere ist der Wert eine Beweisfrage, entschieden über Parteivortrag und Sachverständige.

Praktisch heißt das: Es gibt nicht den Wert Ihres Unternehmens. Es gibt einen Wert pro Methode, und die Spannweite zwischen zwei zulässigen Methoden ist oft größer als alles, was danach noch verhandelt wird.

Methoden

Substanzwert. Addiert wird, was da ist: Maschinen, Fuhrpark, Vorräte, Forderungen, abzüglich Schulden. Für eine Beratungsgesellschaft ohne Anlagevermögen ein Wert nahe Null, obwohl das Unternehmen jedes Jahr gutes Geld verdient.

Ertragswert. Kapitalisiert werden die künftig erzielbaren Erträge. Entscheidend: das nachhaltig erzielbare Ergebnis und der Kapitalisierungszins.

Branchenübliche Multiplikatoren. Umsatz oder Ergebnis mal Faktor aus vergleichbaren Transaktionen. Schnell, aber angreifbar – als Plausibilitätskontrolle brauchbar, als Alleinbegründung selten.

Liquidationswert. Was bei geordneter Zerschlagung bliebe. Markiert die Untergrenze, da ein Fortführungswert darunter keinen Sinn ergibt.

Der Rahmen: IDW S 13

Im Familienrecht gilt zusätzlich der Standard IDW S 13, der den allgemeinen Standard IDW S 1 um familienrechtliche Besonderheiten ergänzt. Er folgt zwei Stufen: erst der objektivierte Unternehmenswert nach den üblichen Methoden, dann die Überleitung auf den konkreten Anspruch – hier greifen Unternehmerlohn, latente Steuer und weitere Korrekturen. Bei inhabergeführten Unternehmen wird zudem das Ertragswertverfahren modifiziert: Erträge, die an die Person des Inhabers gebunden und nicht übertragbar sind, fließen nur eingeschränkt in die Bewertung ein.

Der Unternehmerlohn als Korrekturposten

Hängt der Erfolg an einer Person, wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen – das, was ein angestellter Geschäftsführer kosten würde. Hoch angesetzt drückt er den Wert und den Zugewinn, niedrig angesetzt treibt er ihn nach oben.

Derselbe Betrag steht beim Unterhalt auf der Einkommensseite. Was bereits im Zugewinnausgleich ausgeglichen wurde, darf beim Unterhalt nicht zusätzlich als Einkommen zählen – sonst wird zweimal auf dieselbe Substanz gezahlt. Bei Freiberuflern der häufigste Rechenfehler.

Latente Steuerlast

Wird eine Veräußerung unterstellt, gehört die dabei anfallende – noch nicht entstandene, daher latente – Steuer dazu. IDW S 13 verlangt diese Betrachtung für Zugewinnausgleich und Erbauseinandersetzung ausdrücklich, im Anfangs- wie im Endvermögen. Ob und in welcher Höhe, hängt an Rechtsform und Struktur – das rechnet der Steuerberater. Trotzdem wird der Posten regelmäßig übersehen, obwohl er den Zugewinn erheblich mindern kann.

Weitere Korrekturen der zweiten Stufe: Abschläge für vertragliche Verfügungsbeschränkungen und die Indexierung des Anfangsvermögens auf das Preisniveau des Endvermögens.

Auskunft und Belege: welche Unterlagen verlangt werden

Jeder Ehegatte kann Auskunft über das Anfangs- und das Endvermögen des anderen verlangen und auf Verlangen Belege dazu (§ 1379 BGB). Verlangt werden kann außerdem Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Der Vergleich mit dem Endvermögen macht sichtbar, was zwischen Trennung und Zustellung aus dem Vermögen verschwunden ist.

Für einen Unternehmer bedeutet das konkret: Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen mehrerer Jahre, Steuerbescheide, Gesellschaftsvertrag samt Änderungen, Anteilsübertragungen, Entnahme- und Einlagekonten, Pensionszusagen, Betriebsimmobilien, Kreditverträge, Beteiligungen. Wer diese Unterlagen erst im Verfahren zusammensucht, verhandelt über sein eigenes Unternehmen mit den Zahlen der Gegenseite. Ein Einmischungsrecht in laufende Geschäfte folgt aus der Auskunftspflicht nicht.

Unterhalt aus schwankenden unternehmerischen Einkünften

Bei einem Angestellten reichen die letzten Abrechnungen, bei Ihnen dagegen wird gerechnet. Herangezogen wird der Gewinn mehrerer Jahre, häufig ein Zeitraum von drei Jahren, damit ein starkes Jahr keinen dauerhaft hohen Bedarf und ein Investitionsjahr keine Bedürftigkeit begründet. Maßgeblich ist der entnahmefähige Gewinn.

Was das Finanzamt als Aufwand akzeptiert, ist unterhaltsrechtlich nicht automatisch abzugsfähig: Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge, Rückstellungen und private Anteile an Betriebsausgaben werden gesondert bewertet. Umgekehrt kommen Positionen hinzu, die in keiner Gewinnermittlung stehen, etwa der Nutzungsvorteil eines Firmenwagens. Für den Kindesunterhalt besteht eine eigene Auskunftspflicht (§ 1605 BGB). Die Höhe orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle.

Wenn die Ausgleichsforderung die Liquidität trifft

Die Ausgleichsforderung wird fällig, und sie interessiert sich nicht für Ihre Betriebsmittellinie. Bevor über die Höhe gesprochen wird, gehört deshalb auf den Tisch, welche Zahlung der Betrieb verkraftet, ohne Löhne, Aufträge oder eine laufende Finanzierung zu gefährden. Diese Rechnung überzeugt in Verhandlungen nur mit Zahlen.

Auf Antrag kann das Familiengericht die Forderung stunden, wenn sofortige Zahlung zur Unzeit erfolgen würde und dem Gläubiger ein Aufschub zuzumuten ist (§ 1382 BGB). In seltenen Fällen kann die Erfüllung verweigert werden, soweit der Ausgleich grob unbillig wäre (§ 1381 BGB). Verlässlicher als beide ist eine Vereinbarung, die Rate, Fälligkeit, Verzinsung und Sicherheit festschreibt.

Schnittstelle Gesellschaftsvertrag

Was Sie mit Ihrer Beteiligung vereinbaren können, steht nicht nur im Familienrecht. Der Gesellschaftsvertrag kann Zustimmungserfordernisse für Übertragungen enthalten, Anteile vinkulieren, Verpfändungen verbieten oder eine Abfindung der Höhe nach begrenzen. Ob eine solche Abfindungsklausel den Wert im Zugewinnausgleich begrenzt, wird im Einzelfall diskutiert.

Diese Klauseln lese ich, weil sie den familienrechtlichen Handlungsrahmen bestimmen. Wo es ins Gesellschaftsrecht oder ins Steuerrecht geht, ziehe ich die passenden Spezialisten hinzu, Ihre Ansprechpartnerin bleibe aber ich. Wie Güterrecht, Gesellschaftsvertrag und Nachfolge zusammenspielen, ordnet die Übersichtsseite der Anwältin für Unternehmerfamilienrecht in Köln ein.

Wo es in einer Unternehmerscheidung teuer wird

01

Keine Krisenvorbereitung

Die Ehe ist seit zwei Jahren schwierig, geplant wird trotzdem nichts, weil Planung wie Verrat aussieht. Sie treffen dann unter Zeitdruck Entscheidungen, die zwanzig Jahre wirken. Vorbereitung heißt nicht Trennung, sie heißt Zahlen kennen.

02

Unterlagen ungesichert

Der Laptop steht in der gemeinsamen Wohnung, die Buchhaltung hat der Ehegatte gemacht. Sie kommen an Ihre eigenen Zahlen nicht heran und müssen sich an denen der Gegenseite messen lassen. Erster Schritt ist deshalb immer die geordnete Sicherung.

03

Die falsche Bewertungsmethode akzeptiert

Die Gegenseite legt ein Gutachten vor, die Zahl wirkt erschlagend, und niemand fragt, warum kein Unternehmerlohn abgezogen ist. Sie zahlen dann auf einen Wert, den Sie nie realisieren könnten. Die Methode gehört angegriffen, nicht das Ergebnis.

04

Vermögen verschoben

Kurz vor der Zustellung wird eine Immobilie unentgeltlich übertragen oder die Beteiligung an einen Verwandten verkauft. Solche Minderungen können dem Endvermögen wieder hinzugerechnet werden (§ 1375 Abs. 2 BGB). Unter engen Voraussetzungen haftet sogar der Dritte (§ 1390 BGB).

So gehe ich vor

01

Erstes Gespräch per Video

Im ersten Gespräch sortiere ich mit Ihnen nach Dringlichkeit. Zuerst klären wir, ob eine Frist läuft. Danach folgt die Unterlagenliste, auf Ihre Rechtsform und die beiden Stichtagsjahre zugeschnitten.

02

Werte und Methode

Ich prüfe, welche Methode zu Ihrem Unternehmen passt, wo ein Gutachten der Gegenseite angreifbar ist und welche Korrekturposten fehlen, und ich koordiniere die Bewertung mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

03

Liquidität und Auslandsvermögen

Parallel rechne ich die Liquiditätsseite durch, weil sie die Verhandlungslinie bestimmt. Liegt Vermögen im Ausland, prüfe ich vorab, welches Gericht zuständig ist und welches Recht für die Vermögensauseinandersetzung gilt.

04

Vereinbarung oder Verfahren

Danach schlage ich Ihnen die Linie vor: Vereinbarung mit belastbaren Zahlungsmodalitäten oder Verfahren mit Auskunfts- und Zahlungsantrag. Ich sage Ihnen auch, wenn eine Position nicht zu halten ist.

Eine Konstellation, die bei Unternehmerscheidungen regelmäßig auftritt

01

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hält 70 Prozent an einer GmbH, gegründet vier Jahre nach der Hochzeit, finanziert über ein privates Darlehen. Dann geht es zuerst um drei Dinge: das negative Anfangsvermögen belegen, die Bewertung auf eine Methode festlegen und ausrechnen, welche Rate die Gesellschaft trägt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Nein, das Unternehmen selbst wird nicht geteilt und Ihr Ehegatte erhält keinen Anteil und kein Mitspracherecht. Ausgeglichen wird eine Geldforderung: die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Zugewinn und dem Ihres Ehegatten (§§ 1373, 1378 BGB). Der Unternehmenswert geht dabei in Ihr Endvermögen ein, weshalb die Bewertung über die Höhe der Zahlung entscheidet.

Das Gesetz schreibt für Unternehmen keine Bewertungsmethode vor, es bestimmt nur den Zeitpunkt, auf den der Wert zu beziehen ist (§ 1376 BGB). In Betracht kommen Substanzwert, Ertragswert und branchenübliche Multiplikatoren, dazu der Liquidationswert als Untergrenze. Entschieden wird das im Streitfall über Sachverständige. Bei personenbezogenen Unternehmen ist der kalkulatorische Unternehmerlohn der wichtigste Korrekturposten.

Dann wird über Fälligkeit verhandelt. Das Familiengericht kann eine Ausgleichsforderung auf Antrag stunden, wenn sofortige Zahlung zur Unzeit erfolgen würde. Die gestundete Forderung wird verzinst (§ 1382 BGB). Praktisch belastbarer ist eine Vereinbarung mit Raten, festen Terminen, Verzinsung und Sicherheit. Häufig lässt sich die Forderung auch in Sachwerten erfüllen, etwa über den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Immobilie.

Maßgeblich ist nicht ein Monatsgehalt, sondern der entnahmefähige Gewinn mehrerer Jahre, häufig ein Zeitraum von drei Jahren. Der steuerliche Gewinn ist nicht das unterhaltsrechtliche Einkommen: Abschreibungen und private Anteile an Betriebsausgaben werden gesondert bewertet, Firmenwagen und Wohnvorteil kommen hinzu. Ein Wert, der bereits im Zugewinnausgleich ausgeglichen wurde, darf beim Unterhalt nicht ein zweites Mal als Einkommensquelle dienen.

Ja. Ich vertrete Sie vor Familiengerichten im gesamten Bundesgebiet und bespreche Ihren Fall auf Wunsch per Video. Abgerechnet wird nach Zeit, mit einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Unternehmerscheidung besprechen

Wenn eine Trennung Ihr Unternehmen berührt, entscheiden die ersten Wochen darüber, mit welchen Zahlen später verhandelt wird. Schildern Sie mir kurz die Ausgangslage, dann sage ich Ihnen, welche Unterlagen ich brauche und welche Fragen zuerst geklärt werden müssen.

UNTERNEHMERFAMILIENRECHT

Unternehmerscheidung: Vermögen und Firma schützen

In einer Unternehmerscheidung entscheidet am Ende eine Zahl: Was ist das Unternehmen wert, auf welchen Stichtag bezieht sich dieser Wert, und woher soll das Geld kommen? Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL. Bilanzen und Bewertungsgutachten lese ich selbst. Ich vertrete Sie vor Familiengerichten im gesamten Bundesgebiet und bespreche Ihren Fall auf Wunsch per Video.

Ausgeglichen wird der Zugewinn, nicht das Unternehmen

Ohne Unternehmer-Ehevertrag leben Sie in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das Unternehmen bleibt dabei Ihres: Kein Anteil wechselt den Eigentümer, nichts muss verkauft werden. Verglichen wird nur, was beide Vermögen während der Ehe hinzugewonnen haben. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte des Überschusses in Geld (§§ 1373, 1378 BGB).

Der Wert steckt in Anlagen, Vorräten und Anteilen, die Forderung entsteht in Euro. Die Ausgleichsforderung ist auf den Wert des Vermögens begrenzt, das bei Beendigung des Güterstands nach Abzug der Verbindlichkeiten vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 BGB). Vor einer Forderung, die die Substanz übersteigt, schützt das. Vor einer Forderung, die die Liquidität übersteigt, nicht.

Zwei Stichtage, und einer davon ist steuerbar

Für das Anfangsvermögen zählt der Tag der Eheschließung, für das Endvermögen der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (§ 1384 BGB). Zwischen Einreichung und Zustellung liegen Wochen, und in diesen Wochen bewegt sich ein Unternehmenswert. Wer den Antrag stellt, bestimmt den Zeitpunkt mit. Das ist keine Trickfrage, sondern eine Vorbereitungsfrage.

Ein geerbter oder von den Eltern übertragener Anteil wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Ausgleichspflichtig bleibt allein der Wertzuwachs danach (§ 1374 Abs. 2 BGB). Und wer mit Schulden in die Ehe gegangen ist, darf diese ansetzen, auch über die Höhe des damaligen Vermögens hinaus (§ 1374 Abs. 3 BGB).

Was das Gesetz zur Bewertung sagt, und was nicht

Das Gesetz sagt, auf welchen Zeitpunkt der Wert zu beziehen ist (§ 1376 BGB). Eine Bewertungsmethode für Unternehmen schreibt es nicht vor. Nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe enthält es eine eigene Regel, die auf den Ertragswert abstellt. Für alles andere ist der Wert eine Beweisfrage, entschieden über Parteivortrag und Sachverständige.

Praktisch heißt das: Es gibt nicht den Wert Ihres Unternehmens. Es gibt einen Wert pro Methode, und die Spannweite zwischen zwei zulässigen Methoden ist oft größer als alles, was danach noch verhandelt wird.

Methoden

Substanzwert. Addiert wird, was da ist: Maschinen, Fuhrpark, Vorräte, Forderungen, abzüglich Schulden. Für eine Beratungsgesellschaft ohne Anlagevermögen ein Wert nahe Null, obwohl das Unternehmen jedes Jahr gutes Geld verdient.

Ertragswert. Kapitalisiert werden die künftig erzielbaren Erträge. Entscheidend: das nachhaltig erzielbare Ergebnis und der Kapitalisierungszins.

Branchenübliche Multiplikatoren. Umsatz oder Ergebnis mal Faktor aus vergleichbaren Transaktionen. Schnell, aber angreifbar – als Plausibilitätskontrolle brauchbar, als Alleinbegründung selten.

Liquidationswert. Was bei geordneter Zerschlagung bliebe. Markiert die Untergrenze, da ein Fortführungswert darunter keinen Sinn ergibt.

Der Rahmen: IDW S 13

Im Familienrecht gilt zusätzlich der Standard IDW S 13, der den allgemeinen Standard IDW S 1 um familienrechtliche Besonderheiten ergänzt. Er folgt zwei Stufen: erst der objektivierte Unternehmenswert nach den üblichen Methoden, dann die Überleitung auf den konkreten Anspruch – hier greifen Unternehmerlohn, latente Steuer und weitere Korrekturen. Bei inhabergeführten Unternehmen wird zudem das Ertragswertverfahren modifiziert: Erträge, die an die Person des Inhabers gebunden und nicht übertragbar sind, fließen nur eingeschränkt in die Bewertung ein.

Der Unternehmerlohn als Korrekturposten

Hängt der Erfolg an einer Person, wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen – das, was ein angestellter Geschäftsführer kosten würde. Hoch angesetzt drückt er den Wert und den Zugewinn, niedrig angesetzt treibt er ihn nach oben.

Derselbe Betrag steht beim Unterhalt auf der Einkommensseite. Was bereits im Zugewinnausgleich ausgeglichen wurde, darf beim Unterhalt nicht zusätzlich als Einkommen zählen – sonst wird zweimal auf dieselbe Substanz gezahlt. Bei Freiberuflern der häufigste Rechenfehler.

Latente Steuerlast

Wird eine Veräußerung unterstellt, gehört die dabei anfallende – noch nicht entstandene, daher latente – Steuer dazu. IDW S 13 verlangt diese Betrachtung für Zugewinnausgleich und Erbauseinandersetzung ausdrücklich, im Anfangs- wie im Endvermögen. Ob und in welcher Höhe, hängt an Rechtsform und Struktur – das rechnet der Steuerberater. Trotzdem wird der Posten regelmäßig übersehen, obwohl er den Zugewinn erheblich mindern kann.

Weitere Korrekturen der zweiten Stufe: Abschläge für vertragliche Verfügungsbeschränkungen und die Indexierung des Anfangsvermögens auf das Preisniveau des Endvermögens.

Auskunft und Belege: welche Unterlagen verlangt werden

Jeder Ehegatte kann Auskunft über das Anfangs- und das Endvermögen des anderen verlangen und auf Verlangen Belege dazu (§ 1379 BGB). Verlangt werden kann außerdem Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Der Vergleich mit dem Endvermögen macht sichtbar, was zwischen Trennung und Zustellung aus dem Vermögen verschwunden ist.

Für einen Unternehmer bedeutet das konkret: Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen mehrerer Jahre, Steuerbescheide, Gesellschaftsvertrag samt Änderungen, Anteilsübertragungen, Entnahme- und Einlagekonten, Pensionszusagen, Betriebsimmobilien, Kreditverträge, Beteiligungen. Wer diese Unterlagen erst im Verfahren zusammensucht, verhandelt über sein eigenes Unternehmen mit den Zahlen der Gegenseite. Ein Einmischungsrecht in laufende Geschäfte folgt aus der Auskunftspflicht nicht.

Unterhalt aus schwankenden unternehmerischen Einkünften

Bei einem Angestellten reichen die letzten Abrechnungen, bei Ihnen dagegen wird gerechnet. Herangezogen wird der Gewinn mehrerer Jahre, häufig ein Zeitraum von drei Jahren, damit ein starkes Jahr keinen dauerhaft hohen Bedarf und ein Investitionsjahr keine Bedürftigkeit begründet. Maßgeblich ist der entnahmefähige Gewinn.

Was das Finanzamt als Aufwand akzeptiert, ist unterhaltsrechtlich nicht automatisch abzugsfähig: Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge, Rückstellungen und private Anteile an Betriebsausgaben werden gesondert bewertet. Umgekehrt kommen Positionen hinzu, die in keiner Gewinnermittlung stehen, etwa der Nutzungsvorteil eines Firmenwagens. Für den Kindesunterhalt besteht eine eigene Auskunftspflicht (§ 1605 BGB). Die Höhe orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle.

Wenn die Ausgleichsforderung die Liquidität trifft

Die Ausgleichsforderung wird fällig, und sie interessiert sich nicht für Ihre Betriebsmittellinie. Bevor über die Höhe gesprochen wird, gehört deshalb auf den Tisch, welche Zahlung der Betrieb verkraftet, ohne Löhne, Aufträge oder eine laufende Finanzierung zu gefährden. Diese Rechnung überzeugt in Verhandlungen nur mit Zahlen.

Auf Antrag kann das Familiengericht die Forderung stunden, wenn sofortige Zahlung zur Unzeit erfolgen würde und dem Gläubiger ein Aufschub zuzumuten ist (§ 1382 BGB). In seltenen Fällen kann die Erfüllung verweigert werden, soweit der Ausgleich grob unbillig wäre (§ 1381 BGB). Verlässlicher als beide ist eine Vereinbarung, die Rate, Fälligkeit, Verzinsung und Sicherheit festschreibt.

Schnittstelle Gesellschaftsvertrag

Was Sie mit Ihrer Beteiligung vereinbaren können, steht nicht nur im Familienrecht. Der Gesellschaftsvertrag kann Zustimmungserfordernisse für Übertragungen enthalten, Anteile vinkulieren, Verpfändungen verbieten oder eine Abfindung der Höhe nach begrenzen. Ob eine solche Abfindungsklausel den Wert im Zugewinnausgleich begrenzt, wird im Einzelfall diskutiert.

Diese Klauseln lese ich, weil sie den familienrechtlichen Handlungsrahmen bestimmen. Wo es ins Gesellschaftsrecht oder ins Steuerrecht geht, ziehe ich die passenden Spezialisten hinzu, Ihre Ansprechpartnerin bleibe aber ich. Wie Güterrecht, Gesellschaftsvertrag und Nachfolge zusammenspielen, ordnet die Übersichtsseite der Anwältin für Unternehmerfamilienrecht in Köln ein.

Wo es in einer Unternehmerscheidung teuer wird

01

Keine Krisenvorbereitung

Die Ehe ist seit zwei Jahren schwierig, geplant wird trotzdem nichts, weil Planung wie Verrat aussieht. Sie treffen dann unter Zeitdruck Entscheidungen, die zwanzig Jahre wirken. Vorbereitung heißt nicht Trennung, sie heißt Zahlen kennen.

02

Unterlagen ungesichert

Der Laptop steht in der gemeinsamen Wohnung, die Buchhaltung hat der Ehegatte gemacht. Sie kommen an Ihre eigenen Zahlen nicht heran und müssen sich an denen der Gegenseite messen lassen. Erster Schritt ist deshalb immer die geordnete Sicherung.

03

Die falsche Bewertungsmethode akzeptiert

Die Gegenseite legt ein Gutachten vor, die Zahl wirkt erschlagend, und niemand fragt, warum kein Unternehmerlohn abgezogen ist. Sie zahlen dann auf einen Wert, den Sie nie realisieren könnten. Die Methode gehört angegriffen, nicht das Ergebnis.

04

Vermögen verschoben

Kurz vor der Zustellung wird eine Immobilie unentgeltlich übertragen oder die Beteiligung an einen Verwandten verkauft. Solche Minderungen können dem Endvermögen wieder hinzugerechnet werden (§ 1375 Abs. 2 BGB). Unter engen Voraussetzungen haftet sogar der Dritte (§ 1390 BGB).

So gehe ich vor

01

Erstes Gespräch per Video

Im ersten Gespräch sortiere ich mit Ihnen nach Dringlichkeit. Zuerst klären wir, ob eine Frist läuft. Danach folgt die Unterlagenliste, auf Ihre Rechtsform und die beiden Stichtagsjahre zugeschnitten.

02

Werte und Methode

Ich prüfe, welche Methode zu Ihrem Unternehmen passt, wo ein Gutachten der Gegenseite angreifbar ist und welche Korrekturposten fehlen, und ich koordiniere die Bewertung mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

03

Liquidität und Auslandsvermögen

Parallel rechne ich die Liquiditätsseite durch, weil sie die Verhandlungslinie bestimmt. Liegt Vermögen im Ausland, prüfe ich vorab, welches Gericht zuständig ist und welches Recht für die Vermögensauseinandersetzung gilt.

04

Vereinbarung oder Verfahren

Danach schlage ich Ihnen die Linie vor: Vereinbarung mit belastbaren Zahlungsmodalitäten oder Verfahren mit Auskunfts- und Zahlungsantrag. Ich sage Ihnen auch, wenn eine Position nicht zu halten ist.

Eine Konstellation, die bei Unternehmerscheidungen regelmäßig auftritt

01

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hält 70 Prozent an einer GmbH, gegründet vier Jahre nach der Hochzeit, finanziert über ein privates Darlehen. Dann geht es zuerst um drei Dinge: das negative Anfangsvermögen belegen, die Bewertung auf eine Methode festlegen und ausrechnen, welche Rate die Gesellschaft trägt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Nein, das Unternehmen selbst wird nicht geteilt und Ihr Ehegatte erhält keinen Anteil und kein Mitspracherecht. Ausgeglichen wird eine Geldforderung: die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Zugewinn und dem Ihres Ehegatten (§§ 1373, 1378 BGB). Der Unternehmenswert geht dabei in Ihr Endvermögen ein, weshalb die Bewertung über die Höhe der Zahlung entscheidet.

Das Gesetz schreibt für Unternehmen keine Bewertungsmethode vor, es bestimmt nur den Zeitpunkt, auf den der Wert zu beziehen ist (§ 1376 BGB). In Betracht kommen Substanzwert, Ertragswert und branchenübliche Multiplikatoren, dazu der Liquidationswert als Untergrenze. Entschieden wird das im Streitfall über Sachverständige. Bei personenbezogenen Unternehmen ist der kalkulatorische Unternehmerlohn der wichtigste Korrekturposten.

Dann wird über Fälligkeit verhandelt. Das Familiengericht kann eine Ausgleichsforderung auf Antrag stunden, wenn sofortige Zahlung zur Unzeit erfolgen würde. Die gestundete Forderung wird verzinst (§ 1382 BGB). Praktisch belastbarer ist eine Vereinbarung mit Raten, festen Terminen, Verzinsung und Sicherheit. Häufig lässt sich die Forderung auch in Sachwerten erfüllen, etwa über den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Immobilie.

Maßgeblich ist nicht ein Monatsgehalt, sondern der entnahmefähige Gewinn mehrerer Jahre, häufig ein Zeitraum von drei Jahren. Der steuerliche Gewinn ist nicht das unterhaltsrechtliche Einkommen: Abschreibungen und private Anteile an Betriebsausgaben werden gesondert bewertet, Firmenwagen und Wohnvorteil kommen hinzu. Ein Wert, der bereits im Zugewinnausgleich ausgeglichen wurde, darf beim Unterhalt nicht ein zweites Mal als Einkommensquelle dienen.

Ja. Ich vertrete Sie vor Familiengerichten im gesamten Bundesgebiet und bespreche Ihren Fall auf Wunsch per Video. Abgerechnet wird nach Zeit, mit einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Unternehmerscheidung besprechen

Wenn eine Trennung Ihr Unternehmen berührt, entscheiden die ersten Wochen darüber, mit welchen Zahlen später verhandelt wird. Schildern Sie mir kurz die Ausgangslage, dann sage ich Ihnen, welche Unterlagen ich brauche und welche Fragen zuerst geklärt werden müssen.

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL